Beurlaubung ohne Bezüge

Gehen wir davon aus es gibt einen Beamten im mittleren Verwaltungsdienst der Stadtverwaltung. Seine Freundin bekommt einen Job in den USA und beide überlegen dort mind. ein Jahr hinzugehen, wenn er auch einen Job dort bekommen würde.

Wie sieht es rechtlich für den Beamten aus?
Kann er sich für die Zeit die er in der USA arbeitet beurlauben lassen von seinem Arbeitgeber? Wenn ja wie und nach welcher Rechtsgrundlage?
Weil er weiß ja nicht ob alles klappt. Und seinen Beamtenstatus möchte er ja auch nicht so einfach abgeben.

Vielen Dank im Voraus!

Hi,
was sagt denn das Beamtenrecht des Bundeslandes dazu?

als Beamter müsste man das doch lesen können oder?

Zum anderen gibt es da noch die Personalabteilung, nur die können einem sagen ob es machbar ist.

grüße
miamei
PS z. B. Art. 90BayBG

Hallo

Beamtenrecht ist zwar kein Arbeitsrecht, aber dies hier dürfte helfen:
http://www.landesbeamte.de/media/pdf/Arbeitszeit-und…

Seite 17 (bzw 160)

Gruß,
LeoLo