Beurkundung ohne Notar möglich?

Hallo! Ich beabsichtige ein Grundstück mit Haus zu kaufen. Wir haben uns auf einen Kaufpreis und auf einen Notar geeinigt. Der Kaufvertragsentwurf liegt mir vor. Heute habe ich den Notartermin bekommen. In dem Schreiben vom Notar steht nun folgendes: „…bestätige ich den Termin zur Beurkundung auf den XXX in meinem Büro. Die Beurkundung wird mein Kollege RA XXXX vornehmen“ Der RA ist kein Notar. Ist dies überhaupt so rechtlich in Ordung? Ich habe bedenken, dass der Kaufvertrag, den ich dort unterschreibe, nichtig ist!?! Für klärende Antworten wäre ich sehr dankbar!

Hallo,

ein „normaler“ Rechtsanwalt darf nicht beurkunden. Es kann jedoch sein, dass der Notar diesen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter bestellt hat und dann darf der Rechtsanwalt - in Vertretung des Notars - beurkunden und die Verträge haben die gleiche rechtliche Bindung, wie die Beurkundung durch den Notar.

Eine Beurkundung ohne Notar ist nicht möglich. Dass der genannte RA im Notarbüro arbeitet
(da dieser später selbst Notar werden wird) und somit Notargehilfe ist, ist gängige Praxis. Der Notargehilfe, wenn er die Urkunde fertigt, tut
dies im Auftrag des Notars und dieses wird
auch von dort mit Notariat… beurkundet.

das ist ja gut, dass es dir überhaupt aufgefallen ist, aber dann frag doch einfach dort im Notarbüro nach! Die müssen dir doch korrekte antwort geben!

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Hat mir wirklich sehr geholfen! DANKE!

Danke für die hilfreiche Antwort!

Soweit ich weiß, kann nur ein Notar den Vertrag mit dir schließen. Möglicherweise ist aber der Anwalt, an den er verweist, auch Notar. Kläre ed doch einfach mit einem Anruf in der betreffenden Kanzlei.

Viel Erfolg, Hulda aus Fulda

Ein RA kann dann wirksame Beurkundungen vornehmen, wenn -wie es laufend geschieht- für einen ortsabwesenden oder kranken Notar amtlich ein Notarvertreter bestellt wird. Dieser Begriff steht dann auch in der Urkunde. Anderenfalls würde eine Amtsanmaßung, Urkundenfälschung usw. hohe Strafen nach sich ziehen.
Der Notarvertreter erhält vom Landgerichtspräsidenten für die zeitlich begrenzte Bestellung eine schriftliche Bestätigung.

Hallo,
zunächst wird ein „Gehilfe“ (RA) die Daten aufnehmen und der Notar wird später die Urkunde zusammen fassen. So war der Fall bei mir auch. Insgesamt, bis mir der gültige Kaufvertrag vorlag, sind drei Monate verstrichen. Der Notar setzt sich dann noch einmal mit dem Käufer zusammen, ob der vorläufige Kaufvertrag in der Fassung stimmt und danach werden nocheinmal Käufer, Veräußerer und Notar den Endgültigen Kaufvertrag durchlesen, unterschreiben. Ob er auch gültig ist, wenn nur der RA unterschreibt, weiß ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass der RA nur die Daten aufnimmt.

lg Seicento