Beule nach vorherigem tiefen Lackschaden

Hallo erstmal !

Am 23.12 letzten Jahres hat ein freundlicher Hotelgast einen anderen Wagen eines Hotelgastes am hinteren linken Kotflügel eingedellt. Nachdem er durch anwesende Zeugen darauf aufmerksam gemacht wurde, rief er (der „Dellenmacher“) frech: " Da ist doch nichts passiert!" …Nachdem der Halter des eingedellten Fahrzeugs hinzu gerufen wurde, gab der „Dellenmacher“ dann schon zu, das er einen etwas kleineren Schaden fabriziert hätte.

Das Problem bei der Sache ist nun jenes:
An dem „Dellenfahrzeug“ war oberhalb der neuen Dellen *in ca. 20-30 cm Abstand!* ein älterer Schaden, der noch nicht behoben wurde.
Der „Dellenfahrzeughalter“ hat nun einen Kostenvoranschlag zur Behebung für AUSSCHLIEßLICH der neuentstandenen Dellen machen lassen, ist natürlich nicht billig sowas, und es dem „Dellenmacher“ zur Begleichung *für dessen KFZ-Versicherung oder wie auch immer* gegeben.

Dieser regte sich natürlich fürchterlich auf und veranstaltete im Hotelfoyer ein mords geschrei (war das peinlich, alle anderen Hotelgäste guggten nur komisch!), dass wegen des alten Schadens er nun gar nichts bezahlen müsse etc…

Was kann man, damit einem selber soetwas nicht passiert, in einem solchen Falle machen bzw. tun ?

Vielen Dank im Voraus.

Dottcom

Morgen!

Was kann man, damit einem selber soetwas nicht passiert, in
einem solchen Falle machen bzw. tun ?

Die gegnerische Versicherung ist gerne bereit (und verpflichtet) dem
Inhaber des verdellten Autos einen Anwalt seiner Wahl zu finanzieren.

Dementsprechend soll er sich an so jemanden wenden und sich entspannt
zurücklehnen.

Gruß
Stefan

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer…
Warum machen sich die Leute immer das Leben so schwer?

bislang ja nur eine Seite betrachtet…
Hallo

Warum machen sich die Leute immer das Leben so schwer?

Vermutlich möchtest Du hiermit auch darauf hinweisen, dass dem Geschädigten ja ein Anwalt zusteht. Grundsätzlich finde ich die Frage aber nicht uninteressant:
Ich verbeule die Stosstange eines Fahrzeugs, welches z.B. noch 1000 EUR wert ist. (Oder die Stoßstange ist links eh schon zertrümmert und ich habe die bis dato noch unbeschädigte rechte Seite kaputt gemacht, wie auch immer…) Nun kommt der Geschädigte (möglicherweise mithilfe eines von meiner Versicherung finanzierten Anwalts) mit einem Gutachten über EUR 995,- daher, womit er sein Fahrzeug welches nun kaum weniger wert ist, als vorher, faktisch völlig bezahlt hat, oder aber er nutzt (um auf die Sache mit der einseitig beschädigten Stoßstange zurückzukommen) die Gelegenheit um andere Schäden mit auszubessern.
Ist das so ok? Oder darf der „Schädiger“ sich hier doch etwas übervorteilt vorkommen, hätte er doch vielleicht „die halbe Stoßstange“ noch aus eigener Tasche zahlen wollen, statt steigende Versicherungsprämien in Kauf zu nehmen?

Wie sieht es aus dieser Perspektive aus? Vielleicht ist dem ja doch noch etwas hinzuzufügen…

LG, der Kater…

Abend!

Wie sieht es aus dieser Perspektive aus? Vielleicht ist dem ja
doch noch etwas hinzuzufügen…

Das wäre eine andere Frage, in dem Anfangspost steht extra

Der „Dellenfahrzeughalter“ hat nun einen Kostenvoranschlag zur
Behebung für AUSSCHLIEßLICH der neuentstandenen Dellen machen
lassen,

Warum sollte ich mir was anderes ausdenken und dann darauf antworten?

Gruß
Stefan

nur halb zitiert…
Abend!

Wie sieht es aus dieser Perspektive aus? Vielleicht ist dem ja
doch noch etwas hinzuzufügen…

Das wäre eine andere Frage, in dem Anfangspost steht extra

Der „Dellenfahrzeughalter“ hat nun einen Kostenvoranschlag zur
Behebung für AUSSCHLIEßLICH der neuentstandenen Dellen machen
lassen,

Warum sollte ich mir was anderes ausdenken und dann darauf
antworten?

In dem Posting steht folgendes:

Das Problem bei der Sache ist nun jenes:
An dem „Dellenfahrzeug“ war oberhalb der neuen Dellen *in ca.
20-30 cm Abstand!* ein älterer Schaden, der noch nicht behoben
wurde.
Der „Dellenfahrzeughalter“ hat nun einen Kostenvoranschlag zur
Behebung für AUSSCHLIEßLICH der neuentstandenen Dellen machen
lassen, ist natürlich nicht billig sowas, und es dem
„Dellenmacher“ zur Begleichung *für dessen KFZ-Versicherung
oder wie auch immer* gegeben.

So und woraus schließt Du nun, wer hier welches Problem hat?! Es war ja gar nicht explizit geschildert, um wessen Perspektive es geht! Vielleicht ist es genau der Punkt, dass der „Dellenmacher“ sich übervorteilt fühlt…?! Also antworte ruhig…

Schönen Abend…

aufklärung
Hallo nochmals!

Warscheinlich habe ich mich im Vorfeld kompliziert ausgedrückt, so dass man es aus verschiedenen Sichten interpretieren konnte…

Also, der Kostenvoranschlag der Reperaturfirma war tatsächlich nur auf die neue Beule gemünzt - lackiert werden muss sowieso. Der alte Schaden könnte dann durch wenig Mehraufwand mitbehoben werden (laut Reperaturfirma).
Ich frage mich halt, ob der Unfallverursacher das Recht hat sich aufzuregen, bzw. die Versicherrungsmeldung verweigert, da er sich sagt, würde der Besitzer seinen vorherigen Schaden beheben, wäre seine verursachte Beule mit ein wenig Mehraufwand auch behoben.

Aber er kann doch niemanden Zwingen, einen eigenen Schaden zu reparieren, damit seiner mitgemacht wird. Ich frage also im Interresse des Geschädigten: Muss der Verursacher die Delle bezahlen (ob der andere Schaden mitbehoben wird ist irrelevant) oder hat er das Recht unter der Prämisse *es ist ein Schaden im Schaden* dieses zu verweigern?

Im übrigen, das geschädigte Fahrzeug ist noch so um die 6000.-€ Wert.
Grüsse und Danke
Dottcom

Hi,

nein, Du hast Dich nicht unklar ausgedrückt, aber manche Leute neigen dazu, einfache Dinge durch verschiedene Annahmen kompliziert zu machen…

Es ist ganz einfach: Schadenersatz muss nur im Rahmen des verursachten Schadens geleistet werden - mehr kann/muss man dazu nicht sagen.

Der Geschädigte sollte sich direkt an den Kfz-Vers. wenden oder - wie schon vorgeschlagen - einen RA konsultieren, um dies zu tun.

Grüße, M

Guten Morgen auch,

dann weiss ich allerdings nun bescheid und danke Euch, für die antworten die Ihr gegeben habt !

Grüße

Dottcom ^^