Ist es möglich eine ‚falsche‘ Beurteilung seines
Geschäftspartners zurückziehen zu lassen?
Vorfall:
ein einwandfreier CD Spieler wurde wie versprochen in gutem Zustand von mir verkauft und geliefert.
Versand noch am Tag des Geldeingangs.
Der Geldeingang hatte nicht die volle Höhe. Auf eine Rückmeldung/Nachzahlung warte ich noch heute.
Danke für Rat!
Gruß
Sebastian
Hallo!
Nein, eine Bewertung kann nicht umgewandelt werden oder zurückgezogen werden. Außer man zieht die Bewertung in einvernehmlchen Einverständnis oder so zurück.
Dazu müssen aber beide Parteien zustimmen.
Gruß
Florian
http://www.fs-it-online.de
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hi
ist es nicht wichtiger dass du den rest von dem geld kriegst?
ich wuerde den kaeufer anmahnen.
MfG a.s.
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Nicht warten, solchen Typen beibringen, dass es sol nicht läuft. Also bei E-Bay die Kontaktdaten anfordern, in den nächsten Schreibwarenladen gehen, Mahnbescheidformular kaufen, ausfüllen und (natürlich nach vorheriger, schriftlicher Aufforderung an den Kunden, zu zahlen - innerhalb einer Frist von max. 14 Tagen)an das zuständige Gericht schicken, welches die Mahnsachen in Deinem Wohnort bearbeitet.
Man muss zwar die Gebühren vorstrecken, holt diese aber inkl. weiterer Gebühren z.B. Kosten für das Formular, Porto, Telefon etc. wieder vom Schuldner rein. Bevor jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert … dass kann dann nämlich richtig teuer werden.
Schöne Grüße Gudrun
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