BetrVG Max. Kandidatenanzahl auf Listen

Hallo,

ich hätte eine allgemeine Frage zur Betriebsratswahl und der Kandidatenliste auf den Wahlvorschlagslisten. Gibt es eine maximale Anzahl an Kandidaten für die Betriebsratswahl auf einer Wahlvorschlagsliste? Nehmen wir an es werden 5 Betriebsratsmitglieder gewählt/benötigt und es gibt mehrere Listen (Listenwahl), ist dann auf einer Liste eine Beschränkung? Haben alle Bewerber einer Liste besonderen Kündigungsschutz (also 6 Monate nach Ergebnis) oder nur die ersten z.B. 5 Mitglieder? (Falls 5 in den Betriebsrat gewählt werden müssen)

Die Frage kommt aus folgender theoretischen Überlegung. Angenommen ein Unternehmen hat 60 Arbeitnehmer und alle würden sich auf den verschiedenen Wahlvorschlagslisten als Kandidaten austellen lassen, dann hätten ja alle 60 Kandidaten besonderen Kündigungsschutz. Kann das sein?
Rechtsquellen würden mich zu dieser Problematik interessieren.

Danke und Gruß

Marcus

Keine

… dann hätten ja alle 60 Kandidaten besonderen Kündigungsschutz.

Ja.

Kann das sein?

Ja.

Rechtsquellen würden mich zu dieser Problematik interessieren.

Keine. Die Frage wäre ja auch: Gibt es eine maximale Anzahl auf der Wahlliste? Hier ist nichts zu finden:

http://dejure.org/gesetze/BetrVG

Gruß

Stefan

Hallo,

das ist aber kein absoluter Schutz, vor allem nicht gegen betriebsbedingte Kündigungen wegen Stilllegung einer Abteilung.

Da wären dann die gewählten Mitglieder schutzwürdiger als die Ersatzmitglieder und diese wiederum schutzwürdiger als die Wahlbewerber ohne Stimmen.

http://lexetius.com/2006,1749

VG
EK