Bevorstehender Kauf einer Eigentumswohung

Hallo liebe Experten,

wir haben heute unsere Traum-Eigentumswohung nach langer langer Suche gefunden.
Der Makler hat uns nach der Besichtigung Hilfe bei der Finanzierung zugesichert (allerdings habe ich das Gefühl ,das eine Finanzierung unabhängig vom Makler günstiger kommen könnte ?!?),obwohl ich speziell bei unserem Makler KEIN schlechtes Gefühl habe…Kommt sehr seriös an.

Leider wissen wir jetzt nicht so richtig wie wir bei der Finanzierung vorgehen sollen und was uns am günstigen kommt…

Kaufpreis der Wohnung wäre inkl. Notar-Gerichtskosten,Grunderwerbssteuer und Makler (5,95%)ca.200000 EUR.

Davon Eigenkapital hätten wir 30000-40000 EUR.Je nachdem was unsere Familien uns noch dazugeben…
Außerdem wollten wir auf das KFW-Wohneigentumsprogramm zugrückgreifen (Was haltet ihr davon??)

Wäre super wenn ihr uns aufklären könntet wie für uns die weiteren Schritte sind um eine Finanzierung auf die Beine zu stellen…

Viele Grüße,

Patrick

Hallo Patrick,

ich gehe davon aus, dass der Kaufpreis der Wohnung angemessen ist, zieht auch mal eine mögliche Wiederverkäuflichkeit in Erwägung. Werft auch mal einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung der letzten drei Jahre, damit ihr einen Überblick habt, was gemacht worden ist bzw. was an Renovierungsarbeiten noch erforderlich ist. Und dann gleich noch die Instandhaltungsrücklagen überprüfen, ob ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Gerade bei Aufteilungsobjekten sind diese oft gar nicht vorhanden oder manches Mal schon aufgebraucht, so dass die Eigentümer nachschießen müssen.

Zur Finanzierung selber: Deine Frage ist schwer zu beantworten, da m.E. jede Finanzierung auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmt werden sollte. Am besten wäre es wohl, wenn Ihr Euch an einen guten und vertrauenswürdigen Kreditmakler wendet. Bei der Gelegenheit möchte ich noch davor warnen, mehrere Kreditanfragen gleichzeitig zu starten, manches Mal auch nur in de Absicht, Konditionen zu überprüfen oder vergleichen. Jede Anfrage landet üblicherweise bei der Schufa und verschlechtert Euer Scoring, so dass es ganz schnell passieren kann, dass Ihr einfach aufgrund des verschlechterten Score keinen Kredit mehr bekommt.
KfW rechnet sich derzeit m.E. nicht unbedingt, Mehrarbeit, und die Kondition ist nur unwesentlich besser als normale Bankfinanzierung. Das müsste aber auch im Einzelfall anhand der Unterlagen noch mal gegengecheckt werden.

Grüße

Gerhard

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Da gehe ich sicherheitshalber nicht komplett mit.
Auf jeden Fall stimme ich einer Recherche bezüglich der Protokolle und des Wertes der Immobilie zu. Einer der größten Fehler ist es, sich auf seinen Bauch zu verlassen. Vertrauenswürdig und seriös sind Eigenschaften, die mit fachlicher Qualifikation nicht immer etwas gemeinsam haben. Die meisten Gelder werden deswegen verbrannt, weil irgendjemand aus der Verwandschaft kommt und seinen Vertrauensbonus in die Waagschale warf. Und, hat’s was genützt?
Deswegen immer mehrere Parteien anhören. Und am Besten, wenn man unabhängigen Rat einholt. Jemand, der nicht an der Vermittlung verdient, ist hier das richtige Kontrollorgan. Deswegen rate ich auch davon ab, bei der Finanzierung den gleichen Makler zu nutzen wie bei der Objektvermittlung. Der ist niemals unparteiisch, weil er an beiden Sachen verdient. Suchen Sie sich lieber einen, der nicht an der Vermittlung verdient.
Punkt KfW. Richtig ist, dass das Wohneigentumsprogramm nicht wirklich die Hammerzinsen bietet. Sieht man das Ganze aber im Zusammenhang, ändert sich Einiges. Bei diesem Programm gibt es maximal 10-jährige Zinsbindungen. Wenn man also bei seiner Bank nicht unter 4,75% kommt, macht es Sinn, diese Option zu nutzen. Die ersten 5 Jahre Tilgungsfreiheit lassen sich unter anderem hervorragend dazu nutzen, ein Darlehen mit längerer Zinsbindung und höherem Zins mittels Sondertilgungen abzubauen oder aber Reserven aufzubauen. Mehr als 30% der Gesamtkosten gehen sowieso nicht.
Oftmals wird von KfW nur abgeraten, weil man darauf keine Provisionen bekommt und man wirklich nur mehr Arbeit damit hat.
Es kann aber auch oft sehr gut mit KfW gehen.

