Beurteilung im Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an: ein Arbeitgeber stellt an seine Mitarbeiter besonders hohe Anforderungen. Daraus wird in diesem Unternehmen im Allgemeinen auch kein Hehl gemacht.

Nun kündigt man einem neu eingestellten Mitarbeiter zum Ende der Probezeit. Dieser Mitarbeiter hat - verglichen mit den Leistungen anderer Arbeitnehmer - durchaus hohe Motivation und ordentliche Leistungen eingebracht.

Der AG ist aber der Meinung daß es für eine Tätigkeit im diesem Unternehmen nicht ausreicht.

Darf der AG nun ein ausgesprochen schlechtes Zeugnis schreiben (weil der Arbeitnehmer seinen subjektiven Ansprüchen nicht genügen konnte) oder hat der Mitarbeiter trotzdem Anspruch auf ein mindestens befriedigendes Zeugnis weil seine Leistungen gemessen am „Bevölkerungsdurchschnitt“ immerhin im Bereich gut-befriedigend lagen?

Vielen Dank für eine Antwort,

MecFleih

Hallo zusammen

auch hallo,
der AG ist verpflichtet ein „wohlwollendes“ zeugnis auszustellen.
zur beurteilung würde ich es nach erhalt erstmal einem anwalt (fachanwalt für arbeitsrecht) vorlegen und prüfen lassen.

Vielen Dank für eine Antwort,

bitte

MecFleih

lg
babs