Beugehaft zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung

Hallo an alle Betroffene

Vorab. Ich bin kein Rechter, nur ein Bürger der sein recht sucht, weil gewisse Dinge nicht ordnungsgemäß verlaufen sind.

Nehmen wir mal an A hat Schulden bei X. Mit X war man auf dem Weg der Bereinigung. Doch dann hat X seine Schuldforderungen an Y verkauft. Y hat A nach geraumer Zeit darüber informiert, dass er jetzt der Gläubiger ist. A geht zur Bank um eine Lösung dieses Problemes zu finden. Die Bank sagt A, dass da nichts mehr ginge, weil Y schon ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet hat und dieses im Grundbuch vermerkt ist. ist das nicht eine unkorrekte Vorgehensweise?
Dann wurde der GV eingeschaltet. Dieser behauptet mehrmals schon bei A gewesen zu sein und niemals einer da war. Muß ein GV nicht eine Benachrichtigung im Briefkasten hinterlassen um zu beweisen, dass er wirklich da war? im übrigen war immer einer da! Dann kam ein Schreiben vom GV dass er zu einen Gewissen Zeitpunkt bei A vorsprechen möchte um die EV abzunehmen. A hat rechtzeitig per Post den GV informiert, dass es zu diesen Zeitpunkt nicht geht und um einen neuen Termin gebeten. Nach ein paar Wochen kam dann Post vom Amtsgericht, worin der Richter die Aussage des GV bestätigt und A auch nochmals mit Beugehaft droht.

  1. Frage: seit wann wird einen Beamten (ohne Zeugen) mehr Glauben geschenkt als einen normalen Bürger mit Zeugen.
  2. Frage: Meine Wissens geht laut Artikel 25 GG Völkerrecht über EU-Recht und das geht über Landesrecht. Hier nun meine Funde in amtlichen Gesetzesblättern

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, analog Art. 6 II EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten
gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der
Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung
wegen zivilrechtlichen Schulden, -und somit die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer
zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung-, eine Menschenrechtsverletzung.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.(auch nach IP66 Art. 11)*
*IP66 = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 16. Dezember
1966 (BGBl. 1973 II S. 1534)

Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine
Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine
zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt
ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II
EMRK).

Meines Wissens gelten diese Gesetze auch in Deutschland aber warum bekommt man dann aber trotzdem solche Briefe vom GV und Amtsgericht. Die müssen doch über diese Rechtslage bescheid wissen und auch dementsprechend handeln. Sie lassen ja dann mit Absicht Völkerrecht und EU-Recht außer acht. Dürfen die das?

Viele Grüße an alle die helfen können.

Meines Wissens gelten diese Gesetze auch in Deutschland aber
warum bekommt man dann aber trotzdem solche Briefe vom GV und Amtsgericht.

Weil beide, im Gegensatz zum Fragesteller, die gesamte Rechtslage kennen.

Was heißt, weil beide die Rechtslage kennen. Gelten denn nicht die EU-Rechte und Menschenrechte bei uns? Wenn nein warum? Wenn ja, warum tun der GV und das Amtsgericht diese ignorieren. es heißt doch Völkerrecht geht vor EU-Recht und dieses vor Landesrecht. In meinen Augen ist eine Erzwingung einer Unterschrift unter Androhung von Haft nach internationalen Gesetz verboten

Wer hat denn die Schulden gemacht?

Was heißt, weil beide die Rechtslage kennen.

Weil es im Umkehrschluß nicht möglich ist, sich unter Berufung auf internationale Gesetze und Verordnungen, UNO-Resolutionen und dergleichen, um die Begleichung zivilrechtlicher Schulden zu drücken.

Wer Schulden macht muss dafür gerade stehen.
Ich denke das sieht die UNO, die EU und Menschenrechtsliga auch so.

Rumburak

4 „Gefällt mir“

Durch das Lesen erschließt sich der Gesetzestext:

Niemand darf die Freiheit entzogen werden zur Begleichung privater Schulden. Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geht es aber nicht darum, dass der Schuldner private Forderungen ausgleicht, sondern dass er vor dem Gerichtsvollzieher erscheint und seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Das sind zwei völlig verschiedene Baustellen.

Alte Leier

  1. Frage: seit wann wird einen Beamten (ohne Zeugen) mehr
    Glauben geschenkt als einen normalen Bürger mit Zeugen.

Weil diese Geschichte jeder Schuldner erzählt und sie den Gläubigern, Richtern und Gerichtsvollziehern inzwischen zu den Ohren rauskommt.

Meines Wissens gelten diese Gesetze auch in Deutschland aber
warum bekommt man dann aber trotzdem solche Briefe vom GV und
Amtsgericht.

Weil die die Gesetzte, im Gegensatz zu Dir, richtig verstanden haben.

Lg,
M.

Hallo

Mir geht es ja auch nicht um das Nichtbezahlen der Schulden, mir geht es darum dass ich mit dem Gläubiger kein Vertragsverhältnis habe, aber die beiden Herrn Beamten in keinster Art und Weise darauf eingehen. Das nächste ist ja dann auch, wenn ich die EV abgebe jegliche Grundlage genommen wird die Schulden zu begleichen. Das nächste ist, wenn ich die EV unterschreibe, dann unterschreibe ich einen Sachverhalt der überhaupt nicht stimmt. Die Beamten haben doch eine Remonstrationspflicht, die müssen doch somit prüfen ob der ganze Sachverhalt der Wahrheit entspricht. Wenn sie dieses nicht tun, dann verstoßen sie doch auch gegen Gesetze.
Und ich bin der Meinung, dass dieser Weg bei vielen der falsche Weg ist, denn die Folge ist dann doch meistens die Privatinsolvenz. Damit bekommt der Gläubiger dann erst recht nicht sein Geld und zahlungswillige (wie meine Person) haben dann keine Möglichkeit mehr.

