Betrunken Motorrad gefahren Beifahrer strafe

Moin Moin…
Es gibt folgendes Problem: Und zwar ist jemand mit einem Kumpel in der Sylvester Nacht/ Morgen auf dem Motorrad(125ccm) unterwegs gewesen. Das Problem ist das die beiden vorher getrunken haben und sein Kumpel (Fahrer) 1,7 Promille, der andere (Beifahrer) 1,9 Promille.
Während der fahrt kam es in einer Kurve zum Sturz, den beiden ist nix passiert aber das Motorrad wollte nicht mehr anspringen. Also standen sie nun auf dem Bürgersteig.

Dann kam ein Streifenwagen vorbei, wollte nur nachfragen ob alles ok ist und bemerkte das beide getrunken heben. Naja dann nahm das Schicksal eben seinen Lauf.

die beiden sind 17 Jahre alt. Nun wollte ich gerne wissen was auf sie bzw. den Beifahrer zukommt, ob der Beifahrer Angst haben muss seinen Führerschein (A1, BF17) abgeben zu müssen oder nix auf ihn zu kommt?

Ich bedanke mich schon einmal in Vorraus für eure Antworten!

Grüße…

Hallo,
wenn der Promillewert des Beifahrers wichtig wäre, müßten wohl fast alle Taxifahrer ihren Lappen abgeben.
Wenn klar ist, wer gefahren ist (sich die Aussagen und Spuren also nicht widersprechen), kann der Beifahrer froh sein, daß nichts weiter passiert ist (ist ja nicht ganz ungefährlich, selbst, wenn der Fahrer stocknüchtern ist).
Im Prinzip kann die Führerscheinstelle aber immer eine MPU anordnen, wenn sie Zweifel an der Eignung zum führen von Fahrzeugen eines Führerscheininhabers hat.

Cu Rene

Hallo,

bei 2-Rädern sieht es mit dem Sozius (=Beifahrer) etwas anders aus. Selbst ein/e nüchterner Fahrer/in darf keine alkoholisierte Person mitnehmen. Der Grund hierfür ist ein ganz einfacher: Die alkoholisierte Person kann während der Fahrt - besonders in Kurven - das Gleichgewicht verlieren und dadurch einen Sturz verursachen. Diese Gefahr besteht bei mehrspurigen Fahrzeugen nicht.

Guten Abend!

wenn der Promillewert des Beifahrers wichtig wäre, müßten wohl
fast alle Taxifahrer ihren Lappen abgeben.

Wenn der Fahrgast vor Fahrtantritt mit dem Taxifahrer einen gesoffen hat, dann ist das aber sehr relevant, denn dann begeht der Fahrgast eine Beihilfe zur vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt. So ist das auch in diesem Beispielfall.

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Noch nicht konform mit FAQ:1129
Hallo @Bönschi…

Es gäbe noch Diskussionsbedarf…aber wollen wir der passend formulierten Anfrage doch nicht die Antworten wegnehmen.
Die Anfrage entspricht nun mal leider nicht der FAQ:1129

mfg

nutzlos

MOD: Wo ist denn das Problem?
Das ist doch eine schöne Geschichte.

Selbst ein/e nüchterner Fahrer/in darf keine
alkoholisierte Person mitnehmen.

Hi,

sagt wer?

Es gibt da zwei Urteile, OLG Stuttgart sagt über 1,6‰ und das OLG Hamm sagt über 1,8-2,0‰ darf der Sozius nicht haben. Die Urteile sind leider nicht online.

Der Grund hierfür ist ein
ganz einfacher: Die alkoholisierte Person kann während der
Fahrt - besonders in Kurven - das Gleichgewicht verlieren und
dadurch einen Sturz verursachen. Diese Gefahr besteht bei
mehrspurigen Fahrzeugen nicht.

Das wäre ein vernünftiger Grund keinen angetrunkenen mitzunehmen, aber keiner der von Gesetzgeber vorgegeben ist.

Q-Gruß

Hallo @worldwidwfab,

Das Problem wäre darin zu sehen, das der U.P. doch geschlossen wird.
Die Frage ( auch wenn unvorteilhaft formuliert ) bietet aber noch Variablen. ( Z.B. : " Karte weg " )

Du bist der [MOD]…editieren oder löschen des U.P…

mfg

nutzlos

Guten Abend!

