Beurteilung von Arbeitszeugnis?

Liebe Experten,

bei dem folgenden Arbeitszeugnis aus dem Monat September 2010(Datum im Zeugnis zurückdatiert!)brauche ich dringend Hilfe bei der Note.

Aufgrund von Krankheit habe ich erst spät mein Arbeitszeugnis vom letzeten Arbeitgeber angefordert und kann mich auch jetzt erst mit dem Inhalt beschäftigen!

Leider ist der mir vertraute Geschäftsführer nicht mehr in dem Unternehmen tätig, so dass jetzt ein Anderer und eher nicht so kooperativer das Zeugnis erstellt hat.

Infos:
-bin als ungelernter Studi dort angefangen
-aber durch sehr gutes Verständnis für Zahlen habe ich mich, wenn man das so sagen kann hoch gearbeitet u zuletzt ca. 1800 EUR netto verdient.
-2,5 Jahre haben Kollegen u ich eine Insolvenz durch gute Umsätze hinausgezögert. Doch nach der Inso und meiner Erkrankung war eine neuer Arbeitsvertrag nicht möglich.

Deshalb die Frage:
Wie Sie das Zeugnis einstufen oder bewerten würden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße sendet
Marco

ZEUGNIS

Herr …, geboren am …, war in der Zeit vom 17. November 2003 bis zum 31. März 2009 im Rahmen befristeter Arbeitsverträge als gewerblicher Mitarbeiter im Bereich Fertigwarenlager unseres Hauses tätig.

Die X Logistik GmbH ist eine Tochtergesellschaft der XY Gruppe in … und übernimmt als zentrale Dienstleisterin die technischen und logistischen Arbeitsabläufe für die operativen Schwestergesellschaften.

Herr … war ab Herbst 2006 insbesondere bei unserer damaligen Schwestergesellschaft Y Bekleidungsindustrie GmbH & Co. KG eingesetzt.

Die wesentlichen Aufgaben von Herrn … waren:

-Betreuung nationaler und internationaler Kunden im Lagerbereich (Quicklager)
-Durchführung und Organisation von Lager- und Sonderverkäufen
-Bewirtschaftung des Y-Freilagers einschließlich Publikumsverkehr
-Bewirtschaftung der Factory Outlet Stores von X und Y mit Ware
-Fakturierung von Lieferungen bei Y
-Planung von Mitarbeitereinsätzen
-Auftragsbearbeitung, Kundenbetreuung, Organisation und Versandabwicklung
-Inventurabwicklung
-Allgemeine Lagerpflege

Herr … war ein sehr einsatzfreudiger, leistungsfähiger und verantwortungsbewusster Mitarbeiter, der sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabezügig in alle Aufgabengebiete einarbeitete und seine Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und zielstrebig erledigte. Mit den quantitativen wie qualitativ sehr guten Leistungen von Herrn … waren wir stets absolut zufrieden.

Das Verhalten von Herrn … gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen sowie gegenüber unseren Kunden und anderen externen Stellen war vorbildlich. Er wurde aufgrund seiner freundlichen, sachlichen Art, seiner Kommunikationsfähigkeit und seiner kooperativen Haltung gleichermaßen anerkannt und geschätzt.

Das Arbeitsverhältnis endete am 31. März 2009 aufgrund Fristablauf. Wir danken Herrn … für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

…., 31 März 2009
X Logistik GmbH

i.V. Leitung Fertigwarenlager i.V. Personal & Recht

so schlecht ist das Zeugnist nicht. Sie können jetzt eh nichts mehr ändern daran. Sie haben maximal drei Wochen Zeit einen Einspruch vor zu nehmen.
Gruß Peter Seipel

Hallo Marco,

ich beschränke mich auf die Bewertungen in deinem Zeugnis, da die obere Hälfte nur die Firmendaten und deine Tätigkeitsbereiche beschreiben.

Eines noch vorab, ich bin kein Vollprofi und habe mein Wissen aus einigen Büchern die sind mit der Bewertung von Arbeitszeugnissen beschäftigen.