Grüße

Sollte man beim Kauf einer ETW einen Gutachter hinzuziehen??Die ETW ist Baujahr 97 und meiner Meinung nach in einem wirklich guten und gepflegtem Zustand.Den Kaufpreis zu drücken werden wir sowieso versuchen.

Und ist das wirklich so, das man negativ bei der Schufa rüberkommt nur weil man mehrere Kreditanfragen macht??Ich meine irgendwie muss ich doch die verschiedenen Banken vergleichen können?!

Würdet ihr uns raten über „Interhyp“ eine Online Anfrage zu machen??Alternativ könnte ich noch über meinen Halbbruder bei „Wüstenrot“ anfragen…
Mehr Unternehmen außer die meist teureren Hausbanken fallen mir leider nicht ein…

Achja und was mich noch interessiert…Gibt es sonst noch Förderprogramme die wir nutzen könnten?Bieten vieleicht sogar die Gemeinden Förderprogramme an??
Wir möchte ungern bei so einer Summe Geld verschenken…:wink:

Viele Grüße,
Patrick

Hallo Patrick,

Sollte man beim Kauf einer ETW einen Gutachter
hinzuziehen??Die ETW ist Baujahr 97 und meiner Meinung nach in
einem wirklich guten und gepflegtem Zustand.Den Kaufpreis zu
drücken werden wir sowieso versuchen.

Einen Gutachter einzuschalten ist gut aber auch teuer. Desweiteren kommen bei drei verschiedenen Gutachten auch drei verschiedene Werte heraus. Die Bank wird ohnehin bei Kreditantrag ein Wertgutachten ueber die ETW erstellen. Die werden sich schon melden, wenn der Preis nicht korrekt ist.

Und ist das wirklich so, das man negativ bei der Schufa
rüberkommt nur weil man mehrere Kreditanfragen macht??Ich
meine irgendwie muss ich doch die verschiedenen Banken
vergleichen können?!

Jede Bank wird natuerlich die Auskunft der Schufa fuer die Kreditentscheidung einholen. Allerdings kann man sich auch ueber die Konditionen erkundigen ohne sofort einen Kreditantrag auf den Weg zu bringen. In der Regel ist der Zinssatz von dem Wert der Immobilie abhaengig. Hierbei spielt der s.g. Beleihungswert eine Rolle. Bei kleineren Anschaffungsdarlehen haengt der Zinssatz von der Bonitaet ab. Hierbei koennen haeufige Schufaanfragen das Scoring negativ beeinflussen.

Würdet ihr uns raten über „Interhyp“ eine Online Anfrage zu
machen??Alternativ könnte ich noch über meinen Halbbruder bei
„Wüstenrot“ anfragen…
Mehr Unternehmen außer die meist teureren Hausbanken fallen
mir leider nicht ein…

Interhyp ist sicherlich auch eine Moeglichkeit. Bausparkasse sind selbstverstaendlich eine weitere Alternative. Da die Baufinanzierungen auch von den ortsansaessigen Banken begehrt sind, lohnt sich hier auch ein Beratungsgespraech. Die Konditionen sind oft besser als man vermutet. Weiterhin sehe ich hier evtl. die Moeglichkeit, dass ein Mitarbeiter der Bank vor Ort sich die ETW anschaut und den Gutachter ersetzen kann.

Wir möchte ungern bei so einer Summe Geld verschenken…:wink:

Bei welcher Summe verschenkt Ihr denn gerne Geld. Ich bin immer offen fuer Geschenke (auch Bagatellbetraege)…

Gruss,
Alfred

Sollte man beim Kauf einer ETW einen Gutachter hinzuziehen??

Eine sechsstellige Summe auszugeben, ohne einen Fachmann befragt zu haben, halte ich IMHO für fahrlässig. Es muß ja kein teurer Gutachter sein. Du willst ja kein Gutachten, sondern einen Rat, ob der Bau technisch oK ist oder nicht.