Hallo!

Das nächste ist, wenn ich die
EV unterschreibe, dann unterschreibe ich einen Sachverhalt der
überhaupt nicht stimmt.

Weißt Du eigentlich überhaupt, was der Inhalt einer EV ist? Einen unwahren Sachverhalt unterschreibst Du nur, wenn Du falsche Angaben amchst. Solange Du bei der Wahrheit bleibst, wirst du auch nichts falsches unterschreiben.

Wenn sie dieses
nicht tun, dann verstoßen sie doch auch gegen Gesetze.

Es ist wirklich sehr aufmerksam von Dir, wie Du Dich darum sorgst, daß bei anderen alles seimne Ordnung hat.

Und ich bin der Meinung, dass dieser Weg bei vielen der
falsche Weg ist, denn die Folge ist dann doch meistens die
Privatinsolvenz.

Wenn der Schuldner insolvent ist, dann ist das nur konsequent. Aber in der Regel führt die EV erstmal dazu, daß all die vergessenen Vermögenswerte auftauchen, an die sich der Schuldner vorher nicht erinnern konnte.

Damit bekommt der Gläubiger dann erst recht
nicht sein Geld und zahlungswillige (wie meine Person) haben
dann keine Möglichkeit mehr.

Eine Privatinsolvenz hindert einen ehrlichen Menschen nicht daran, seine Schulden zu bezahlen, sobald er zu Geld kommt.

Merkwürdige Vorstellungen hast Du.

Gruß,
Max

1 „Gefällt mir“

Da stellt sich doch die Frage, wenn ein
Normalbürger die Gesetze eh nicht kennt oder versteht, dass die
Beamten ihre Begründungen und Behauptungen so auslegen können dass es
einer nicht versteht und man immer die Schuld zugewiesen bekommt. Wo
ist dann der Rechtsstaat geblieben? Sollen die Gesetze nicht so
dargestellt werden, dass sie jeder Bürger versteht und sich dann
danach richten kann?

Und noch zur anderen Sache. Wieviele sagen sie
wären da gewesen wo auch der GV vor Ort war ist mir eigentlich egal.
Dass es den Beamten zum Hals raus hängt ist auch verständlich. Aber
wie kann man wissen wann der GV da war wenn er sich nicht einmal
ankündigt oder eine Nachricht hinterlässt, wie es auch Post,
Paketdienst und Telekom tut? Er kann ja jede Menge behaupten ohne
dass man sich verteidigen kann. Er kann vor Gericht erzählen dass er
mehrmals vor Ort war, obwohl wir auch da waren und er bekommt dann
noch Recht und ich darf zahlen? Das ist in meinen Augen keine
Rechtssprechung mehr, sondern Abzocke
usw.

Für das Problem mit dem Gesetzenicht verstehen gibt es eine prima Lösung. Es gibt da so einen Dolmetscher, der solche Sachen gern übersetzt. Man nennt ihn Anwalt.

1 „Gefällt mir“

Hallo…

  1. Es ist gängige Praxis, Forderungen an andere Rechtspersonen abzutreten. Meistens werden solche forderungen z.B. an Inkassounternehmen abgetreten, die geübter sind mit dem Eintreiben der Forderung. Gläubiger A ist glücklich, (Neu-)Gläubiger B ebenfalls, der Schuldner hat dann noch die gleichen Schulden, aber bei einem anderen Gläubiger.

  2. Ich würde der Person raten, nicht in einem Internetforum, das übrigens KEINE Rechtsberatung leisten darf, wilde Theorien über Menschenrechte in Verbindung mit Beugehaft zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung zu konstruieren, sondern sich auf dem schnellsten Wege zu einem Anwalt zu begeben.

MfG,
TheSedated

Hallo Zeuss3571

wie kann man wissen wann der GV da war wenn er sich nicht einmal ankündigt oder eine Nachricht hinterlässt, wie es auch Post, Paketdienst und Telekom tut? Er kann ja jede Menge behaupten ohne dass man sich verteidigen kann. Er kann vor Gericht erzählen dass er mehrmals vor Ort war, obwohl wir auch da waren und er bekommt dann noch Recht und ich darf zahlen?

Was würde eine Ankündigung des Besuchs, oder eine Benachrichtigung (des vergeblichen Besuchs) an der Beweislage ändern?

In dem Moment wo der Gläubiger die Ankündigung oder die Benachrichtigung aus dem Briefkasten verschwinden läst, (soll vorkommen) hätte der Gerichtsvollzieher auch keinen Nachweis diese hinterlassen zu haben. Also macht es in meinen Augen auch keinen Unterschied ob der Gerichtsvollzieher keine Benachrichtigung hinterlässt, oder ob der Gläubiger behauptet es wurde keine Benachrichtigung hinterlassen.

Gruß
Horst

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die Antwort.