'Beurteilungsbrief'

Hallo Gemeinde!

Zuerst Entschuldigung für das schreckliche Wort! Mir will nichts besseres einfallen!!!

Als erstes die „Übersetzung“:
Ich arbeite bei der Firma AB. Nun, aus welchen Grund auch immer, löscht sich das Arbeitsverhältnis aus. Und wenn ich gehe, ist der Chef gesetzlich verpflichtet mir einen „wohlwollenden“ Brief zu schreiben. Darin stehen Sachen wie „Frau CD war zuverlässig“ oder „stets bemüht…“
Ich hoffe Ihr wißt jetzt was ich damit meine!

Und jetzt die Frage:
Als ich schwanger wurde (Jan 01) war ich bei der Firma XY im Vollzeit beschäftigt. Die Probezeit war schon längst bestanden und nun lief ein unbefristetes Arbeitsvertrag weiter. So weit, so gut.
Lt. Mutterschutzgesetz gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf und die gänzlich im Bereich der Krankenpflege insb. der häuslichen Pflege, fällt (zB Spritzen jeglicher Art).

Daraufhin entschied mein Chef, daß ich mich Zuhause schonen und am Ende der Elternzeit wieder anfangen sollte.

Kurz: Am ende der Schwangerschaft erfuhr ich durch Kollegen, daß die Firma XY völlig von der Firma ZZ übernommen worden war. Einschl. Unterlagen, Fuhrpark, Patienten, Mitarbeitern usw. Diese Firma versuchte durch das Behördenaufsichtsamt mich zu kündigen, womit sie scheiterten.

Das Problem:
Jetzt habe ich einen laufenden Arbeitsvertrag bei einer Firma, wo sie mich nicht kennen. Ich habe dort kein einzigen Tag gearbeitet. Ein paar mal, daß ich dort hin mußte, war die „Luft“ eisig. Für mich steht fest, daß nach Ablauf der Elternzeit, kündigen werde, um dort nicht arbeiten zu müssen.

Und nun: Die Firma XY, wo ich tätig war, gibt es nicht mehr. Wo meine damaligen Chefs zu finden sind, habe keine Ahnung. Die neue Firma wird wohl nicht in der Lage sein, so ein „Beurteilungsbrief“ zu schreiben, da sie mich nicht kennen und anscheinend die Mitarbeiterunterlagen sehr unvollständig sind (Lt Pflegedienstleitung der Firma ZZ!!!)

Nun: wie komme ich an so einen Brief? Was sage ich meinen neuen AG, wenn er mich danach fragt? Soll ich diese ganze Geschichte erzählen? Gibt es Gesetze oder gar Verpflichtungen hierzu? Was kann passieren (ausser, daß der neuer Chef mich nicht einstellen will?)? Auf was muß ich vorbereitet sein???
Darf ich bei meiner Kündigung darauf bestehen, meine Personalakte mitzunehmen?

Für euren Tipps bin ich schon sehr dankbar!
Sorry wenn es zu wirr wurde!!!

Ganz schöne Grüße
Helena

Hallo Helena,

mein Tip hier ist, dass Du Dich mit dem Arbeitgeber dahingehend einigen solltest, dass er Dir ein von Dir selbst aufgesetztes Arbeitszeugnis abzeichnet.
Wenn Du nun anbietest, ohnehin die Firma verlassen zu wollen, sollte er darauf eingehen.

Grüße,

Mathias

Hi Mathias!

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!!!

Jedenfalls, so wie sie sich angestellt haben, die 2 male wo ich dort war, werden sie das nicht machen, mit der Begründung daß sie ja nicht wissen ob das stimmt und mich ja eh nicht kennen…

Trotzdem Danke für Deine Mühe!

Einen ganz schönen Gruß
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zeugnis!
Hi!

Zuerst Entschuldigung für das schreckliche Wort! Mir will
nichts besseres einfallen!!!

Nimm „Qualifiziertes Zeugnis“

Daraufhin entschied mein Chef, daß ich mich Zuhause schonen
und am Ende der Elternzeit wieder anfangen sollte.