„Herr … war ein sehr einsatzfreudiger, leistungsfähiger und verantwortungsbewusster Mitarbeiter, der sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabezügig in alle Aufgabengebiete einarbeitete und seine Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und zielstrebig erledigte.“

vorbildlich. Er wurde aufgrund seiner freundlichen, sachlichen Art, seiner Kommunikationsfähigkeit und seiner kooperativen Haltung gleichermaßen anerkannt und geschätzt."

Hallo Fabian72,

ich finde, dass du mit dem Arbeitszeugnis zufrieden sein kannst! Bin der Meinung, dass du die Note 1-2 erhalten hast, was ja einfach nur toll ist!

Viele Grüße

… das sieht doch gut aus. Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet (darum Frage ich mich warum sie keinen Personaler anschreiben)
2 Sachen:
Gabe es Probleme mit bzw. im Zusammenhang mit Kunden? Die werden nämlich erst nach den Mitarbeitern und Kollegen aufgeführt.
Zum zweiten passt für mich die Beschreibung „gewerblicher MA“ nicht zur Aufgabenaufzählung. Wenn Sie das alles dauerhaft und allein machen wären Sie sicher Angestellter mit mittlerer Gehaltseinstufung.
Grüsse + viel Erfolg bei der Jobsuche!

Sehr geehrter fabian72,
grundsätzlich lässt sich am Inhalt des Zeugnisses nichts aussetzen.
Sicherlich ist die Frage warum dieses Zeugnis Ende 2010 – also 1 ½ Jahre später – ausgestellt wird. Rechtlich wäre der Arbeitgeber zu einer Zeugnisausstellung nicht mehr verpflichtet.
Bezüglich des Inhaltes des Zeugnisses ergeben sich m.E. noch zwei nachstehende Fragen:

  1. Befristetet Arbeitsverträge
    Frage nach Dauer bzw. Laufzeit und Lückenlosigkeit sowie des Grundes der jeweiligen Befristung.
  2. Gewerblicher Mitarbeiter?
    Die Aufzählung Ihrer „wesentlichen“ Aufgaben ist sehr umfangreich und entspricht nicht unbedingt einem „gewerblichen“ Arbeitnehmer.

MfG

Hallo Fabian 72,
dieses Zeugnis kannst du jedem neuen Arbeitgeber bedenkenlos vorlegen.
Beim Vorstellungsgespräch würde Ich dann noch auf die Befristung (heute eigentlich so üblich) und die Insolvens, als Grund dafür das der Vertrag nicht verlängert worden ist , eigehen.

Gruß H+H

Sehr geehrter Herr fabian72,

ich würde das Zeugnis grundsätzlich mit gut bis sehr gut bewerten. Aber Kleinigkeiten verwirren mich ein wenig:

  1. Die Befristungserklärung schon im 1. Satz. Es steht unten in der Schlußformel als Begründung der Beendigung. Das sollte eigentlich reichten.
    Oben wird darauf zu viel Wert gelegt, lenkt ab von den 6 Jahren Zugehörigkeit.

  2. Der 1. Satz ist nicht rund: als …im Bereich …unseres Hauses: angenehmer zu lesen wäre z.B. als…im Bereich…in unserem Hause

  3. Ihre Tätigkeitsbeschreibung im 1. Satz: „gewerblicher Mitarbeiter“ im Bereich Fertigwarenlager passt nicht so ganz zu meinen Vorstellungen. Es wäre für mich ein „LAGERARBEITER“ mit einfachen Tätigkeiten. In ihrer Tätigkeitsbeschreibung wir jedoch von organisatorischen und planerischen Aufgaben gesprochen, also wesentlich mehr als einfach nur „gewerblicher Mitarbeiter“? Oder irre ich mich da einfach nur?

  4. Aufzählung der Tätigkeiten. Ein Ausschreiben in Sätzen, erhöht die Benotung. Bei uns wird eine Aufzählung schlechter bewertet, als ein Beschreiben in ganzen Sätzen.

  5. Das Zeugnis ist etwas kurz.

  6. Es könnte bei Bedarf noch etwas über Weiterbildungen (wenn vorhanden, durchgeführt)/persönliche Entwicklung aufgenommen werden. Sie schreiben ungelernter Studi, da wären solche Infos hilfreich.

Die Beurteilungen unter der Aufzählung fallen gut aus und können mit gutem Gewissen so übernommen werden.

Gruß