Das Problem wäre darin zu sehen, das der U.P. doch geschlossen
wird.

Die Sache wird mir immer unverständlicher. Wer ist denn U. P.?

Hallo,

Der ursprüngliche Fragesteller ?

mfg

nutzlos

Was wäre wenn…
Hallo @q,

Es war bewusst, das jemand zu einem offensichtlich Besoffenem zustieg ?

Gut, im U.P. waren es Kumpels, die beide zusammen soffen…
( beide so voll, das sie jeweils die Straftat " Trunkenheit im Verkehr " erfüllt hätten. )

mfg

nutzlos

Es war bewusst, das jemand zu einem offensichtlich Besoffenem
zustieg ?

Hi,

na und? Bin ich auch schon.

Gut, im U.P. waren es Kumpels, die beide zusammen soffen…
( beide so voll, das sie jeweils die Straftat " Trunkenheit
im Verkehr " erfüllt hätten. )

Trunkenheit im Verkehr kann ja nur dem vorgeworfen werden der gefahren ist. Besoffen sein ist noch immer noch keine Straftat.

Q-Gruß

Hallo @q,

Lassen wir dieses Thema doch mal so, das es eine " anständige " Frage bliebe.
Mache Dich schon mal vorab schlau, was es dazu an gesetzlichen Möglichkeiten geben könnte.

Meine These ist: " Steige bei dem besoffenem Fahrer in die Karre, dann ist Deine Karte in Gefahr "

mfg

nutzlos

Meine These ist: " Steige bei dem besoffenem Fahrer in die
Karre, dann ist Deine Karte in Gefahr "

Hi,

dann müsste es zu der These auch ein praktisches Urteil oder ein Gesetz geben. Und mir ist da keines bekannt.

Viele Beifahrer haben eine große Klappe, und bringen sich deswegen selber in Schwierigkeiten. Ich frage mich sowieso warum beim Beifahrer der Alkoholwert bestimmt wurde.

Q-Gruß

Hallo,

ständig auf der Suche?
Wird das nicht zu anstrengend auf Dauer?

Gruß
Roland

Hallo,

Der ursprüngliche Fragesteller ?

ist also die Abkürzung für up? Hm…

Gruß
Roland

Ursprungsposting.

Gruß,
M.

Hallo,

Ich frage mich sowieso
warum beim Beifahrer der Alkoholwert bestimmt wurde.

Weil wohl vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer gefahren ist. Es waren ja beide schon (wenn auch unfreiwillig) abgestiegen und, daß einer die Schuld auf sich nimmt, der gar nicht gefahren ist, soll auch mal vorkommen. Ob das Grund genug für einen Alkoholtest war, wird spätestens der Richter zu entscheiden haben.

Cu Rene

Ich hatte mal davon etwas gehört…
Hallo Ihr beiden,

nachsehen müßt ihr mal selber, aber gab es dazu nicht mal Urteile, das ein Beifahrer, der wissentlich zu einem betrunkenem Fahrer beisteigt, nicht auch seine FE riskieren kann ?

Das könnte z.b. gegeben sein, wenn mit Kumpel / Freund gemeinsam getrunken wurde.

mfg

nutzlos

Hallo @ro.ma,

nicht auf der Suche, aber manchen vermeintlich " harmloseren " Beiträgen in Brettern mit dem FAQ:1129 - Hinweis müssen auch gelöscht werden.

Manchmal gibt es allerdings so wenig " neues" , das ich auch mal in andere Bretter einlese.

Und letztlich bleibt es ja dem [MOD], was er wie zu behandeln hätte.

Und in diesem Zuge möchte ich mich auch heir bei manch kritischem User entschuldigen, wenn ich eine offene Wortwahl zu manchen Beträgen wähle.
Manche Aussagen bringen halt mal Sodbrennen, aber es soll sich niemand dadurch persönlich angegriffen fühlen.

Es sei auch noch mal ein Dank an die Brettmoderation ausgesprochen werden, das der Hinweis auf mancherlei Missverständnis gleich zumindest erklärt wurde.

Ich möchte mich im gleichem Zuge auch bei Usern entschuldigen, denen meine offene Wortwahl als persönliche Beleidigung vorkam. Es tut mir individuell leid, aber es sind Emotionen, die die reine Wortwahl betreffen, nicht den Urheber des jeweiligem Postings persönlich .

mfg

nutzlos