Beurkundung Grundstückskauf beim Notar - Grundschuld im Nachhinein eintragen?

Hallo zusammen,
muss man zeitgleich mit dem Beurkundungstermin eine Grundschuld eintragen lassen, oder geht das auch z.B. 2 Wochen später?

Vielen Dank

Hallo, 
man muss Kauf und Grundschuld nicht zusammen beurkunden. Beim Amtsgericht ist es aber kostengünstiger, wenn man beides (Auflassungsvormerkung und Grundsch.) zusammen eintragen lässt. 
Gruß i73

Hallo @Bams,
diese Frage sollten Sie dem Notar stellen!
Aber grundsätzlich ist es sinnvoll beide Dinge zur selben Zeit zu erledigen.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Die hier gegebenen Hinweise bedürfen einer grundlegenden Berichtigung/Erwiderung:

Zunächst ist zwischen Beurkundung und Grundbucheintragung zu unterscheiden. Erstere erfolgt gewöhnlich in einem Notarbüro, und die Eintragung beim Amtsgericht nachdem sie dort beantragt worden ist.
Wenn es beispielsweise um einen Hauskauf und eine Hypothekenbestellung für die Bank geht, sind die beiden Beurkundungsvorgänge theoretisch zwar zeitgleich und in einer Urkunde möglich, aber völlig praxis- und wirklichkeitsfremd.

Den praktischen Ablauf und Kostenersparniserwägungen klärt man eigentlich in erster Linie mit dem Notar ab, da dieser alles vorliegen haben und die Erfordernisse z.B. der Bank/Sparkasse/Bausparkasse kennen wird. Besteht etwa kein Vertrauen zu dieser Amtsperson? Bitte um Info, was zu diesem Umweg geführt hat.

Danke für Ihre Antwort.

Ich versuche das Anliegen mit mehr Infos zu beschreiben.
Kein Vertrauen oder ähnliches steht nicht im Raum, eher die Unwissenheit bei nicht
alltäglichen Dingen, wie Grundstückskauf und Co.

Das Verständnissproblem liegt darin, dass der eigentliche Banktermin zur Finanzierung,
zeitlich nach dem Beurkundungstermin liegen würde. Der BU-Termin wurde von der Stadverwaltung
vorgeschlagen.

Nach meiner Auffassung, bekommt man von dem Kreditinstitut ein Schreiben, dass diese ihren
Kredit (für Haus und Teilweise Grund) durch einen Grundschuldeintrag absichern möchten. Dieses
Schreiben gibt man dem Notar am Beurkundunstermin.
Würde ich den vorgeschlagenen Notartermin annehmen, hätte ich streng genommen noch keine
Finazierung und die Bank müsste sich im Nachhinein die Grundschuld eintragen lassen.

Hallo,

Das Verständnissproblem liegt darin, dass der eigentliche
Banktermin zur Finanzierung,
zeitlich nach dem Beurkundungstermin liegen würde. Der
BU-Termin wurde von der Stadverwaltung
vorgeschlagen.

Was spricht gegen eine Verschiebung der Beurkundung?
Denn was wäre, wenn die Finanzierung „platzt“?
Jeder Verkäufer sollte dafür Verständnis haben.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo, 
man muss Kauf und Grundschuld nicht zusammen beurkunden. Beim
Amtsgericht ist es aber kostengünstiger, wenn man beides
(Auflassungsvormerkung und Grundsch.) zusammen eintragen
lässt. 

Hallo

Das ist falsch.
Die Gebühr für die Auflassungsvormerkung (AV) und die Gebühr für die Grundschuld (GS) fallen jeweils isoliert an. Auch kostet der Rangrücktritt der AV bei nachträglicher Eintragung der GS seit 01.08.2013 mit Inkrafttreten des GNoKG nichts mehr.

ml.

vielen Dank für alle antworten.
Ich werden den Termin nach hinten legen.