Betrugsversuch?

Hallo liebe Experten,

vorab schon einmal vielen Dank für das Lesen dieses längeren Artikels und Eure Meinung dazu.

Folgender Sachverhalt:

Privatverkäuferin stellt mit Angebotstitel „Kaspersky Internet Security 2011 Special Edition, 1 PC“ und Artikelbeschreibung "Angeboten wird noch für einen PC der Rundumschutz Kaspersky Internet Security 2011 Special Edition (für 2 PC). Zum Lieferumfang gehören eine unbenutzte Original-CD, der Lizenzschlüssel sowie ein unbenutztes Handbuch in Original-Verpackung. Die Dauer der Lizenz endet am 21.11.2011, da der Lizenzschlüssel aktiviert ist.

Ebay-Gebühren gehen zu meinen Lasten, die Versandkosten trägt der Käufer.

Als Privatverkäufer gebe ich keine Garantie und räume kein Rückgaberecht ein. Mit Ihrem Gebot erklären Sie sich damit ausdrücklich einverstanden.

Viel Erfolg beim Bieten :smile:

eben diese Software auf ebay ein. Im Angebotstext wurde für einen PC mit Fettdruck hervorgehoben.

Nach Ersteigerung meldet sich der Käufer mit unzähligen Mails, wo er sehr unverschämt und drohend wissen will, ob es sich um die Version für einen oder für zwei PC`s handelt. Unzählige Antwort-Mails später schreibt Verkäuferin nun auch genervt, er möge doch bitte nochmals ganz genau den Angebotstext lesen, aus dem doch ersichtlich sei, dass es sich hier um die Version für einen PC handeln würde. Sie würde keine solcher Mails mehr beantworten und ansonsten ebay kontaktieren. Originaltext der Reaktion des Käufers: „einmal steh da für 1 pc einmal für 2 pc was soll das?? BETRUGO ODER WAS??“

Muss sich die Verkäuferin jetzt wirklich den Vorwurf des Betruges gefallen lassen?

Viele Grüße Barbara

Privatverkäuferin stellt mit Angebotstitel „Kaspersky Internet
Security 2011 Special Edition, 1 PC“ und Artikelbeschreibung
"Angeboten wird noch für einen PC der Rundumschutz
Kaspersky Internet Security 2011 Special Edition (für 2 PC).

(…)

Muss sich die Verkäuferin jetzt wirklich den Vorwurf des
Betruges gefallen lassen?

Nein.
„Betrug“ meint eine beabsichtigte Vermögensbereicherung durch falsche oder verschwiegenen Tatsachen.
Die einmalige Nennung „für 2 PC“ ist zugegebenermaßen unglücklich, allenfalls irreführend aber i. V. m. der Überschrift und der weiteren Beschreibung hier nicht anzunehmen, zumal es sich ja auch um einen schlichten Tippfehler handeln könnte :smile:

HTH
G imager

offtopic: disclaimer bei Ebay
Hallo,

Als Privatverkäufer gebe ich keine Garantie und räume kein
Rückgaberecht ein. Mit Ihrem Gebot erklären Sie sich damit
ausdrücklich einverstanden.

der Text ist zwar besser als der übliche Verweis auf das angeblich neue EU-Recht, aber so richtig zielführend ist der nicht. Du solltest zumindest erwähnen, daß Du die gesetzliche Sachmangelhaftung ausschließen willst.

Gruß
Christian