Betrunken mit dem Motorrad unterwegs, folge?

Moin Moin…
Es gibt folgendes Problem: Und zwar bin ich mit einem Kumpel in der Sylvester Nacht/ Morgen auf dem Motorrad(125ccm) unterwegs gewesen. Das Problem ist das wir beide vorher getrunken haben mein Kumpel (Fahrer) 1,7 Promille, ich (Beifahrer) 1,9 Promille.
Während der fahrt kam es in einer Kurve zum Sturz, uns beiden ist nix passiert aber das Motorrad wollte nicht mehr anspringen. Also standen wir nun auf dem Bürgersteig.

Dann kam ein Streifenwagen vorbei, wollte nur nachfragen ob alles ok ist und bemerkte das wir beide getrunken heben. Naja dann nahm das Schicksal eben seinen Lauf.

Wir beide sind 17 Jahre alt. Nun wollte ich gerne wissen was auf uns bzw. mich zukommt, ob ich Angst haben muss meinen Führerschein (A1, BF17) abgeben zu müssen oder nix auf mich zu kommt?

Ich bedanke mich schon einmal in Vorraus für eure Antworten!

Grüße…

wenn die Beweiskette der Polizei schlüssig und nachvollziehbar ist, die Beamten nachweisen können, dass ihr gefahren seid, z.B., weil der Motor warm ist wird´s richtig eng. Haben die Beamten Eure Fahrerlaubnis wegen Tatverdachts eingezogen, kommt erstens eine Verhandlung auf Euch zu wegen Trunkenheitsfahrt mit entsprechendem Fahrverbotes bzw. Fahrerlaubnisentziehung und Speerung durch das Gericht. Folge ist, dass ihr die Widererteilung der Fahrerlaubnis nach Ende der Sperrung beantragen müssst, bei der zuzständigen Fahrerlaubnisbehörde, die werden bei den Promillegehalt zwingend eine MPU veranlassen und da müsst ihr dann erstmal durch zumindest der Fahrer.

hallo bönschi,
der fahrer muss mit einer strafanzeige wegen trunkenheit im verkehr und einer mpu rechnen. auf dich kann eine strafanzeige wegen des zulassen des fahrens unter alkoholeinfluss zukommen. sollte es zur verurteilung kommen, wird dem fahrer die fahrerlaubnis entzogen. der verlust des führerscheins und eine mpu können im schlimmsten fall bei einer verurteilung auch auf dich zukommen.

Hallo,

leider kann ich dir dazu keine verbindliche Auskunft geben. Sorry für die späte Antwort. Frag am besten einen Anwalt.

Gruss Uwe
http://www.LKW-Frahrschule-Siegen.de