BetrVG: Betriebsversammlungen verweigern?

Darf der Betriebsrat sich weigern, regelmäßige Betriebsversammlungen durchzuführen (wie in § 43 BetrVG vorgeschrieben)?
Unser BR weigert sich mit der Begründung, es würde ausreichen, in der vierteljährlich erscheinenden Mitarbeiterzeitschrift auf einer Seite die BR-Arbeit vorzustellen. Stimmt das?
Vielen Dank für jede Antwort!

Hallo,

diese Zitate aus dem „Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht“ (ErfK), Rn. 2 zu § 43 BetrVG, sollte Deine Frage beantworten:
„Führt der BR diese Versammlung nicht durch, kann hierin - vor allem im Fall des Abs. 4 - eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 I liegen…
Die Gewerkschaft kann im Fall des Abs. 4 die Betriebsversammlung mit einstweiliger Verfügung erzwingen…“

Eine Versammlung ist eine Versammlung und ein Artikel ist ein Artikel. Leider kennt das BetrVG nur die Versammlung und nicht den Zeitschriftenartikel.

&Tschüß
Wolfgang