Hallo Wissende,
wir diskutieren hier über einen Fall:
Jemand kauft im Ausland eine Immobilie. Da dieser Vorgang einige
Monate in Anspruch nimmt, wird eine Vertrauensperson mit einer
Vollmacht (bei und durch den Notar ausgestellt) für die weitere
Abwicklung beauftragt.
Nach etlichen Monaten erfährt der beauftragende Eigentümer mehr
zufällig, dass die gesamten notariellen Papiere an den
Bevollmächtigten bereits ausgehändigt wurden.
Trotz mehrfachem Schriftwechsel wurde diese Information nicht weiter
gegeben.
Wegen Vertrauensverlust soll der Bevollmächtigte jetzt die Papiere
gegen Quittung an den Notar zwecks weiterer Verwahrung zurück
übergeben. Das verweigert er aber.
Eventuelle Honorarforderungen werden - soweit noch anfallen - über
einen beauftragten Rechtsanwalt erledigt. Das kann also nicht der
Grund sein.
Diese Person ist Deutscher, mit Wohnsitz in dem betreffenden Land.
Kann hier in Deutschland jetzt eine Strafanzeige gegen diese Person
erfolgen, mit Aussicht auf Vollzug bei der nächsten Einreise? Was
wäre dann der Tatbestand?
fragt hier der
Ratlose