Frau X, geb… war vom 01.11.2011 bis 30.11.2012 als
Vertriebsassistentin in unserem Unternehmen beschäftigt.
Für 11 Monate kann man nicht viel erwarten - ob man nach 11 Monate allerdings glauben soll, dass ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt beendet wird, stelle ich mal mit einem fetten Fragezeichen einfach so in den Raum.
Die Tätigkeiten von X umfassten vor allem die aktive
Bearbeitung von Vertriebsprojekten. Zu ihrem Aufgabenbereich
gehörte insbesondere:
- Aktives Telefonieren zu diversen Themen und damit verbundene
Service-Leistungen.
- Unterstützung der Vertriebsmitarbeiter bei der Gewinnung
weiterer Kunden
- Kunden-Kontaktmanagement
Direkte Abstimmung und Koordinierung mit dem
Vertriebsmitarbeiter, bei der Planung der Termine, Versand von
Informationen zu bestimmten Themen und Aufnahme in das
laufende Kontaktmanagement
- Erfassung der ermittelten Informationen aus den geführten
Telefongesprächen
- Teilnahme an Trainingsmaßnahmen für zu bearbeitende
Vertriebsprojekte und damit verbunden eine permanente
Weiterentwicklung des Wissens im Bereich der Produkte und
Lösungen
- Kontinuierliche Bearbeitung von ausgewählten Projekten
- Administrative Aufgaben verbunden mit den jeweilig zu
bearbeitenden Vertriebsprojekten
- Projektvorbereitung, Projektplanung und innerbetriebliche
Koordinierung der Abläufe und Zuständigkeiten
Abgesehen davon, dass ich das als „aufgebläht“ bezeichnen möchte, erscheint mir die Auflistung nicht nach Relevanz sortiert.
X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu underer vollen
Zufriedenheit (macht man das „vollsten“ noch?)
Aha, und das ist es dann.
Es kommt vorher nichts, was man als besonders toll hervorhebt, es fehlt jeglicher Erfolg (der durchaus schon nach 11 Monaten vorhanden sein könnte), da steht kein Wort dazu, wie Du Dich eingeführt hast, kein Wort zu Deiner Arbeitsweise oder kurz:
Da fehlt eigentlich alles.
X war wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer kollegialen
Haltung
aber keinesfalls wegen ihrer Arbeitsleistung …
bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen
beliebt und geschätzt.
Und der Kontakt zum Kunden war derart bescheiden, dass wir ihn besser gar nicht erst erwähnen.
Betriebsbedingt wurde das Arbeitsverhältnis mit X beendt.
Aber kein Bedauern …
Wir
danken ihr für die geleistete Arbeit. Für die Zukunft wünschen
wir X beruflich und persönlich alles Gute.
Anders ausgedrückt:
Schade, dass sie endlich geht.
Wie gesagt: Kein Bedauern, das man aber eh als Heuchelei bezeichnen müsste, bei dem, was da vorher steht - oder besser NICHT steht.
Keine Erfolgswünsche, kein gar nichts.
Würdest Du mir mit diesem Zeugnis im Bewerbergespräch gegenübersitzen (und diese Wahscheinlichkeit schrumpft, wenn da keine bessere Referenz in Deinen Unterlagen existiert), dann müsstest Du Dir die Frage gefallen lassen, was Du da angestellt hast.
VG
Guido
Achso, in Schulnote bestenfalls eine 4