Beurteilung einer Ebay Transaktion

Ich habe über Ebay einen Gegenstand gekauft und das war ein Reinfall. Ich wurde aufgefordert eine Beurteilung abzugeben und von anderer Seite wurde ich gewarnt: „Gibst du eine schlechte Beurteilung ab, wirst du auch schlecht beurteilt“
Den Zugang zu Ebay habe ich über jemand anderen bekommen, der gar nichts dafür kann. Kann mir jemand einen Rat geben?
Danke im Voraus
Hermann.

Ich habe über Ebay einen Gegenstand gekauft und das war ein
Reinfall. Ich wurde aufgefordert eine Beurteilung abzugeben
und von anderer Seite wurde ich gewarnt: „Gibst du eine
schlechte Beurteilung ab, wirst du auch schlecht beurteilt“

Setze dich (bzw. der mit dem Zugang) mit eBay in Verbindung! Sowas ist schlicht und ergreifend Erpressung und wird von eBay sicher nicht geduldet.

Hallo, das ist leider falsch. Hier Gründe für ebay für eine Rücknahme:

"* Ein Mitglied versieht seinen Bewertungskommentar mit dem Namen oder der Telefonnummer eines anderen Mitglieds. Auf Antrag des Verkäufers wird diese Bewertung von eBay entfernt.
*Der Bewertungskommentar enthält vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen. "

Gelogen und erpreßt werden darf also.
Der Rest ist ebay egal. Habe es selbst erlebt. Was macht schon ein negativer Punkt bei ansonsten positiver Ausstrahlung, ist ihre Meinung.
Gruß Fritz

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Ich habe über Ebay einen Gegenstand gekauft und das war ein
Reinfall. Ich wurde aufgefordert eine Beurteilung abzugeben
und von anderer Seite wurde ich gewarnt: „Gibst du eine
schlechte Beurteilung ab, wirst du auch schlecht beurteilt“
Danke im Voraus
Hermann.

Hallo Hermann,
hier der Text, wie du ihn von ebay bekommen wirst:
„Das Bewertungssystem dient dem freien Erfahrungsaustausch der eBay-Mitglieder. Daher greift eBay grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden bis auf wenige Ausnahmen durch eBay weder veraendert noch entfernt. (…)
Die meisten eBay-Mitglieder achten auf das gesamte Bewertungspforil eines Handelspartners und beurteilen ein eBay-Mitglied nicht nur anhand einer einzelnen negativen Bewertung. Ein ehrliches eBay-Mitglied wird immer uebwerwiegend positive Bewertungen haben. Diese wiegen ein paar wenige und uebertriebene negative Bewertungen auch aus Sicht der Handelspartner auf.
Hinweis: Sie haben die Moeglichkeit, Kommentare zu Bewertungen abzugeben und koennen so die negative Bewertung entkraeften. Sie koennen auch Bewertungen einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner zuruecknehmen.“

Soweit die eBay-Stellungnahme. Bei der Rücknahme von Bewertungen wird der negative Bewertungspunkt weggenommen, der Text bleibt stehen. So sieht man im Bewertungsprofil des Verkäufers nicht seine erhaltenen negativen Bewertungen. Unseriöse Profi-Seller arbeiten nach meiner Erfahrung mit der Masche, daß sie erst bewerten, wenn sie selbst bewertet wurden, und erpressen dann den Verkäufer mit obiger Masche.
Was kannst du machen? Gerichtlich dagegen vorgehen, daß der Bewerter seine Bewertung zurücknimmt. Du kannst auch vom Verkäufer mit einem Rechtsanwalt bedroht werden, wie mir passiert:
„Sollten Sie dies zum Anlass nehmen Unwahrheiten (negative Bewertung) im öffentlichen Ebay Forum zu platzieren, werden Sie automatisch mit Kanzlei Dr. … Bekanntschaft machen. Bedenken Sie bitte das alle Kosten zwecks Entferung (300 Euro bis 950 Euro) zu Ihren Lasten gehen.“
So weißt du wohl ungefähr, was das Entfernen kostet.

Viel Spaß noch bei eBay,
Fritz

Hi

Den Zugang zu Ebay habe ich über jemand anderen bekommen, der
gar nichts dafür kann.

Tja, da musste dann den Accountbesitzer fragen ob der ne Rote einstecken kann (die kann er kommentieren, aber drinne isse dann erstmal) wenn der Gerechtigkeit damit gedient wird.

Ansonsten gar nicht bewerten und dem VK evtl. anworten das außer ner Rote er nichts anderes erwarten kann wenn er unbedingt eine möchte.

MfG
Lilly

Hallo,

also ich würde mir meinen Teil denken und genau am 90. Tag nach der Auktion die negative Bewertung abgeben. Dann ist die Chance nicht schlecht, dass der Bewertete es nicht rechtzeitig merkt und die Rachebewertung nicht mehr abgeben kann. Nicht die feine Art, aber wie es in den Wald hinein schallt so schallt es auch heraus…

Hallo,
2 Gründe sprechen dagegen: So kann der Erpresser weiterhin 90 Tage ungehindert sein Spielchen treiben. Und:
Man kann auch nach 90 Tagen seine Bewertung abgeben (man muß nur auf die richtige Hilfeseite (nicht von ebay) kommen.
Gruß von Fritz

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Ich habe über Ebay einen Gegenstand gekauft und das war ein
Reinfall.

Hallo, warum gibst du es dann nicht zurück?

Ich würde gar nicht bewerten - ist die Sache glaube ich nicht wert.
Aber diese „Erpressung“ finde ich schon hart…
Was sagt ebay eigentlich zu soetwas?

Gruß Dani