Vor 5 Jahren habe ich meine Immobilie verkauft. Jetzt habe ich festgestellt, das im Ausweis des Käufers bewusst eine Anschrift angegeben war, wo sie niemals gewohnt hat.
Ist diese Beurkundung hinfällig?
Hallo Martin!
Wäre angesichts des komplizierten Konstrukts ein Antrag auf Namensänderung erfolgreich?
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Pauline … geht gar nicht.
Gruß
Wolfgang
Servus,
nein.
Wenn in der Urkunde steht „Saskia-Pauline Przyciewicz-Bachleitner, ausgewiesen durch Personalausweis etc.“ und es sich bei dieser Person tatsächlich um Saskia-Pauline Przyciewicz-Bachleitner handelt, ist es völlig egal, ob im Personalausweis eine falsche Körpergröße oder eine verkehrte Adresse oder sonstwas Erfundenes steht.
Wenn Angaben wie Lichtbild oder Geburtsdatum gefälscht sind und es damit zumindest zweifelhaft ist, ob die Person, die sich mit diesem Ausweis gegenüber dem Notar ausgewiesen hat, tatsächlich Saskia-Pauline Przyciewicz-Bachleitner ist oder einfach nur Petra Storzel, gemäß gefälschter Bescheinigung der Gemeinde San Martino delle Scale bereits drei Jahre vor dem Kauf verstorben, kann man über Wirkung und Wirksamkeit diskutieren. Aber nicht wegen einer Wohnadresse: Die ändert keine Identität.
Schöne Grüße
MM