Netter Chef! Ich hätte Dich leichte Tätigkeiten erledigen lassen :wink:

Und nun: Die Firma XY, wo ich tätig war, gibt es nicht mehr.
Wo meine damaligen Chefs zu finden sind, habe keine Ahnung.
Die neue Firma wird wohl nicht in der Lage sein, so ein
„Beurteilungsbrief“ zu schreiben, da sie mich nicht kennen und
anscheinend die Mitarbeiterunterlagen sehr unvollständig sind
(Lt Pflegedienstleitung der Firma ZZ!!!)

Ist denn Dein ehemaliger direkter Vorgesetzter nicht mehr da? Normalerweise schreibt dieser das Zeugnis!

Nun: wie komme ich an so einen Brief? Was sage ich meinen
neuen AG, wenn er mich danach fragt? Soll ich diese ganze
Geschichte erzählen? Gibt es Gesetze oder gar Verpflichtungen
hierzu? Was kann passieren (ausser, daß der neuer Chef mich
nicht einstellen will?)? Auf was muß ich vorbereitet sein???
Darf ich bei meiner Kündigung darauf bestehen, meine
Personalakte mitzunehmen?

Das darfst Du nicht! Die Personalakte muss im Unternehmen für eine ganz lange Zeit verbleiben!

Wie gesagt: Versuche, Deine(n) ehemaligen Vorgesetzten zu erreichen!

Grüße
Guido

Jedenfalls, so wie sie sich angestellt haben, die 2 male wo
ich dort war, werden sie das nicht machen, mit der Begründung
daß sie ja nicht wissen ob das stimmt und mich ja eh nicht
kennen…

Hallo, Helena,
ganz egal, wie sie sich anstellen, Du hast einen einklagbaren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, in dem zumindest Beginn und Ende der Beschäftigung, sowie die Art der Beschäftigung dokumentiert wird.
m.E. kannst Du sogar darauf bestehen, dass eine Begründung angegeben wird, warum kein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausgestellt werden konnte.
Unerheblich ist auch, dass die Firma inzwischen nicht mehr existiert. Die übernehmende Firma tritt in die Pflichten ihrer Vorgängerin ein.
Hartnäckig bleiben und ggf, einen Anwalt einschalten.
Grüße
Eckard.

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Hallo Guido!
Vielen Dank für Deine Antwort!!! :o))

Hi!

Zuerst Entschuldigung für das schreckliche Wort! Mir will
nichts besseres einfallen!!!

Nimm „Qualifiziertes Zeugnis“

Danke! Mache ich ab sofort gerne!

Daraufhin entschied mein Chef, daß ich mich Zuhause schonen
und am Ende der Elternzeit wieder anfangen sollte.

Netter Chef! Ich hätte Dich leichte Tätigkeiten erledigen
lassen :wink:

Und ich wiederum hätte es mir auch damals gewünscht. Ich wollte nicht die ganze Zeit allein daheim hocken, aber mein Chef wollte es nicht anders. Im nachhinein sehe ich das auch ein bißchen anders und denke es tat mir und meinem Sohn sehr gut (zB er ist ruhiger als was ihn (wg mir) „zustünde“) Mir hat auch Zeit und Gelegenheit gegeben mir Gedanken über meine völlig unerwartete und neue Zukunft nachzudenken. Das war auch sehr gut, vorallem wg. meinen (damaligen) Umständen (AE in einem mir fremden Land…)

Und nun: Die Firma XY, wo ich tätig war, gibt es nicht mehr.
Wo meine damaligen Chefs zu finden sind, habe keine Ahnung.
Die neue Firma wird wohl nicht in der Lage sein, so ein
„Beurteilungsbrief“ zu schreiben, da sie mich nicht kennen und
anscheinend die Mitarbeiterunterlagen sehr unvollständig sind
(Lt Pflegedienstleitung der Firma ZZ!!!)

