Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag,
Ich beantworte das morgen Montag im Laufe des Tages.
Einen schoenen Sonntag noch
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Hallo, allein geht das nicht. Schau mal so in etwa ab der 70ziger Reihe. Dort ist geregelt welche Aufgaben und Pflichten der BR hat und wie eine Neuwahl geregelt ist. Allein, wäre es dann eine Einzelklage vor dem Arbeitsgericht.
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
die werden ausschließlich vom BR gewählt.
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg026.html
Der BR kann jederzeit einen neuen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter wählen.
Die Arbeitnehmer können das nicht.
VG
EK
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Sorry, wurde etwas später als gedacht.
Nach der Kommentierung von Eisenmann im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht § 26 BertVG RN 3 mit Verweis auf BAG 26.01.1962 kann der Vorsitzende und der Stellvertreter jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Amtes enthoben werden.
Daher sei § 23 darauf nicht anzuwenden.
Nach § 29 müssten also 1/4 der Mitgieder des BR eine Sitzung mit dem TOP Abwahl des Vorsitzenden beantragen. Dann muss er laden und in dieser Sitzung würde abgestimmt werden.
Er bleibt dann aber im BR als Mitglied.
§ 23 BetrVG ginge weiter und würde den Ausschluss zum Ziel haben.
Schönen Tag noch
Hall Achim
zuerst einmal, herzilchen Dank für diese umfangreiche Antwort, da bleibt keine Frage mehr offen bzw. zu diskutieren.
Zum Zweiten bin ich erst einmal ganz baff gewesen, für diese ausführliche und exakte Antwort.
Nochmals vielen Dank dafür.
Freundliche Grüße
Peter
Oh sorry,
nochmals nachgehakt.
Wir sind 9 BR-Mitglieder.
Dann reicht es aus wenn 3 BR (1/4) eine diesbezügliche Sitzung mit diesem „TOP“ beantragen?
Ist es denn auch möglich, in einer schon anberaumten Sitzung, in dieser Sitzung diesen „TOP“ als Ergänzung zu beantragen, soll heissen, diesen „TOP“ mit auf diese Tagesordnung zu bringen und reichen dann dafür auch 3 BR-Stimmen aus?
Wenn es dann zur Stimmabgabe zur Abwahl des BR-Vors. kommt, müssen wieviel BR-Stimmen der Abwahl zustimmen?
Ich hoffe ich nerve nicht zu sehr.
Aber trotz all dem, vielen Dank für die Mühe.
Freundliche Grüße
Peter
Hallo ,
ich finde nichts, warum nicht unter Verschiedes die 3 BR den Antrag auf diesen TOP bringen sollten.
Ich rate nur davon ab.
Ich würde empfehlen, dass entweder mit einem von mindestens 3 BR unterzeichneten Antrag eine Sitzung mit dem TOP Abwahl und Neuwahl des/der Vorsitzenden verlangt wird oder in einer Sitzung unter Verschiedenes der Antrag auf eine solche weitere Sitzung mit dem TOP eingebracht wird.
Wenn dann die Mehrheit dafür ist, müsste es ja eine schnelle weitere Sitzung zu der alle zu laden sind, geben.
Grüße Achim
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Peniflope,
ich hoffe das du ein Mitglied im Betriebsrat bist,
also Arbeitnehmermitglied.
Anfechtung der Betriebsratswahl
Die Wahl kann bis zu 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Im Rahmen einer Wahlanfechtung prüft das Arbeitsgericht, ob bei der Betriebsratswahl Fehler gemacht wurden und ob diese das Wahlergebnis beeinflussen konnten.
Anfechtungsberechtigt sind der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Ein Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl wegen Wahlmängeln durch einstweilige Verfügung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, also bei einer Nichtigkeit der Wahl.
Gruss von Andrea
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
versuch dir das BetrVG herunterzuladen. Im Internet steht es nur als PDF- Datei zum downloaden bereit.
www.betriebsrat-24.de
Liebe Grüsse von Andrea
Liebe/-r Experte/-in,
unter was für einem Paragraphen des BetrVG kann man den
BR-Voritzenden bzw. seinen Stellverter abwählen?
Vielen Dank im Voraus.
Der BR Vorsitzende bzw seine Stellvertretung kann jederzeit mit durch einen Beschluss des Betriebsrates abgewählt werden. Es genügt ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums. In besonderen Fällen ist § 23 BetrVG anzuwenden.
Gruß Claudia
Vielen Dank Claudia,
noch eine schöne Zeit.
Freundlichen Gruß
Peter
Hallo Andrea,
Vielen Dank für die Antwort.
Freundlichen Gruß
Peter
Hallo Andrea,
Vielen Dank für die Antwort.
Freundlichen Gruß
Peter
hallo Peter,
an deiner Stelle würde ich mal bei deiner Gewerkschaft
( falls vorhanden) anfragen, was man sonst noch tun könnte.
Vielleicht ist es auch hilfreich eine Betriebliche Lobby aufzubauen. ( Zusammen sind wir stark !!!)
Gruss von Andrea
Vielen Dank,
für Deine hilfreiche Antwort,
Andrea,
Gruß
Peter