Hallo,
ich schicke voraus. Ich bin kein Versicherungsexperte.
Ich bin aber auf ein Urteil gestoßen, das ich hier einmal zitiere:
Urteil zu: Verkehrsübungsplatz Unfall Versicherungsschutz
Ein Unfallschaden, der sich auf einem privaten Verkehrsübungsplatz ereignet, ist doppelt versichert. Zum einen tritt die bei der Benutzung des Platzes zwingend abzuschließende Tageshaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Zum anderen hat der Geschädigte die Möglichkeit, die für das Kraftfahrzeug bestehende allgemeine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Er kann seine Ansprüche jedoch nur einmal geltend machen.
Urteil des LG Köln vom 22.12.2004
20 O 360/04
NJW-Spezial 2005, 259
NJW-RR 2005, 828
Hier sind sicher kommerziell bewirtschaftete Verkehrsübungsplätze gemeint.
Ob die eigene Haftpflicht in diesem Fall dafür eintritt, wage ich zu bezweifeln. In der Regel sind bestimmte Dinge bei einer privaten Haftpflicht ausgeschlossen, wie z.B.
- Schäden an fremdem Eigentum, das gemietet oder geliehen wurde
- Schäden durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen
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Da muss man aber in den Versicherungsbedingungen nachschauen.
Gruß Wolfgang