Beurteilung Arbeitszeugnis

Hallo,
ich bitte euch um Mithilfe, ob dieses Zeugnis gut ist oder nicht.

Frau X, geb… war vom… bis… als Vertriebsassistentin in unserem Unternehmen beschäftigt.
Die Tätigkeiten von X umfassen vor allem die aktive Bearbeitung von Vertriebsprojekten. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte insbesondere…

Es folgen die Tätigkeiten, wobei dort einiges fehlt.

Dann weiter:
X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu underer vollen Zufriedenheit (macht man das „vollsten“ noch?)
X war wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen beliebt und geschätzt.
Betriebsbedingt wurde das Arbeitsverhältnis mit X beendt. Wir danken ihr für die geleistete Arbeit. Für die Zukunft wünschen wir X beruflich und persönlich alles Gute.

Hoffe auf eure Mithilfe, da ich jetzt bei Bewerbungen auf ein gutes Zeugnis angewiesen bin.

Viele Grüße
Jade

Hi!

Stell mal das gesamte Zeugnis rein, also mit genauem Ein- und Austrittsdatum, lasse nicht den Tätigkeitsbereich weg - lasse GAR NICHTS weg - und dann kann man auch eine Beurteilung schreiben.

Sollte jemand das Zeugnis anhand dessen beurteilen, was DU geschrieben hast, lass Dir vorab erklärt sein, dass er keine Ahnung hat.

Gruß
Guido

P.S. Namen und Geburtsdatum darfst Du mit XXX ersetzen

ok, dann noch einmal so:

Frau X, geb… war vom 01.11.2011 bis 30.11.2012 als Vertriebsassistentin in unserem Unternehmen beschäftigt.
Die Tätigkeiten von X umfassten vor allem die aktive Bearbeitung von Vertriebsprojekten. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte insbesondere:

  • Aktives Telefonieren zu diversen Themen und damit verbundene Service-Leistungen.
  • Unterstützung der Vertriebsmitarbeiter bei der Gewinnung weiterer Kunden
  • Kunden-Kontaktmanagement
    Direkte Abstimmung und Koordinierung mit dem Vertriebsmitarbeiter, bei der Planung der Termine, Versand von Informationen zu bestimmten Themen und Aufnahme in das laufende Kontaktmanagement
  • Erfassung der ermittelten Informationen aus den geführten Telefongesprächen
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen für zu bearbeitende Vertriebsprojekte und damit verbunden eine permanente Weiterentwicklung des Wissens im Bereich der Produkte und Lösungen
  • Kontinuierliche Bearbeitung von ausgewählten Projekten
  • Administrative Aufgaben verbunden mit den jeweilig zu bearbeitenden Vertriebsprojekten
  • Projektvorbereitung, Projektplanung und innerbetriebliche Koordinierung der Abläufe und Zuständigkeiten

X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu underer vollen Zufriedenheit (macht man das „vollsten“ noch?)
X war wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen beliebt und geschätzt.
Betriebsbedingt wurde das Arbeitsverhältnis mit X beendt. Wir danken ihr für die geleistete Arbeit. Für die Zukunft wünschen wir X beruflich und persönlich alles Gute.

Frau X, geb… war vom 01.11.2011 bis 30.11.2012 als
Vertriebsassistentin in unserem Unternehmen beschäftigt.

Für 11 Monate kann man nicht viel erwarten - ob man nach 11 Monate allerdings glauben soll, dass ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt beendet wird, stelle ich mal mit einem fetten Fragezeichen einfach so in den Raum.

Die Tätigkeiten von X umfassten vor allem die aktive
Bearbeitung von Vertriebsprojekten. Zu ihrem Aufgabenbereich
gehörte insbesondere:

  • Aktives Telefonieren zu diversen Themen und damit verbundene
    Service-Leistungen.
  • Unterstützung der Vertriebsmitarbeiter bei der Gewinnung
    weiterer Kunden
  • Kunden-Kontaktmanagement
    Direkte Abstimmung und Koordinierung mit dem
    Vertriebsmitarbeiter, bei der Planung der Termine, Versand von
    Informationen zu bestimmten Themen und Aufnahme in das
    laufende Kontaktmanagement
  • Erfassung der ermittelten Informationen aus den geführten
    Telefongesprächen
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen für zu bearbeitende
    Vertriebsprojekte und damit verbunden eine permanente
    Weiterentwicklung des Wissens im Bereich der Produkte und
    Lösungen
  • Kontinuierliche Bearbeitung von ausgewählten Projekten
  • Administrative Aufgaben verbunden mit den jeweilig zu
    bearbeitenden Vertriebsprojekten
  • Projektvorbereitung, Projektplanung und innerbetriebliche
    Koordinierung der Abläufe und Zuständigkeiten

Abgesehen davon, dass ich das als „aufgebläht“ bezeichnen möchte, erscheint mir die Auflistung nicht nach Relevanz sortiert.

X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu underer vollen
Zufriedenheit (macht man das „vollsten“ noch?)

