Hallo,
ich hätte eine allgemeine Frage zur Betriebsratswahl und der Kandidatenliste auf den Wahlvorschlagslisten. Gibt es eine maximale Anzahl an Kandidaten für die Betriebsratswahl auf einer Wahlvorschlagsliste? Nehmen wir an es werden 5 Betriebsratsmitglieder gewählt/benötigt und es gibt mehrere Listen (Listenwahl), ist dann auf einer Liste eine Beschränkung? Haben alle Bewerber einer Liste besonderen Kündigungsschutz (also 6 Monate nach Ergebnis) oder nur die ersten z.B. 5 Mitglieder? (Falls 5 in den Betriebsrat gewählt werden müssen)
Die Frage kommt aus folgender theoretischen Überlegung. Angenommen ein Unternehmen hat 60 Arbeitnehmer und alle würden sich auf den verschiedenen Wahlvorschlagslisten als Kandidaten austellen lassen, dann hätten ja alle 60 Kandidaten besonderen Kündigungsschutz. Kann das sein?
Rechtsquellen würden mich zu dieser Problematik interessieren.
Danke und Gruß
Marcus