Die ETW ist Baujahr 97 und meiner Meinung nach in
einem wirklich guten und gepflegtem Zustand.

Hast Du Dir auch den Keller angesehen, das Dach, die Heizung, den Schornstein ? Alles das kaufst Du mit und mußt ggf. Reparaturen mitbezahlen.

Und ist das wirklich so, das man negativ bei der Schufa
rüberkommt nur weil man mehrere Kreditanfragen macht??Ich

Das kann passieren. Aber nicht jede Anfrage bei einer Bank wird in die Schufa eingetragen.

Würdet ihr uns raten über „Interhyp“ eine Online Anfrage zu
machen??

Ich würde jemanden einschalten, der sich mit sowas auskennt.

Förderprogramme die wir nutzen könnten?Bieten vieleicht sogar
die Gemeinden Förderprogramme an??

Dann frag doch mal bei Deiner Gemeinde nach.

Wir möchte ungern bei so einer Summe Geld verschenken…:wink:

Wer will das schon ?

Sollte man beim Kauf einer ETW einen Gutachter
hinzuziehen??Die ETW ist Baujahr 97 und meiner Meinung nach in
einem wirklich guten und gepflegtem Zustand.Den Kaufpreis zu
drücken werden wir sowieso versuchen.

Einen Gutachter hinzuziehen heißt nicht gleich, dass eiN Gutachten in Auftrag gegeben werden muss. Es ist egal, ob Gutachter, Architekt oder Bauingenieur. Wichtig ist, dass jemand dabei ist der Ahnung hat.

Würdet ihr uns raten über „Interhyp“ eine Online Anfrage zu
machen??Alternativ könnte ich noch über meinen Halbbruder bei
„Wüstenrot“ anfragen…
Mehr Unternehmen außer die meist teureren Hausbanken fallen
mir leider nicht ein…

Gehen Sie zu Interhyp, bekommen Sie ein Annuitätendarlehen, gehen Sie zu Wüstenrot, bekommen Sie ein Bauspardarlehen. Gehen Sie zu einer Bank, bekommen Sie das, was gerade weg muss. In keinem der Fälle dürfen Sie eine objektive Beratung erwarten.
Was Sie brauchen, ist eine Beratung, in der Fragen gestellt werden und als Ergebnis ein Konzept steht. Inklusive Förderungen, Sondertilgungen und vernünftigen Zinsen.

Achja und was mich noch interessiert…Gibt es sonst noch
Förderprogramme die wir nutzen könnten?Bieten vieleicht sogar
die Gemeinden Förderprogramme an??
Wir möchte ungern bei so einer Summe Geld verschenken…:wink:

Entweder selbst nach Förderungen rennen oder jemand beauftragen, der welche sucht. Ersteres kostet nix, zweites muss natürlich bezahlt werden.

Viele Grüße,

Zurück

Hallo,

man sollte unbedingt Protokolle lesen, vielleicht mit dem Verwalter reden (manchmal bekommt man so indirekt auch wichtige Infos), darauf achten, dass die Wohnung wirklich diesen Kaufpreis wert ist, auch im Hinblick auf einen eventuellen Wiederverkauf, die letzten beiden Abrechnungen anschauen, den Wirtschaftsplan einsehen, fragen, ob Renovierungen und eventuell Sonderumlagen anstehen, ob alle Eigentümer ihr Hausgeld zahlen, ob es laufende Gerichtsverfahren gibt, wie die Quote Selbstnutzer/Vermieter ist.

Außerdem wollten wir auf das KFW-Wohneigentumsprogramm
zugrückgreifen (Was haltet ihr davon??)

Kein Bänker oder Vermittler wird zur KfW raten, da verdient man nämlich nichts daran und hat nur Arbeit (ich habe früher beruflich Baufinanzierungen gemacht, KfW war seeeehr unbeliebt unter den Kollegen). Tatsache ist aber, dass auch ein geringer Zinsunterschied im Laufe der Jahre und bei der Höhe des benötigten Darlehens sehr wohl einiges ausmacht. Man „merkt“ es nur nicht so, aber man staunt, wenn man den absoluten Betrag ausrechnet.

Arbeit macht das KfW-Darlehen nur dem Bänker, man selbst wird irgendwann aufgefordert, die Unterlagen einzureichen, und das war’s.

Da die Wohnung nicht mehr neu ist, stehen vielleicht Renovierungen an ? Dafür gibt es bei der KfW übrigens auch ein Programm :wink:. Lohnt sich auch bei kleineren Beträgen, man muss eben nach einigen Monaten die Handwerkerrechnungen einreichen.

