ich hätte da ein Zwischenzeugnis zum „Beurteilen“. Arbeitnehmerin wird dieses Jahr 63, hat GdB 50, und hat nach rechtlicher Beratung einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zugestimmt. Der Arbeitgeber hat keine Verwendung mehr am aktuellen Standort, und sie hätte die restliche Zeit zum anderen Standort pendeln müssen; tägliche Fahrtzeit ohne Stauberücksichtigung mind. 2 Stunden (hin und zurück). Sie muss dem Arbeitsamt ein Zwischenzeugnis vorlegen. Auch wenn sie nicht damit rechnet, noch eine Beschäftigung zu finden, hätte sie gern ein anständiges Zwischenzeugnis. Ich hoffe, ich habe nicht zu viel unkenntlich gemacht.
Kundenkontakt hat sie in dem Sinne nicht, nur zum Betriebsarzt, müsste das auch im vorletzten Absatz erwähnt werden?
Ich weiß, dass es mehrere sprachliche Fehler gibt, sowohl im Bereich Rechtschreibung, als auch im Bereich Grammatik und Satzbau, aber ich denke, die kann ich auch alleine beseitigen. Mir geht es primär um die zeugnisrelevanten Angaben und Formulierungen.
ist halt ein 0815 Zeugnis. Was mir auffällt…Wenn sie doch selber Arbeitszeugnisse schreibt, müsste sie eigentlich in der Lage sein, dieses Zeugnis zu deuten.
Die Aufgaben sind ein bisschen inkonsistent. Von Ablage, schwurbelige Formulierungen für Luftnummern bis hin zum Bewerbermanagement, alles dabei.
Die Gesamtnote würde ich mit 2-3 beurteilen. Aussagekräftig ist das Zeugnis allerdings nicht. Man könnte noch mängeln, dass das Bedauern über das Ausscheiden fehlt und die Phrase „im gegenseitigen besten Einvernehmen“ bei mir alle Glocken klingeln lassen, auch ohne deine zusätzlichen Informationen.
Aber, da die Dame ja wohl eh’ in Rente geht, so what.
das hat mich in der Aufzählung in der Tat gewundert!
Das ist mir zwar auch aufgefallen, habe es dann aber darauf geschoben, dass es momentan „nur“ ein Zwischenzeugnis und nicht das Endzeugnis ist. Im Endzeugnis müsste das noch hin.
.. möchte sie ein Zeugnis zum Einrahmen haben. Sie geht ja noch nicht in Rente, erst kommt der ALG1-Bezug, Rente danach.
in diesem Fall sollte das Zeugnis auf keinen Fall besser sein - sonst wird sie zur Strafe für ihren ALG-1-Antrag nach der Sperrzeit zuerst durch das gruseligste aller „Bewerbungstrainings“ gescheucht und dann bei Robert Half in den Arbeitnehmerverleih gesteckt. Diese Bude verleiht alles, was nicht bei Drei unterm Tisch ist - wenn sie z.B. Hildegard heißt, ist sie dadurch automatisch eine „erfahrene Fachkraft im Garten- und Landschaftsbau“.
ich habe allergrößte Zweifel, ob die AA das akzeptiert. Schon aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes, verbunden mit den Präventionspflichten des AG gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
kann die AA bezweifeln, ob wirklich alles zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses unternommen wurde.
War denn das Integrationsamt im Vorfeld des Aufhebungsvertrages überhasupt beteiligt? Falls nein, sollte sich die ANin auf die längstmögliche Sperrzeit einrichten.