Ist es rechtlich möglich nach der 3jährigen Elternzeit sich
für eine weitere Zeit beurlauben zu lassen?
Ja, man kann mit dem AG eine unbezahlte Freistellung vereinbaren, wenn dieser zustimmt. Dies sollte man am besten schriftlich fixieren. Bezüglich der Krankenversicherung empfiehlt es sich (da hier keiner wieß, wie konkret Du versichert bist) sicherlich ein Anruf bei der KK. Meines Erachtens bekommst Du aber dann auch keinen Lohn während der Mutterschutzfrist, nur Krankengeld, aber auch das beantwortet Dir die KK.