Beugehaft bei Mutter mit Kind?

Hallo

Ich habe da mal eine Frage. Wenn man die EV, aus welchen Gründen auch immer, kann man doch in Beugehaft genommen werden, damit man die EV unterschreibt. Jetzt habe ich von einen Beamten erfahren, dass dies aber nicht erlaubt ist, wenn man alleinerziehende Mutter von minderjährigen Kindern ist. Weiss jemand wo genau das steht? Wohl gemerkt, diese Aussage kommt von einen Beamten des Finanzamtes im Außendienst.

MfG

Hallo,

lt 123recht.net ist es erlaubt.

gruß maboe

Hallo

Dieser Link ist mir auch bekannt aber es kann mir keiner die rechtliche Grundlage nennen, wo das steht. Und normalerweise sagen Beamte solche Dinge nicht, die sind doch gleich auf der Schiene mit Haft, eben von oben herab. Aber mal abwarten, diese Person wollte mir den Link dazu schicken.

MfG

sagen Beamte solche Dinge nicht, die sind doch gleich auf der Schiene mit Haft, eben von oben herab.

Verstehe das Problem nicht. Eie Unterschrift und das Thema Haft ist erledigt.

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Hallo,

warum bitteschön soll eine Mutter mit Kindern anders behandelt werden als
eine Frau OHNE Kinder ???..

Schließlich liegt es doch im eigenen Ermessen,die EV abzugeben…

Wer das nicht macht,kommt halt in Haft (und die Kinder in Heime).

Verstehe das Problem nicht. Eie Unterschrift und das Thema Haft ist erledigt.

Es handelt sich doch um einen Offenbarungseid.
Und damit hättest du kein Problem?

Hallo

warum bitteschön soll eine Mutter mit Kindern anders behandelt werden als eine Frau OHNE Kinder ???

Vielleicht wegen der Kinder?

Hallo,

also dürfen dann auch keine Mütter oder Väter mit Kindern eingesperrt werden, wenn sie jemanden ermorden ???..

Du hast eine seltsame Logik…

In einer Gemeinschaft gelten nun einmal Regeln,die sich Gesetze nennen.

Es steht jedem frei sich daran zu halten oder die entsprechenden Konsequenzen daraus zu tragen…

Und wenn sich jemand so penetrant weigert,die EV abzugeben,habe ich da überhaupt kein Mitleid mit…denn das riecht gerade zu nach
verstecktem Vermögen…oder welchen anderen Grund kannst du mir nennen
für die Verweigerung der Abgabe der EV ???..

Ein redlicher Schuldner wird dieses Freiwillig und so schnell wie möglich abgeben…denn das ist doch auch in seinem Interesse…
je eher hat er doch Ruhe vor seinen Gläubigern…

Der Vergleich mit Mord passt überhaupt nicht. Es ist ein Unterschied ob man jemand körperlich schadet oder seine Rechnung nicht zahlen kann. In meinen Fall liegt es so, dass man mit dem Gläubiger keinerlei Vertragsverhältnis hat. Und warum soll man etwas unterschreiben und gleichzeitig zugeben was nicht stimmt? Nennt man so etwas nicht Urkundenfälschung?

MfG

Und
warum soll man etwas unterschreiben und gleichzeitig zugeben
was nicht stimmt? Nennt man so etwas nicht Urkundenfälschung?

Hatten wir das nicht neulich schon mal? Es erschließt sich mir aber nach wie vor nicht, wie du darauf kommst, die EV würde dich irgendwie zum Lügen zwingen. Wenn Du lügst, machst du dasa schon aus freien Stücken.

Gruß,
Max

Hallo!

Verstehe das Problem nicht. Eie Unterschrift und das Thema Haft ist erledigt.

Es handelt sich doch um einen Offenbarungseid.
Und damit hättest du kein Problem?

Alternatziv kann man auch einfach seine Schulden bezahlen. Aber wenn man seine Schulden nicht bezahlt, muss man wohl damit leben, daß die Gläubiger gerne wissen wollen, ob da wirklich nichts zu holen ist. Und nichts anderes ist die Eidestattliche Versicherung.

Man kannn halt den Kuchen nicht gleichzeitig essen und behalten.

Gruß,
Max

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Du weißt offenbar nicht, was es mit der eidesstattlichen Versicherung auf sich hat. Also: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung will der Gläubiger, vertreten durch den Gerichtsvollzieher, wissen, was es beim Schuldner denn so zu hohlen gibt. Darum muss der Schuldner sein gesamtes Vermögen angeben. Nun könnte er dabei ja einfach lügen und unterschlagen, dass er z.B. ein Konto in der Schweiz hat, auf dem sich 1.000.000 Euro befinden. Damit er das nicht tut, muss er seine Vermögensverhältnisse an Eides statt versichern. Denn die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, sei sie auch fahrlässig geschehen, ist strafbar.