Aha, und das ist es dann.
Es kommt vorher nichts, was man als besonders toll hervorhebt, es fehlt jeglicher Erfolg (der durchaus schon nach 11 Monaten vorhanden sein könnte), da steht kein Wort dazu, wie Du Dich eingeführt hast, kein Wort zu Deiner Arbeitsweise oder kurz:
Da fehlt eigentlich alles.

X war wegen ihres freundlichen Wesens und ihrer kollegialen
Haltung

aber keinesfalls wegen ihrer Arbeitsleistung …

bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen
beliebt und geschätzt.

Und der Kontakt zum Kunden war derart bescheiden, dass wir ihn besser gar nicht erst erwähnen.

Betriebsbedingt wurde das Arbeitsverhältnis mit X beendt.

Aber kein Bedauern …

Wir
danken ihr für die geleistete Arbeit. Für die Zukunft wünschen
wir X beruflich und persönlich alles Gute.

Anders ausgedrückt:
Schade, dass sie endlich geht.

Wie gesagt: Kein Bedauern, das man aber eh als Heuchelei bezeichnen müsste, bei dem, was da vorher steht - oder besser NICHT steht.
Keine Erfolgswünsche, kein gar nichts.

Würdest Du mir mit diesem Zeugnis im Bewerbergespräch gegenübersitzen (und diese Wahscheinlichkeit schrumpft, wenn da keine bessere Referenz in Deinen Unterlagen existiert), dann müsstest Du Dir die Frage gefallen lassen, was Du da angestellt hast.

VG
Guido

Achso, in Schulnote bestenfalls eine 4

2 „Gefällt mir“

Hmm, das habe ich befürchtet.
Aber schon einmal Danke für die Hilfe.
Mein Chef hatte so einige Probleme und wollte mich loswerden.
Das Zeugnis habe ich nur mit Androhung von gerichtlichen Maßnahmen erhalten.
Es fehlt auch noch einiges, was an reinen Tätigkeiten erbracht wurde…

Kann ich hier eine Info bekommen, wie ein angepasst gutes Zeugnis aussieht oder soll ich hier einen Vorschlag reinstellen?
Danke
Jade

Hi!

Kann ich hier eine Info bekommen, wie ein angepasst gutes
Zeugnis aussieht oder soll ich hier einen Vorschlag
reinstellen?

Du könntest natürlich selbst einen Versuch starten und den hier hinein stellen, was immer so eine Sache ist bei den ganzen neuen und alten „Experten“ hier, die außer ihrem Selbstmitteilungsdrang nicht viel haben.

Du könntest aber auch 100€ in einen Arbeitsrechtsanwalt investieren und Dir sicher sein …

Gruß
Guido

Ja, das muss ich mir mal überlegen.
Wenn ich aber meinem ehemaligen AG eine abgeänderte Form gebe, muss er die dann übernehmen?
Ich möchte ungerne Geld investieren und dann weigert sich der AG vielleicht.

Gruß Jade

Hi!

Wenn ich aber meinem ehemaligen AG eine abgeänderte Form gebe,
muss er die dann übernehmen?

Das muss er natürlich nicht.

Ich möchte ungerne Geld investieren und dann weigert sich der
AG vielleicht.

Wenn er sich weigert, wird der Weg früher oder später (besser früher) eh zum Arbeitsgericht führen …

Gruß
Guido

Hallo Guido,
wie es weitergeht weiß ich natürlich nicht. Ich habe nur schon so lange auf dieses Zeugnis gewartet und kann nur vermuten, dass es entweder reines Unvermögen war oder eben gewollt.
Ich habe mal im Netz geschaut, da gibt es völlig unterschiedliche anbieter, vom Personaler bis zum Anwalt und dementsprechend Preise von 100-400€.
Gibt es hier irgendwo Empehlungen oder muss man da selber schauen.
Ich finde es etwas schwierig zu unterscheiden, wer wirklich etwas davon versteht.

Viele Grüße
Jade

Hi!

Ich habe mal im Netz geschaut, da gibt es völlig
unterschiedliche anbieter, vom Personaler bis zum Anwalt und
dementsprechend Preise von 100-400€.

Du solltest weg vom Netz.
Ein vernünftig formuliertes Zeugnis setzt voraus, dass man vorher beraten wird - und das geht in einem persönlichen Gespräch nun mal am besten.

Ich finde es etwas schwierig zu unterscheiden, wer wirklich
etwas davon versteht.

Wenn da jemand „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ auf dem Klingelschild stehen hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit schon einmal recht hocht.
Die Preise erfragst Du sinnvoll telefonisch.

Von einem Menschen, der Dich im Zweifel vor Gericht nicht vertreten darf, rate ich im Hinblick auf das, was evtl. noch kommt, ab - unabhängig davon, dass Personaler idealerweise ihre Knete als Personaler verdienen. Ich würde fragen, warum ein Personaler nicht in seinem Job arbeitet, wenn er über entsprechnde Qualität verfügt …

VG
Guido