Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin Auszubildende der Deutschen BKK im 3. Lehrjahr.
Wir müssen im Moment eine Lernerfolgskontrolle bearbeiten, bei der ich nicht weiterkomme, weil ich eine Frage zu folgendem Sachnverhalt habe:
Herr Meiller ist hauptberuflich selbstständig, da er ein Cafe leitet. Er hat 2 Angestellte die jeweils 300 Euro verdienen. Er Arbeitet 23 Stunden die Woche und verdient 3.300 Euro
Nun nimmt er zusätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, bei der er 25 Stunden die Woche arbeitet und 3.450 Euro verdient.
Nun würde er ja grundsätzlich versicherungspflichtig werden.
Er hat ja keine Angestellten die über 400 Euro verdienen, sonst würde er freiwilig Versichert bleiben, jetzt habe ich allerdings gehört, dass man bei hauptberuflich Selbstständigen die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Arbeiitsentgelter dieser zusammenzählt und wenn die zusammen mehr als 400 Euro verdienen muss Herr Meiller freiwillig Versichert bleiben.
Stimmt das, dass man diese geringfügig entlohnten Beschäftigten zusammen zählt? Und wenn ja, nur in der RV und AF oder auch in der KV und PV?
Auserdem wäre es super wenn ich wüsste wo das steht oder ob es ein Gerichtsurteil hierzu gibt, da ich nichts finde mit dem ich das belegen könnte.
Vielen Dank.