Sinn und Zweck ist also, dafür Sorge zu tragen, dass das Vermögensverzeichnis stimmt. Mehr besagt die eidesstattliche Versicherung nicht. Man gibt damit auch nicht zu, irgendeine Schuld zu tragen oder dergleichen. Urkundenfälschung ist es schon gar nicht, selbst dann nicht, wenn man eine falsche Angabe macht, denn es ist keine Urkundenfälschung, schriftlich zu lügen, sondern nur, wenn man eine Urkunde herstellt oder so verfälscht, dass ein falscher Aussteller erscheint. Das ist, wenn man mit seinem Namen unterschreibt, nicht der Fall.

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Hoi.

Laut diesem älteren Link ist die Haft okay:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=233…

In der ZPO sind die Gründe zur Vermeidung der Haft abschliessend aufgezählt. Das Finanzamt vollstreckt nach anderen Vorgaben, daher wohl die andere Ansicht.

Was aber klar zu trennen ist:

  1. Ist die Forderung rechtens? Das muß man klären, evtl. vor Gericht. Z. B. habe ich so viel telefoniert, habe ich ein Abo abgeschlossen, habe ich die Möbel bestellt etc.

  2. Die Zahlung. Wenn ich nicht zahle - kann das bis zur EV gehen.

Kann den eine Verbraucherzentrale oder die Rechtsberatung des Amtsgerichts/Rechtspfleger nicht weiterhelfen?

Ciao
Garrett

Hallo,

doch,das passt schon…

Der Vergleich mit Mord passt überhaupt nicht
Es ist ein Unterschied ob man jemand körperlich schadet

Straftat ist Straftat…

oder seine Rechnung nicht zahlen kann. In meinen Fall liegt es so, :dass man mit dem Gläubiger keinerlei Vertragsverhältnis hat.

Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann…ist ein Betrüger…

Wenn man mit dem Gläubiger keine Rechtsbeziehungen hat,dann frage ich mich doch,warum man nicht gegen den Mahnbescheid rechtlich vorgegangen ist…bzw.später gegen den Vollstreckungsbescheid

Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht aus heiterem Himmel…dazu Bedarf es entweder

  • Gerichtsurteil
    oder
  • Vollstreckungsbescheid

Und zu beiden Sachen kann man sich als Schuldner äußern…

Ach, Fank Mueller… ach, ach, ach.

Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann…ist ein
Betrüger…

Von den vielen, vielen Leuten, denen ihre Schulden über den Kopf wachsen, sind bei weitem nicht alle Betrüger. Merke: Das bloße Nichtbegleichen einer Rechnung erfüllt keinen Straftatbestand.

Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht aus heiterem
Himmel…dazu Bedarf es entweder

  • Gerichtsurteil

oder

  • Vollstreckungsbescheid

… oder eines anderen vollstreckbaren Titels, vgl. dazu v.a. § 794 ZPO.

Und zu beiden Sachen kann man sich als Schuldner
äußern…

Das ist allerdings wahr.

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In meinen Fall liegt es so, dass

man mit dem Gläubiger keinerlei Vertragsverhältnis hat. Und
warum soll man etwas unterschreiben und gleichzeitig zugeben
was nicht stimmt? Nennt man so etwas nicht Urkundenfälschung?

Hi,

kannst Du das näher erläutern? Wie kommt der Gläubiger an einen vollstreckbaren Titel?

Es muß doch schon irgendetwas vorher gelaufen sein, ein vollstreckbarer Titel fällt doch nicht einfach so vom Himmel?

Bei einer e. V. geht es darum, ein Vermögensverzeichnis abzugeben, da gibt man nicht zu, das eine Forderung bestand hat. Deshalb kann es auch keine Urkundenfälschung sein. Eine „Fälschung“ wäre es dann, wenn man vermögenswerte nicht richtig angibt.

Irgendwie hört sich diese Geschichte nicht schlüssig an.

Gruß
Tina

Hallo nach Oldenburg…:smile:

soso…das Nichtbegleichen einer Rechnung ist also okay???..

na,das sag mal dem Handwerker deines Vertrauens…*g*…

*seufz*

soso…das Nichtbegleichen einer Rechnung ist also
okay???..

Nein, aber es erfüllt keinen Straftatbestand.

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Bei einer e. V. geht es darum, ein Vermögensverzeichnis
abzugeben, da gibt man nicht zu, das eine Forderung bestand
hat. Deshalb kann es auch keine Urkundenfälschung sein. Eine
„Fälschung“ wäre es dann, wenn man vermögenswerte nicht
richtig angibt.

Aber keine Urkundenfälschung. Nur zur Klarstellung.