Beule auf Verkehrsübungsplatz. Zahlt Versicherung?

Hallo,

heute bin ich mit den Wagen meines Schwagers auf einen Verkerhsübungsplatz gefahren. Bin Rückwärts fahren habe ich eine große Beule in den Wagen gefahren. Auf dem Übungsplatz wurde keine Tagesversicherung abgegeben. Kann es denn aber seine das meine Haftpflichtversicherung zahlt?

Das kommt ganz auf die Versicherung an. Ich würde empfehlen, zuerst einmal den Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. Sollte der Schadenersatz abgelehnt werden, dann kann der Fahrzeughalter noch immer versuchen, den Schaden über seine KFZ Versicherung abzuwickeln.

Tipp: Alle Versicherungen im Vergleich … http://58591.tarifcheck24.com

Mit internetten Grüßen,

Andreas Schmidt

Da fragst Du am besten mal bei Deiner Haftpflichtversicherung nach. Bei meiner hab ich grad mal nachgelsen, die wuerden das ablehnen, ausser es sei ein KFZ, welches sich ausschliesslich auf dem Verkehrsuebungsplatz bewegt.

Gruss und schoenes WE

Hallo,

nein. Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden durch oder an Kfz beim Benutzen von Kfz.

Hier kommt nur die Vollkasko (soweit vorhanden) des Kfz in Betracht.

Viele Grüße
Andreas

Wenn Du einen für dieses Fahrzeug gültigen Führerschein hast und der Schwager dir das Auto überlassen hat, dann zahlt natürlich die Kaskoversicherung, wenn vorhanden, die Haftpflicht zahlt auf keinen Fall, da der Schaden am eigenen Wagen entstanden ist. Nur, wenn die Beule an einem anderen Fahrzeug entstanden ist, aber auch nur, wenn Du den Führerschein schon hast, sonst nicht.

Hallo.

Leider nein, denn Schäden die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz´s entstehen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler in 66113 Saarbrücken
http://www.burgard-versicherungen.de

Guten Tag,
1.) Ihre Haftpflichtversicherung zahlt nur den
Schaden, welchen Sie mit ihrem Fahrzeug, einem
anderen zugefügt haben.
2.) Der Verkehrsübungsplatz ist Privatgelände und kein
öffentlicher Verkehrsraum. Hier zählt keine StVO.
Den Schaden dürften meines Wissens sie allein
tragen.

heute bin ich mit den Wagen meines Schwagers auf einen
Verkerhsübungsplatz gefahren. Bin Rückwärts fahren habe ich
eine große Beule in den Wagen gefahren. Auf dem Übungsplatz
wurde keine Tagesversicherung abgegeben. Kann es denn aber
seine das meine Haftpflichtversicherung zahlt?

Hallo sibbi89,

leider nein. Die eigene Privat-Haftpflichtversicherung schließt Schäden rund um den Gebrauch von Kraftfahrzeugen aus (sog. „Benzinklausel“).
(Dennoch sind Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit Ihrem Schwager gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.)

Einzig die Vollkasko könnte hier einspringen. Dann ist aber immer noch sowohl die wahrscheinlich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig als auch eine Hochstufung im kommenden Jahr.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,
das das Fahrzeug geliehen war kommt es sehr auf die Versicherung an, meistens sind geliehen Sachen jedoch nicht in der Haftpflicht mitversichert.
Also mal den Vertrag prüfen und/oder den Versicherungsvertreter des vertrauens interviewen ob er/sie eine Chance sieht.

Viel Glück!

Hallo,
auf dem Verkehrsübungsplatz in Olpe ist eine Tagesversicherung im Stundenpreis mit drin… Vllt ist das bei dem Verkehrsübungsplatz wo du warst, ja auch automatisch so… Ansonsten wird wohl deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen…
Gruß

Hallo,

welche Haftpflicht meinst Du denn, wenn Du mit dem Wagen deines Schwagers gefahren bist…Die private HP? Nö, die deckt nich Deinen Schaden…Eine Tagesvers. wäre die „richtige“ Lösung gewesen.

Ansonsten bleibt nur den Schaden der KFZ-Vers. vom deinem Schwager zu melden.

Grüße

Thorsten Bohn

Hallo,

ich schicke voraus. Ich bin kein Versicherungsexperte.

Ich bin aber auf ein Urteil gestoßen, das ich hier einmal zitiere:

Urteil zu: Verkehrsübungsplatz Unfall Versicherungsschutz

Ein Unfallschaden, der sich auf einem privaten Verkehrsübungsplatz ereignet, ist doppelt versichert. Zum einen tritt die bei der Benutzung des Platzes zwingend abzuschließende Tageshaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Zum anderen hat der Geschädigte die Möglichkeit, die für das Kraftfahrzeug bestehende allgemeine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Er kann seine Ansprüche jedoch nur einmal geltend machen.

Urteil des LG Köln vom 22.12.2004
20 O 360/04
NJW-Spezial 2005, 259
NJW-RR 2005, 828

Hier sind sicher kommerziell bewirtschaftete Verkehrsübungsplätze gemeint.

Ob die eigene Haftpflicht in diesem Fall dafür eintritt, wage ich zu bezweifeln. In der Regel sind bestimmte Dinge bei einer privaten Haftpflicht ausgeschlossen, wie z.B.

  • Schäden an fremdem Eigentum, das gemietet oder geliehen wurde
  • Schäden durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen

Da muss man aber in den Versicherungsbedingungen nachschauen.

Gruß Wolfgang

Hallo auch,

nein, die private Haftpflichtversicherung zahlt dies nicht. Es handelt sich um einen Vollkaskoschaden. Besteht keine, muss der Schaden aus eigener Tasche beglichen werden.

Grüße
CKH

hallo- da bin ich überfragt. am besten auskunft bei eiem rechtsanwalt einholen.