Betrugsversuch: Forderungen von S Inkasso über Anwaltskanzlei sonst weitere Kosten

Angenommen Herr Schlüter, relativ mittellos und somit angreifbar, aber immer seine Rechnungen oder Forderungen zahlend ohne Schulden zu verursachen, wohnhaft in Niedersachsen, erhält Post von einer Anwaltskanzlei (W., K., P. aus Düsseldorf) die durch ein unter gleicher Adresse sitzendes Inkassobüro (Srus) beauftragt wurden Zahlungsaufforderungen gegen ihn einzustellen.
Herr Schlüter hört und liest zum ersten mal in dem Anwaltsschreiben von den Forderungen gegen ihn, dass er normal per Post erhalten und nur mit ausgedruckter Unterschrift versehen erhalten hat.
Hätte Herr Schlüter nicht von seiner Bank oder dem Inkassobüro vorher hören müssen?
Der Grundbetrag beläuft sich auf ca. 13 EUR plus kosten von ca. 60 EUR. Ebenso kann angenommen werden, dass in dem Schreiben mit einem gesetzlichen Mahnverfahren und weiteren Kosten gedroht wird, sollte der angeforderte Betrag nicht binnen 8 Tagen an die LBank in Hessen-Thüringen gezahlt werden.
Angenommen der in dem Schreiben genannte Schuldner, ein Räwä Markt bei dem EC Zahlungen über easi cash abgewicklet werden, weiß nichts von den Forderungen gegenüber Herrn S.
Ebenso angenommen, dass dies über easi cash läuft, diese die Forderungen an ein Inkasso Unternehmen abgetreten haben.
Müsste easi cash über den Fall Bescheid wissen, auch wenn sie den Fall an S Inkasso abgetreten haben?
Die Bank von Herrn S. weiß ebenso nichts von den angemahnten Forderungen oder Rücklastschriften.
Bei einem Anruf bei den Anwälten landet er in einer Telefonhotline mit einer patzigen Angestellten, die zum Datenabgleich weitere Infos von Herrn S. einfordert aber nach einem Streitgespräch verspricht Vollmachten und Belege der Rücklastschrift mit Unterschrift zu schicken.

  1. Wie sollte Herr S vorgehen um ggf. bei tatsächlich vorliegenden Forderungen nicht weitere Mahnkosten zu riskieren?
  2. Sollte sich die Forderungen gegen Herrn S als Betrugsversuch heruasstellen, wie sollte Herr S. reagieren, woher hat die Anwaltskanzlei die Daten von Herrn S. und muss er weitere Anforderungen derart befürchten?
    Läge in solch einem Fall ein Betrugsversuch vor?
    Herr Schlüterhier verhalten?

Hi,

in der Forderung werden ja Details stehen, vor allem das Datum der ursprünglichen Forderung.

Zuerst einmal die Kontoauszüge prüfen ob eine versuchte Lastschrift über den genannten Betrag und eine anschließende Rücklastschrift erfolgte und die Forderung vielleicht gerechtfertigt sein könnte.

MFG

Danke für Ihre Rückmeldung, der Bank oder dem ursprüngl. Gläubiger ist beides gänzlich unbekannt. Das Konto war zum ZEitpunkt gedeckt. Die Hotline Dame der Anwälte argumentieren jedoch, da dies über Easy Cash abgewickelt wurde und an ein Inkasso Büro abgetreten worden sei müssten oder könnten diese (easy Cash, meine Bank oder der ursprüngl. Gläubiger) nichts davon wissen.
Die Polizei sagte, ich sollte mit dem Schreiben vorbei kommen und Anzeige erstatten.
Die Bank sagte das gleiche.
Die Befürchtung, dass dennoch weitere Kosten enstehen könnten, besteht allerdings, da die tel. Anfrage bei den Anwälten mehr oder weniger überzeugend argumentierte, und Beweisforderungen per Post nachsenden wollte.

Danke für Ihre Rückmeldung, der Bank oder dem ursprüngl.
Gläubiger ist beides gänzlich unbekannt.

Ist schon mal ein Hinweis, dass da was nicht stimmt.

Das Konto war zum
ZEitpunkt gedeckt.

OK, dann wäre es ja abgegangen wenn es eine echte Forderung wäre.

Die Hotline Dame der Anwälte argumentieren
jedoch, da dies über Easy Cash abgewickelt wurde und an ein
Inkasso Büro abgetreten worden sei müssten oder könnten diese
(easy Cash, meine Bank oder der ursprüngl. Gläubiger) nichts
davon wissen.

Die Bank weiß auf jeden Fall wer versucht von ihren Konten abzubuchen.
Wenn der Gläubiger einen externen Zahlungsdienstleister benutzt kann es sein, dass der Gläubiger dies tatsächlich nicht mitbekommt.
Der Zahlungsdienstleister selber müsste aber davon wissen, allein schon weil sie nachhalten müssen von welchem Inkassounternehmen sie Geld in welcher Sache bekamen/erwarten.

Die Polizei sagte, ich sollte mit dem Schreiben vorbei kommen
und Anzeige erstatten.
Die Bank sagte das gleiche.

Der fiktive Empfänger des fiktiven Schreibens sollte dies tun :wink:

Die Befürchtung, dass dennoch weitere Kosten enstehen könnten,

Es können nur Kosten entstehen sofern die Forderung legitim ist. Falls nicht enstehen gar keine Kosten. Da das Konto aber immer gedeckt war…

besteht allerdings, da die tel. Anfrage bei den Anwälten mehr
oder weniger überzeugend argumentierte,

Ich dachte es wurde mit einer Telefonistin telefoniert, nicht mit einem Anwalt.
Betrüger können labern, das stimmt schon, daran kann man nicht erkennen ob die Forderung echt ist oder nicht.

und Beweisforderungen
per Post nachsenden wollte.

Meinst sicherlich Beweise/Unterlagen zuschickt. Diese nach Erhalt sorgfältig prüfen.

Man weiß ja für gewöhnlich wann man wo einkaufen war. Je mehr Details man anfordert desto höher die Chance ungereimtheiten zu finden.