Hallo zusammen!
Ich (23) bin Beamter bei einer Kommunalverwaltung. Nun habe ich die Möglichkeit, einen anderen Job zu bekommen. Als Beamter habe ich ja die Möglichkeit, mich beurlauben zu lassen. Genau dies möchte ich nun auch tun, bevor ich mich entscheide, was ich endgültig machen möchte.
Habt Ihr ne Ahnung, wie lange man sich grundsätzlich beurlauben lassen kann, bzw. in welchen Blöcken dies geschehen kann (3 Monate, 6 Monate,…)
Über ne Antwort würd ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Phlippo
Hallo!
Zur Beurlaubung solltest du näheres im LBG deines Bundeslandes finden - ich persönlich kenne nur Beurlaubungen aufgrund von Kindererziehung (familienpolitisch) oder Pflege, habe aber auch schon gehört, dass vor vielen Jahren die Möglichkeit bestand, sich z.B. für die Dauer eines Studiums beurlauben zu lassen. Aber ob es so etwas noch gibt, weiß ich nicht. Zur Dauer solltest du auch etwas finden.
Zum anderen Punkt: Meines Wissens brauchst du eine Nebentätigkeitsgenehmigung deines Dienstherren, wenn du eine weitere Beschäftigung ausüben möchtest. Und ob du die so ohne weiteres bekommst, wenn du in der Beurlaubung eine andere Tätigkeiten ausüben möchtest, find ich fraglich. Kommt aber vielleicht auch auf den Dienstherrn bzw. auf das Verhältnis zwischen euch an.
Mach dich doch ggf. über den Personalrat schlau.
Gruß
Molika