Hallo,
kennt sich jemand mit der Bevorrechtigung nach TKSiV aus?
Ist man immer bevorrechtigt oder erst wenn der „Notfall“ angeordnet wurde?
Wer kann alles den „Notfall“ anordnen?
grüße
miamei
Hallo,
kennt sich jemand mit der Bevorrechtigung nach TKSiV aus?
Ist man immer bevorrechtigt oder erst wenn der „Notfall“ angeordnet wurde?
Wer kann alles den „Notfall“ anordnen?
grüße
miamei
Moin,
kennt sich jemand mit der Bevorrechtigung nach TKSiV aus?
Ist man immer bevorrechtigt oder erst wenn der „Notfall“
angeordnet wurde?
Wer kann alles den „Notfall“ anordnen?
Lies doch selbst nach.
Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme
(Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung - TKSiV)
§ 4 Bevorrechtigte Aufgabenträger
http://www.gesetze-im-internet.de/tksiv/BJNR27510099…
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur TKSiV
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentb…
grüße
miamei
mfg
W.