mich würde mal interessieren, ob ein beurlaubter Beamter in jedem privaten Unternehmen arbeiten darf, oder nur in privaten Unternehmen, die trotzdem noch irgendwie in Staatshand sind, also Abkömmlinge der DB, Telekom etc.
also dass die entsprechenden Beamten unter Beibehaltung ihres Beamtenstatus einfach in die Privatwirtschaft wechseln könnten, wäre mir neu. Vielmehr steht im Deutsche Bahn Gründungsgesetz, dass die Zuweisung der Beamten an die Deutsche Bahn AG erfolgt. Einige, die zum Beispiel zu einem nichtbundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen gewechselt sind nachdem die DB eine Ausschreibung verloren hatte, haben ihren Beamtenstatus aufgegeben. Der Vorteil war jedoch, den Arbeitsort beibehalten zu können.
Hi,
meines Wissens darf ein beurlaubter Beamter nur in dem Umfang woanders arbeiten, in dem er es auch im Rahmen einer Nebentätigkeit dürfte. Da eine Nebentätigkeit nicht den zeitlichen Umfang einer Vollzeitstelle haben darf, darf er diese also nicht während der Beurlaubung ausüben.
Siehe auch http://www.beamtenrecht.de/beamtenrecht_top/frage/ne…
sobald du die „Freistellung“ deines Dienstherren hast,darfst du in jedem
„Privatem Unternehmen“ arbeiten…
Denn da haben sich unsere Politiker in „Ihrem Privatisierungswahn“
(bei Bahn und Post) sozusagen „selber ein Beinchen“ gestellt…*grinz*
vielen Dank für die Info. Genau das wollte ich wissen!
Finde ich interessant. Ein Link zur gesetzlichen Regelung ist Die nicht recht, aber dafür die völlig unbegründete Meinung eines nicht im mindesten damit befassten Betriebssanitäters.
Wenn Du nur eine bestimmte Antwort akzeptierst, warum schreibst Du sie Dir nicht gleich selbst?
Gruß
loderunner
die Antworten, die ich bisher auf meine Frage bekommen habe waren nicht zufriedenstellend und die Verweise auf die gesetzlichen Regelungen betrafen NICHT meine Frage! Die Antworten waren zudem teilweise falsch, da beurlaubte Beamte sehr wohl Vollzeit arbeiten können. Da ich mir fast sicher war, dass ein b. Beamter in jedem privaten U. arbeiten kann, kam mir die Antwort von Herrn Müller sehr recht, wo auch immer er seine Informationen her nimmt. Trotzdem danke für die Anteilnahme.
MFG
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Was genau meinst du mit Beurlaubung?
Hallo Nicole,
du hast von „beurlaubten Beamten“ gesprochen. Ich kenne diesen Begriff tatsächlich aus dem Bereich der Deutschen Bahn. Jeder Beamte, der bei der Deutschen Bahn (offiziell ein privater Konzern) arbeitet, wird als „beurlaubt“ bezeichnet. Dienstherr ist immernoch das Bundeseisenbahnvermögen. Das entsprechende Gesetz habe ich verlinkt.
Ich hatte das so verstanden, dass jemand, der zur Bahn/Telekom beurlaubt ist, ja gleich zu einem anderen Privatunternehmen wechseln könne, schließlich sind Bahn/Telekom ja auch (offiziell) privatisiert. Das geht natürlich nicht.
Du meintest aber wahrscheinlich einen Beamten, der bis auf weiteres keine dienstliche Tätigkeit wahrnimmt und auch in dieser Zeit keine Bezüge erhält?
Ich würde mich freuen, wenn du das klarstellen würdest.
Genau, dieser beurlaubte Beamte würde dann keine Bezüge bekommen, wenn er zu einem privaten Unternehmen beurlaubt wird, diese Form meinte ich.
Ich habe auch mittlerweile eine weitere Bestätigung eines beurlaubten Beamten, der in einem absolut privaten Unternehmen arbeitet, damit hat sich meine Frage auch definitiv erledigt.
Ich danke euch allen,
MFG
Nicole
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