Ist denn Dein ehemaliger direkter Vorgesetzter nicht mehr da?
Normalerweise schreibt dieser das Zeugnis!

Nein! Mein direkter Vorgesetzer hat sogar gekündigt kurz bevor ich aufgehört habe. Seine Kollegin lies sich lange nicht mehr blicken („Krankgeschrieben“) Mehrere Kollegen von mir behaupten, die Firma ging der Bach runter weil sie eben in der Leitung allein blieb und mit ihren (nicht vorhandenen) Fähigkeiten absolut nicht klar kam. Aber zu dieser Zeit war ich auch schon weg. Von ihr will ich möglichst nichts mehr wissen. Und von meinem Chef weiß ich absolut nichts. Höchtens probieren könnte ich durch das Telefonbuch aber diese Variante ist mir nicht geheuer.

Nun: wie komme ich an so einen Brief? Was sage ich meinen
neuen AG, wenn er mich danach fragt? Soll ich diese ganze
Geschichte erzählen? Gibt es Gesetze oder gar Verpflichtungen
hierzu? Was kann passieren (ausser, daß der neuer Chef mich
nicht einstellen will?)? Auf was muß ich vorbereitet sein???
Darf ich bei meiner Kündigung darauf bestehen, meine
Personalakte mitzunehmen?

Das darfst Du nicht! Die Personalakte muss im Unternehmen für
eine ganz lange Zeit verbleiben!

Uuuuups! Habe ich nicht gewußt!!! *rotwerdeich* Danke für den Hinweis!!

Wie gesagt: Versuche, Deine(n) ehemaligen Vorgesetzten zu
erreichen!

Leider sehe ich da keine Chance…

Grüße
Guido

Dir auch schöne Grüße, vielen Dank und ein Sternchen von mir, weil Dein Posting mir sehr hilfreich war! :o)))
Helena

Hallo Eckard!
vielen Dank für Deine Antwort!!!

Jedenfalls, so wie sie sich angestellt haben, die 2 male wo
ich dort war, werden sie das nicht machen, mit der Begründung
daß sie ja nicht wissen ob das stimmt und mich ja eh nicht
kennen…

Hallo, Helena,
ganz egal, wie sie sich anstellen, Du hast einen einklagbaren
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, in dem zumindest Beginn und
Ende der Beschäftigung, sowie die Art der Beschäftigung
dokumentiert wird.

Das habe ich nicht gewußt! Toll, daß ich das Wort „einklagbar“ benutzen darf/kann!!!

m.E. kannst Du sogar darauf bestehen, dass eine Begründung
angegeben wird, warum kein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“
ausgestellt werden konnte.

Das wäre natürlich noch viel besser!

Unerheblich ist auch, dass die Firma inzwischen nicht mehr
existiert. Die übernehmende Firma tritt in die Pflichten ihrer
Vorgängerin ein.

Wenn du wüßtest was sie mir alles gesagt und zugemutet haben!!! Von denen wundert micht absolut nichts mehr! Würden sie mir sagen, sie können diesen Brief nicht schreiben weil sie kein PC haben, wäre ich sogar geneigt, dies zu glauben (obwohl ich weiß, daß sie welche haben!). Da geht es runter und drüber, anscheinend, wie in die Schwerelosigkeit ;o)))

Hartnäckig bleiben und ggf, einen Anwalt einschalten.

Danke, werde ich es so machen! Es bleibt mir ja eh nichts anders übrig!

Grüße
Eckard.

Vielen herzlichen Dank für Deinen tollen Tipp und einen ganz schönen Gruß von
Helena

Puh
Hi!

Nun ja, das hört sich nicht besonders gut an!

Allerdings ist der Arbeitgerber nach § 630 BGB verpflichtet, Dir auf Dein Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen!

Natürlich könnte Dein Arbeitgeber in das Zeugnis schreiben, warum er kein qualifiziertes Urteil abgeben kann, allerdings würde das mich als Personalmensch (der Dich einstellen möchte) skeptisch werden lassen…

Grüße
Guido