Hallo an alle Betroffene
Vorab. Ich bin kein Rechter, nur ein Bürger der sein recht sucht, weil gewisse Dinge nicht ordnungsgemäß verlaufen sind.
Nehmen wir mal an A hat Schulden bei X. Mit X war man auf dem Weg der Bereinigung. Doch dann hat X seine Schuldforderungen an Y verkauft. Y hat A nach geraumer Zeit darüber informiert, dass er jetzt der Gläubiger ist. A geht zur Bank um eine Lösung dieses Problemes zu finden. Die Bank sagt A, dass da nichts mehr ginge, weil Y schon ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet hat und dieses im Grundbuch vermerkt ist. ist das nicht eine unkorrekte Vorgehensweise?
Dann wurde der GV eingeschaltet. Dieser behauptet mehrmals schon bei A gewesen zu sein und niemals einer da war. Muß ein GV nicht eine Benachrichtigung im Briefkasten hinterlassen um zu beweisen, dass er wirklich da war? im übrigen war immer einer da! Dann kam ein Schreiben vom GV dass er zu einen Gewissen Zeitpunkt bei A vorsprechen möchte um die EV abzunehmen. A hat rechtzeitig per Post den GV informiert, dass es zu diesen Zeitpunkt nicht geht und um einen neuen Termin gebeten. Nach ein paar Wochen kam dann Post vom Amtsgericht, worin der Richter die Aussage des GV bestätigt und A auch nochmals mit Beugehaft droht.
- Frage: seit wann wird einen Beamten (ohne Zeugen) mehr Glauben geschenkt als einen normalen Bürger mit Zeugen.
- Frage: Meine Wissens geht laut Artikel 25 GG Völkerrecht über EU-Recht und das geht über Landesrecht. Hier nun meine Funde in amtlichen Gesetzesblättern
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, analog Art. 6 II EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten
gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der
Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung
wegen zivilrechtlichen Schulden, -und somit die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer
zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung-, eine Menschenrechtsverletzung.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.(auch nach IP66 Art. 11)*
*IP66 = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 16. Dezember
1966 (BGBl. 1973 II S. 1534)
Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine
Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine
zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt
ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II
EMRK).
Meines Wissens gelten diese Gesetze auch in Deutschland aber warum bekommt man dann aber trotzdem solche Briefe vom GV und Amtsgericht. Die müssen doch über diese Rechtslage bescheid wissen und auch dementsprechend handeln. Sie lassen ja dann mit Absicht Völkerrecht und EU-Recht außer acht. Dürfen die das?
Viele Grüße an alle die helfen können.