Bevorstehende fristlose Kündigung....momentan widerrufliche unbefristete freistellung was muß ich be

Hallo, hoffe Ihr könnt mir helfen…
Habe einen Fehler gemacht und soll nun fristlos gekündigt werden.
Seit gestern bin ich zunächst widerruflich unbefristet freigestellt mit Lohnfortzahlung…mit der Kündigung das kann noch dauern…da der Betrieb noch Zeit für den Prozess( Anhörung Betriebsrat, etc)braucht. Muß er nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich kündigen?Was muß ich jetzt beachten?Muß ich schon zum Arbeitsamt, habe ja noch einen Vertrag und bekomme auch noch Geld…?

Hallo marinpower
Sorry aber da kann ich dir leider nicht helfen, kenne mich auf diesem Gebiet auch nicht aus.
Hoffe das dir hier im Forum jemand anderes noch helfen kann.
Lg,Tinchen

Hallo erstmal,
ihc müsste dir erst leider die Rückfrage stellen , was für ein Fehler du gemacht hast.
Nim dir (wenn du dir ein leisten kannst)ein Anwlat für Arbeitsrecht und lass dich beraten.
Bereit dich auf ein Gang in die Argentur für Arbeit schonmal vor .(kann nicht schaden)
Wenn es ein kleiner Fehler war , versuch Einspruch gegen die Kündigung einzulegen.(Überleg das dir gut dein zukünftiger Arbeitsgeber kann im Internet recherchieren Warum du gekündigt bist und ob du dich dagegen gewehrst hast)
tja mehr kann ich dir auch nicht raten.
Wenn du fragen noch hast stell sie ruhig.

Hallo, danke erstmal für deine Antwort…
das Ding ist ja, dass ich bis jetzt nur die Freistellung aber keine Kündigung erhalten habe.
Muß ich dem Chef jetzt trotzdem meine Arbeitskraft anbieten?
Ist mit der Freistellung die Frist die der Chef bei einer fristlosen Kündigung einhalten muß hinfällig ( er hätte nur noch bis Freitag Zeit)
Beim Arbeitsamt war ich schon und habe mich arbeitssuchend gemeldet, arbeitslos bin ich ja noch nicht.
Welche Möglichkeiten hat der Chef noch mich zu kündigen?Betriebsbedingt geht nicht da der Betrieb verkauft wurde…und ich erstmal 1 Jahr geschützt bin.
Vielen Dank

hey
ich denke ,am besten mal zu einem anwalt für arbeitsrecht gehn und sich dort mal genauer informieren.

Hallo marinpower,
es kommt hier sicherlich auf die Schwere an. Vorsorglich würde ich mich beim Amt melden. Klar ist, solange Sie nicht schriftlich eine Kündigung in der Hand halten, so lange sind Sie noch beschäftigt und haben Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns/ Gehaltes. Weiterhin haben Sie nach Erhalt der Kündigung 4 Wochen (?) lang Zeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ein Anwalt kann in einem Beratungsgespräch den Sachverhalt erläutern. Das Beratungsgespräch ist nicht zu teuer. Sollte es zu einer Kü-Schutzklage kommen ist die erste Verhandlung eine Güteverhandlung und kann ohne Anwalt bestritten werden, denn den müssten Sie bezahlen.
Ich habe es auch ohne Anwalt getan und für mich ging es positiv aus.

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Hallo,

leider ging meine E-Mail scheinbar verloren, und ich habe erst jetzt bemerkt, dass Ihre Anfrage noch als unbeantwortet bei mir ansteht.

Zwar ist es jetzt schon fast zu spät. Jedoch rate ich Ihnen dringen einen Anwalt aufzusuchen.

Mir kommt die ganze Sache etwas seltsam vor. Nachdem Sie freigstellt wurden, ist das ja noch gar keine Kündigung. Und einen Fehler?! Wo gearbeitet wird passieren auch Fehler. Ich hatte Ihnen in meiner Mail damals auch geraten sich auf jeden Fall beim Arbeitsamt zu melden. Wenn nicht persönlich, dann wenigstens telefonisch. Da können solche Probleme meist im Vorfeld geklärt werden.

Das war eigentlich die Kurzfassung meiner E-Mail.
Ich möchte mich noch einmal dafür entschuldigen, das meine Rückantwort Fehlgeschlagen ist. (Hatte leider die neuen Bestimmungen für wer-weiß-was aus Zeitgründen nicht gründlich genung gelesen.)

Liebe Grüße

Birgit