Nein, ein Streitwert von 300 Euro gehört vor das Amtsgericht, und dort herrscht kein Anwaltszwang. Natürlich kann es gleichwohl angezeigt sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen - nur die Verpflichtung besteht eben nicht.
Nein, ein Streitwert von 300 Euro gehört vor das Amtsgericht,
und dort herrscht kein Anwaltszwang. Natürlich kann es
gleichwohl angezeigt sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen
nur die Verpflichtung besteht eben nicht.
Sorry das wusste ich nicht. Ich hatte damals von der Polizei den Hinweis bekommen, dass ich den Schaden mit einem Anwalt einklagen muss. Dann war der anscheinend Falsch.
Besser wär’s gewesen, und zwar schon damals im Strafprozess. Dann hätte der Anwalt nämlich einen „Adhäsionsantrag“ gestellt und man müsste jetzt nicht mehr klagen, sondern könnte gleich vollstrecken.
was wäre wenn diese frau nun die person anschreibt, und ihr eine 14 tägige frist setzt den schaden zu ewrsetzen, und auf die äusserung im verfahren hinweist, und gleich vermerkt das bei nichtzahlung zivilrechtliche wege folgen? iost das erpressung oder legal?
wenn ich das richtig verstanden, sollte es wenn dann Nötigung statt Erpressung sein und dies kann man so nicht festmachen, da es an der genauen Formulierung hängen sollte. Das ist ein lustiges Thema zu dem aber bis jetzt niemand etwas näheres sagen konnte …