Hallo,
im Netz gibt es ja div. Foren, Portale, in denen man Geschäfte, Firmen u.ä. beurteilen kann. Wenn man ein schlechtes Urteil abgibt, wie ist das dann mit der „Geschäftsschädigung“? Kann ein Beurteiler dafür verklagt werden? Schließlich kann da jeder X-Beliebige einen Konkurenten schlecht machen. Gilt das auch, wenn die Beurteilung nachweislich richtig ist.
Danke, Laika
Es geht meines Wissens mehr darum, dass die Betreiber solcher Seiten sich ausreichend um die Pflege des Portals kümmern müssen. Berechtigte Kritik ist sicher erlaubt. Aber im Fall z.B. des Ärztebewertungsportals Jameda hat sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, was mittlerweile vor Gericht steht: Suche und Suchergebnisse - FAZ.NET
Bei Blendle gibt es besagten FAS-Artikel über Jameda für 0,45 €. Lohnt sich, echt lesenswert: https://blendle.com/i/frankfurter-allgemeine-sonntagszeitung/geschaftsmodell-arzte-bashing/bnl-fas-20160228-7328150
Kann er! Ist hier auch geschehen: Golem.de: IT-News für Profis