Bevorstehende EV!

Schuldnerin befindet sich mom in einer ABM,welche Ende diesen Jahres ausläuft.

Das Gehalt liegt noch unter dem Pfändungsfreien Satz.

Da sie demnächst wohl nicht drumherum kommt,eine EV zu leisten,hierzu ein paar Fragen.

1.Welche Unterlagen werden für die EV benötigt/verlangt?

2.Wird der Arbeitgeber darüber informiert?

3.Warum wird trotzt EV oft das Konto gepfändet,trotzt pfändungsfreiem Eingang?

4.Wie sieht es nach einer EV mit Lohnpfändung aus?

5.Kann die Schuldnerin eigentlich vorab,also bevor es überhaupt zur EV kommt,beim Amtsgericht eine „Freistellung“ für das Konto beantragen?
So das das Konto erst gar nicht gepfändet wird?

6.Es wird immer ein neues Konto nach einer EV empfohlen.
Wenn ein zweites eröffnet wird,dann geht ja auf dem ersten Konto nichts mehr ein.

Das duldet doch keine Bank und wenn doch,wie erklärt die Schuldnerin GV/GL wo ihr Geld eingeht,falls gefragt wird?

Sie wird dann ja mit offenen Karten spielen müssen,welche Bank gibt Schuldnern mit EV noch ein Konto??

Hallo Xenia!

Ich kann in dem von dir geschilderten Beispiel keine Logik erkennen.
Die Person, die so überschuldet ist, dass sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss, sollte sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und mit diesem einen Rechtsanwalt aufsuchen, der eine private Insolvenz für diese Person vorbereitet.

Sobald der einen aussergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern beantragt, wird keiner der Gläubiger mehr Kontenpfändungen / Lohnpfändungen / Besuche des Gerichtsvollziehers beauftragen.
Dann hat die Beispielperson 6 Jahre Ruhe.

Gruß
WB

Nichts rechtlich Fundiertes - nur von Bekannten
Hi!

1.Welche Unterlagen werden für die EV benötigt/verlangt?

Der Personalausweis.
Da man an Eides statt versichert, die Wahrheit anzugeben, verlangen wohl die wenigsten GV irgendwelche anderen Unterlagen (Falschangeaben können empfindliche Strafen nach sich ziehen!)

2.Wird der Arbeitgeber darüber informiert?

Über die EV nicht. Da man allerdings in der EV den AG angibt, werden ihm die Pfändungen natürlich zugestellt (so man denn pfändet).

3.Warum wird trotzt EV oft das Konto gepfändet,trotzt
pfändungsfreiem Eingang?

Woher sollen die Gläubiger wissen, dass sich der Geldeingang unterhalb der Pfändungsfreigrenze bewegt?
Ich weiß nicht, ob die Neuregelung schon greift (nach der die Banken den pfändungsfreien Betrag automatisch dem Schuldner zur verfügung lassen - musste mal googeln) - früher war es so, dass man sich beim Amtsgericht einen Schrieb holen konnte, damit die Banken den nötigen Spielraum lassen.

4.Wie sieht es nach einer EV mit Lohnpfändung aus?

Wo was zu holen ist, wird vermutlich auch gepfändet.

5.Kann die Schuldnerin eigentlich vorab,also bevor es
überhaupt zur EV kommt,beim Amtsgericht eine „Freistellung“
für das Konto beantragen?
So das das Konto erst gar nicht gepfändet wird?

Da bin ich überfragt - es gibt da aber wie gesagt eine neue Regelung.

Das duldet doch keine Bank

Die alte Bank intereesiert es nicht, wenn man sein Konto kündigt.
Und wenn die neue Bank ein Konto zur Verfügung stellt…

und wenn doch,wie erklärt die
Schuldnerin GV/GL wo ihr Geld eingeht,falls gefragt wird?

Den Gläubigern muss man nicht unbedingt etwas sagen, dem GV vermutlich schon.

Sie wird dann ja mit offenen Karten spielen müssen,welche Bank
gibt Schuldnern mit EV noch ein Konto??

Die Deutsche Bank soll da mit Guthabenkonten sehr kulant sein. Viele Volks- und Raiffeisenbanken bieten auch ein Guthabenkonto an.

Google mal - es gibt da eine sehr gute Schuldner-Seite im Netz mit Forum.

Aber auch ich würde zum Schuldnerberater (nicht die Abzocker, bei denen man was zahlen muss!) raten, der u.U. die Privatinsolvenz anleiert…

LG
Guido