Beurlaubung (unfreiwillig)

Hallo,

ein Arbeitgeber A hat einen Arbeitnehmer B beurlaubt (bis auf weiteres) aufgrund eines Vorwurfs von A, dass B etwas gesagt hätte (nicht zu einem Betriebsfremden), was aber so nicht stimmt. B hat nach den genauen Grünen gefragt, bekam aber keine konkrete Antwort und auch keine Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. B fragte ebenfalls, ob er das als Kündigung aufzufassen hätte, ob die Zwangsbeurlaubung unbezahlt erfolgt. A gab dazu keine weiteren Antworten.

B hat am darauf folgenden Tag einen Brief verfasst, in dem er mitteilt, dass er Widerspruch gegen die unfreiwillige Beurlaubung einlegt und betont, dass er sich jederzeit zur Wiederaufnahme der Arbeit bereithält - also seinen Arbeitswillen betont. Ebenfalls wurde gebeten, die Gründe für die Beurlaubung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sich B dazu äußern kann. Brief wurde als Einschreiben abgeschickt.

Es gibt im Unternehmen keinen Betriebsrat, B ist nicht in der Gewerkschaft, hat keine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Ist das rechtens, welche Schritte sollte B unternehmen oder soll B nur abwarten, bis sich A meldet? Hat B für die Zeit der Beurlaubung Anspruch auf Zahlung des Gehaltes? Welche Nachweise sollte man für einen eventuellen Gerichtsstreit vorhalten? Weitere Tipps, wie sich B in dieser Situation verhalten soll - B steht völlig in der Luft, weil er sich keiner Schuld bewußt ist und keine Ahnung hat, wie es jetzt weitergeht.

danke.

B sollte unbedingt auf eine schriftliche Freistellung bestehen. (Ich hoffe so ist sie erfolgt?)

Es ist nämlich gar nicht so ungewöhnlich, das AG hinterher bestreiten denjenigen freigestellt zu haben und dann kein Gehaltzahlen wollen wegen dem unentschuldigten Fernbeiben von der Arbeit.

B hat natürlich dann weiterhin ein Recht auf sein Gehalt, da es der A ist, der auf die angebotene arbetisleistung verzichtet.
B sollte aber immer wider seine Arbeitsleistung anbieten.

BTW: Wenn es in der Realität wirklich schon so weit ist, würde ich darauf pfeifen dass ich nicht rechtsschutzversichtert bin und trotzdem die Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen. (Ich bin zum Glück entsprechend versichert und hab sie auch schon gebraucht.)
Das kommt wahrscheinlich immer noch billiger wie der Ärger der sonst auf einen unerwartet zukommen kann.

Gruß ivo

nein, also schriftlich ist die freistellung nicht erfolgt, B hat aber einen zeugen. und alles mit zeit notiert wie eine art protokoll.

B will erstmal noch abwarten, was von der Firma bzw. von A kommt. vielleicht löst sich ja alles in wohlgefallen auf, falls nicht, kann B immernoch einen anwalt zu rate ziehen.

Arbeitsleistung anbieten!
Hi!

B will erstmal noch abwarten, was von der Firma bzw. von A
kommt. vielleicht löst sich ja alles in wohlgefallen auf,
falls nicht, kann B immernoch einen anwalt zu rate ziehen.

B sollte auf jeden Fall nachweislich seine Arbeitseistung anbieten!

Das kann so aussehen, dass B jeden Morgen zur Arbeit fährt und sich dann (unter Zeugen!) nach Hause schicken lässt!

Nur ein Schreiben mit dem Angebot könnte da etwas dünn sein!

LG
Guido

hm, aber B hatte einen Firmenwagen und der wurde B genommen - also kann B gar nicht ca. 100 km entfernten Arbeitsstelle kommen. Im Haushalt von B ist zwar auch ein PKW vorhanden, der ist aber sehr alt, immer wieder mal kaputt und außerdem benutzt ihn der Partner von B, um zu seiner Arbeit zu kommen.
Eine Zug- oder Busverbindung besteht auch nicht, zumindest wäre diese nur unter sehr großen Umständen zu nutzen, da beide Orte also Wohnort von B und Sitz von A sehr klein sind.

Trotzdem!
Hi!

Ich würde B raten, trotzdem einige Male dort hin zu fahren! (Gibt ja auch Bus und Bahn)

Wenn B genug nervt, bekommt er vielleicht dann die schriftliche Freistellung :wink:

LG
Guido