Vor ein paar Tagen entdeckte jemand eine Beule am rechten Kotflügel seines PKW. Er konnte sich nicht erklären woher sie kommt, denn als er den Wagen zuvor geputzt hatte war sie ihm nicht aufgefallen.
Später am Abend klingelte es an seiner Tür. Ein Nachbar gestand ihm, dass er am frühen Morgen beim Ausparken mit seiner Anhängerkupplung eine Beule in den Wagen gefahren hat.
der Nachbar bat ihn einen Kostenvoranschlag einzuholen um den Schaden zu begleichen.
Der ausgestellte Kostenvoranschlag beläuft sich auf etwa 720€!
Nachdem er es seinem Nachbarn mitgeteilt hatte möchte dieser nun seine Rechtsschutzversicherung hinzuziehen und für den Schaden nicht mehr aufkommen.
Zu der Unfallsituation:
Die Strasse ist etwa 4-6m breit und der Herr X hat sein Auto auf der rechten Strassenseite geparkt (leider versehentlich „auf der gegenüberliegenden Seite“ der Ausfahrt des Nachbarns). Seine Ausfahrt (in der er geparkt hat) befindet sich auf der linken Strassenseite.
A) Ist es nun für seinen Nachbarn möglich ggf. vor Gericht Recht zu bekommen, da es ihm „angeblich“ unmöglich gewesen ist seine Ausfahrt zu verlassen, ohne dabei das Auto zu beschädigen?
B) Oder zählt in diesem Fall nur der Tatbestand, dass er definitiv eine Beule in sein Auto gefahren hat, egal ob er versehentlich auf der gegenüberliegenden Seite seiner Ausfahrt geparkt habe oder nicht?
C) Wäre der Nachbar im Recht gewesen wenn er einen Abschleppwagen auf seine Kosten bestellt hätte um mit seinem PKW sicher ausparken zu können?
D) Muss der Nachbar nun trotz des Umstandes für den Schaden haften oder ist Herr X in diesem Fall selber Schuld und muss den Schaden selber tragen?
Bitte um Hilfe …
