Guten Tag,
ich habe den Artikel der Verbraucherberatung im Internet gelesen.
Entgegen dem Insolvenzverwalter vertritt die Verbraucherberatung die Meinung, dass die BEV Neukundenboni auszahlen/verrechnen muss, auch wenn die Belieferungszeit von 12 Monaten durch die Insolvenz nicht erreicht wurde.
Eine telefonische Auskunft konnte ich von der Verbraucherberatung leider nicht bekommen.
Mir fehlt die Argumentation der Verbraucherzentrale, für diesen Anspruch.
Kennt die vielleicht jemand?
Für den Insolvenzverwalter ist glasklar, der Vertrag lief keine 12 Monate, also gibt es keinen Neukundenbonus.
Das die BEV daran Schuld ist, ist für sie kein Argument.
Wie sollte man sich hier bzgl. der Zahlung an die BEV Verhalten?
Neukundenbonus mit der Restzahlung/Abschlussrechnung verrechnen und abwarten?
Was kann einen das kosten, wenn der Insolvenzverwalter klagt?
Danke für Rat!!!