Guten Tag,
Ich habe bei meiner Bank einen Geschäftsplan
eingereicht!Der zuständige Berater hat mir
gesagt das sie meinen Plan anhand eines Vordrucks
vom Finanzamt beurteilen!
Er konnte mir aber nicht sagen wie dieses Formular genau
bezeichnet wird!
Auch die Kollegen von der Kreditabteilung wissen nicht mehr genau um welches Formular es sich da handelt 
Das hört sich an wie ein schlechter Witz und ist leider Realität.
Wer kann mir sagen welcher Finanzamt Vordruck von einer Bank
zur Beurteilung benötigt wird?
Danke für eure Hilfe,
Keil
Das hört sich an wie ein schlechter Witz und ist leider
Realität.
Das hört sich sehr nach Abwimmeln an.
Wer kann mir sagen welcher Finanzamt Vordruck von einer Bank
zur Beurteilung benötigt wird?
Das soll die Bank mir mal erklären, warum die ein Formular brauchen, um eine Entscheidung zu fällen.
Mit einem Wort: Such Dir eine andere Bank.
Hi,
Ich habe bei meiner Bank einen Geschäftsplan
eingereicht!Der zuständige Berater hat mir
gesagt das sie meinen Plan anhand eines Vordrucks
vom Finanzamt beurteilen!
Das einzige, was mir eingefallen ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, die bei einigen Gewerben vorgeschrieben ist.
Als Tip: http://www.ilmenau.de/gwa-info.htm
Ohne die bekommst kannst du eben einige Gewerbe nicht anmelden. Ob das bei dir zutrifft, kann ich nicht sagen.
mfg Ulrich
Geschäftspläne interessieren das FA nun gar nicht…die interessieren sich nur für Jahresabschlüsse oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen.
Was allenfalls Sinn macht ist, dass die Bank sich einen Geschäftsplan in Form der (neuen) Anlage EUR (für Einnahme-Überschuß-Rechnungen) wünscht. Aber das ist nur eine Vermutung. Auch für mich riecht das nach Abwimmeln, weil,man Dir dann hätte sagen sollen, welche Form Dein Geschäftsplan haben soll…
Servus,
zwei mögliche Fährten fallen mir ein, die allerdings beide ein ausgesprochenes Armutszeugnis für die Bank wären:
(1) Zur Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften gibt es ein Überbleibsel aus den Zeiten der Vermögensteuer, in dem das „Stuttgarter Verfahren“ zur Unternehmensbewertung formularmäßig dargestellt ist. Das „Stuttgarter Verfahren“ ist eine Art grobschlächtig vereinfachtes Rechenschema zur Ermittlung eines Wertes, der Ertragswert und Sachwert zu einer Art Eintopf verkocht.
(2) Im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren gibt es einen Vordruck für eine Vermögensaufstellung, in dem Punkt für Punkt abgefragt wird, was üblicherweise in einer Bilanz stehen würde, so aufbereitet, daß auch Privatvermögen damit erfasst werden kann.
Hmmm - beides scheints hoffentlich nicht zu sein
Schöne Grüße
MM
Huhu,
kann dir auch noch den Rat geben bei anderen Banken mal vorzusprechen.
HAbe persönlich die Erfahrung gemacht das die erste Bank mein Konzept gar nicht kapiert hat.
Die wollten trotz bescheinigung der HWK und IHK für LFA bzw KFW bei einen MEister Gewerbe mit 60% Eigenkapital noch für die 40% Kredit / Förderung ne Mänge absicherungen und ein eigenes Gutachten (Was ich bezahlen soll) durchdrücken. (Dweil die Trttrl davon mehr ahnung hätten als die IHK und HWK)
Bei der 2. Bank haben die das Konzept kapiert und war hell auf begeistert. Meinten ich solle bei den Kreditantrag für die LFA noch eine 0 dahinter hängen. Brauche das Geld ja nicht abrufen. Aber für das expandierende Konzept (Solartechnik, EMV Bestückung, feinoptoelektronik und Programmierung für die Serienfertigung) in 1-2 JAhren noch freiraum zum Expandieren habe.
Naja, da sieht man wie 2 unterscheidliche Leute zwei unterscheidliche Ansichten haben.
PS: ISt aber nichts daraus geworden weil einen sehr guten und gute bezahlten Job als Angestellter angeboten bekommen habe und da nun bin 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo zusammen,
das Formular hört sich befremdlich an - ist mir noch nicht begegnet.
Es gibt jedoch von der Finanzverwaltung Vergleichszahlen für bestimmte Branchen - sind auch irgendwo im Internet - die letztendlich gerne dazu verwendet werden, den Gewinn einiger Branchen hochzuschätzen - anhand der angegebenen Ausgaben. Wie diese Statistiken heissen, fällt mir in der Hitze grad nicht ein, aber einige steuerlich versierte Experten hier im Forum wissen die Vokabel bestimmt??!!!
Beste Grüsse, Birgitt