Bevorstehende Kündigung - Abfindung mit betriebsbedingter Kündigung aushandeln

Hallo,

Ich war zwei Wochen krank und wurde
Bereits nach drei Tagen zum Vertrauensarzt geschickt, dieser hat mich wiederum auch
Nochmal eine weitere Woche krank geschrieben.
Anschließend bin ich wieder arbeiten gegangen, aber wegen meinen gesundheitlichen Problemen musste ich mich wieder krank schreiben lassen. Und nun hat mich mein Vorgesetzter wieder zum Vertrauensarzt geschickt und mich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Ich bin nun etwas verunsichert, ich denke mal dass
Sie keine Lust mehr haben und mich loswerden wollen! Nun möchte ich paar Tipps wie ich mich bei diesem Gespräch verhalten soll? Ich will auf gar keinen Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen, weil ich dann hinterher Probleme Mit dem Arbeitsamt Kriegen könnte, wie Sperre oder Ruhezeit. Kann ich ganz offen vom Vorgesetzten verlangen dass sie mich nur betriebsbedingt kündigen können mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, aber ich dann Klage einreiche, und nur mit Abfindung davon absehen würde. Weil die Chancen vor Gericht sehen für mich nicht schlecht aus, wenn die Mich kündigen, weil ich krank bin. Dabei bin ich seit sieben Jahren beschäftigt und war immer nur höchstens drei mal im Jahr für eine Woche krank wegen Grippe und so. Aber diesmal habe ich heftigere gesundheitliche Probleme. Und schon nach zwei Wochen Laden die mich zum Gespräch ein!

Andere Frage wäre auch wie wird die Abfindung berechnet wenn ich 5 Jahre Teilzeit und die letzten 2 Jahre vollzeit beschäftigt war. Zählt der halbe Lohn vom vollzeit mal die 7 Jahre?

Leider schreibst du in Deiner Schilderung deutlich zu wenig Informationen, sodass diese Fage nicht zu beantworten ist.

Greift in deiner Firma das KüSchG?

Wenn nein, dann können sie dich jederzeit mit der Kündigungsfrist kündigen.

Greift das KüSchG, so können sie Dir nur betriebsbedingt kündigen, wenn Deine Stelle nicht neu besetzt wird.

Personenbedingt können sie Dir auch imho auch nicht kündigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung wäre hier rechtlich mehr als bedenklich, wenn keine weiteren Krankheiten dazu kommen.

Wenn Du hier bereits nach Abfindung fragst, so scheinst Du selber bereits innerlich gekündigt zu haben.

Eine Abfindung steht Dir aber so oder so nicht zu, warum auch?

Im Unternehmen greift das KüschG ein. Wir haben einen Betriebsrat. Und ich wurde von einem arbeitskollegen angerufen, der mir berichtet hat, dass möglicherweise sie mich kündigen werden oder einen Aufhebungsvertrag anbieten werden. Darum versuche ich wie jeder andere normale Mensch das beste daraus zu machen. Ich habe in kleinster weise innerlich gekündigt. Ich bin immer ein fleißiger Arbeiter gewesen und nur weil ich jetzt länger als eine Woche krank bin, gehen
Die mit mir so um! Mein Arbeitgeber ist ohnehin bekannt dass sie krank gewordene Mitarbeiter mobben und unter Druck setzen.

Ich möchte nur Tipps haben wie ich Vorgehen kann? Ich habe mich mit der arbeitsagentur in Verbindung gesetzt, und die möchten dass ich die gesetzliche Kündigungsfrist einbehalte, weil sonst eine Sperre eintritt. Darum will eine betriebsbedingte Kündigung.