Betrunken im Internatsgruppendienst Meldepflicht

Hallo, zur Zeit vertrete ich meine Chefin (Teamleitung in einem Internatshaus). Zur Zeit gibt es einige Probleme in der Mitarbeiterschaft, die ich hier nicht näher erörtern möchte. Einer meiner Kollegen kam heute lallend zum Spätdienst. Meine Vermutung war/ist, dass er total betrunken ist, obwohl ich keinen Alkoholgeruch wahrgenommen habe. Dieser Mitarbeiter ist aufgrund oben angedeuteter Probleme derzeit sauer auf die Leitung und gab an am Abend vorher kräftig tief in die Flasche geschaut zu haben. Ich habe allerdings auch das Gefühl, dass er sowie auch andere Mitarbeiter, sogar welche in Leitungspositionen ein tiefergehendes Alkoholproblem haben.
Wie sieht das ganze Dienstrechtlich aus? Muss ich die Vermutung melden? Ist ne ganz schöne Zwickmühle, einerseits will man ja niemanden in die Sch… reiten, andererseits auch die Sucht nicht unterstützen. Gerade dann, wenn es Auswirkungen auf die Arbeit hat.
Hilfe - Bettina

Guten Abend Bettina
Ich muss vorausschicken, dass ich die Gesetze von Deutschland nicht im Detail kenne - meine Beratungen mache ich in der Schweiz. Doch dürfte es leicht sein, den Gesetzestext zu erfahren, beispielsweise bei der Gewerkschaft.
Grundsätzlich gilt, dass die Mitarbeitenden während der Arbeitszeit nicht unter Alkoholeinfluss stehen dürfen. Dies aus Gründen der Arbeitssicherheit wie auch der Sorgfaltspflicht und der Qualitätsanforderungen. Wenn jemand am Vorabend zu viel Alkohol getrunken hat, darf er die Arbeit nicht antreten und muss einen Ferientag beziehen. Merke: übermässiger Alkoholgenuss ist keine Krankheit.
Ihre Eindrücke im Detail (nicht als Vermutung deklarieren) beschreiben. Es besteht für Vorgesetzte Meldepflicht bei Symptomen, welche die Arbeitssicherheit und/oder die Arbeitsqualität, Aufmerksamkeit, persönliche Wirkung und Feinmotorik.
Diese Pflicht besteht, weil Sie als Vorgesetzte im Falle eines grossen Fehlers eines Mitarbeitenden unter Alkoholeinfluss Verantwortung tragen.
Falls Sie nicht über detaillierte Symptome Angaben machen können, rate ich, weiter zu beobachten, bis Sie diese genau umschreiben können.
Falls Sie dabei Unterstützung hätten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Jacques Baumgartner MAIL: [email protected]