Viele Grüße,
Insel (privat auch u.a. KfW-Kundin)

Hallo,

gestern haben wir vom Makler die gesamten Unterlagen der ETW erhalten inkl. der Protokolle und Teilungserklärung.
In den beiden letzten Protokollen der Eigentümerversammlung ist nur das Anbringen eines Lüfters im Keller zum Entziehen der Luftfeuchtigkeit vermerkt…
Ansonsten ist nichts geplant.
Insgesamt sind es 5 Parteien.Die Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 Häusern.
In Haus 1 sind es 3 Parteien (inkl. 1 Ladengeschäft)
in Haus 2 (das würde uns betreffen) sind es 2 Parteien.Wohung 1 im EG mit 37 m² und Wohung 2 (wäre unsere) mit 101m²…
In der Teilungserklärung steht folgender Wortlaut:

§7 Instandhaltung

In Ansehung der Tatsache,daß zwei getrennte Gebäude vorhanden sind,gilt jedoch , daß bezüglich der Baulichkeiten und der gesondert vorhandenen Einrichtungen wie Heizung pp. die jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 und 2 nur bezüglich des Baukörpers betroffen sind, in dem sich diese beiden Einheiten befinden.

Was versteht ihr darunter?

Heißt das wenn das Dach oder die Heizung bei unserem Haus defekt wäre würde man die Reparaturkosten nur durch 2 teilen??

Was uns noch verwundert…
Es sind (Stand 31.12.2005) wohl derzeit nur knapp 4000EUR Rücklagen angespart worden.
Den genauen Stand werden wir uns noch schriftlich geben lassen…

Gruß Patrick

Hallo Patrick,

§7 Instandhaltung

In Ansehung der Tatsache,daß zwei getrennte Gebäude vorhanden
sind,gilt jedoch , daß bezüglich der Baulichkeiten und der
gesondert vorhandenen Einrichtungen wie Heizung pp. die
jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 und 2
nur bezüglich des Baukörpers betroffen sind, in dem sich diese
beiden Einheiten befinden.

Was versteht ihr darunter?

Heißt das wenn das Dach oder die Heizung bei unserem Haus
defekt wäre würde man die Reparaturkosten nur durch 2 teilen??

Ja, genau das heisst das.
Im Umkehrschluss muesst Ihr aber auch nichts bezahlen, wenn das Dach des anderen Hauses defekt ist.

Was uns noch verwundert…
Es sind (Stand 31.12.2005) wohl derzeit nur knapp 4000EUR
Rücklagen angespart worden.
Den genauen Stand werden wir uns noch schriftlich geben
lassen…

Ist doch schonmal etwas. Bei vielen WEG’s sieht es schlechter aus…

Gruss,
Alfred

Is es eher als Nachteil anzusehen wenn es nur so wenige Parteien sind?Im Grunde müssten wir ja den Hauptanteil an Reparaturen am Haus in dem sich die Wohung befindet tragen da wir ja mehr Anteil an diesem Haben als der Besitzer unter uns mit dem 1-Zimmer Apartement…

Aber wenn das so geregelt ist, das Reparaturen am jeweiligen Haus nur zu Lasten der Eigentümer der darin enthaltenen ETW`s gehen,dürften im Umkehrschluss doch die Eigentümer des anderen Hauses über Reparaturen z.B. am Dach des anderen Hauses gar nicht miteintscheiden,oder??Für denn Fall das es 2 verschiedene Konten geben würde (1 pro Haus).Aus den Jahresabrechnungen geht meiner Meinung nach jedoch nur 1 Konto hervor…
Wobei ich das sicherheithalber nochmal nachfrage…

Noch ein Punkt:

Der Makler hat uns Unterrichtet das einer der Eigentümer (besitzt von den 5 ETW`s 2 Stück) mit der Wohngeldzahlung von 2005 im Rückstand ist…2006 wurde wohl wieder bezahlt…Es geht um ca.3500EUR
Der Verkäufer unserer Wohnung verpflichtet sich aber im Kaufvertrag dazu,das er,falls die Zahlung nicht mehr eintrifft und die Differenz auf alle Eigentümer umgelegt wird,den Betrag noch übernimmt,sodaß die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Altlasten ist…

Was haltet ihr davon??

Gruß Patrick

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Patrick,

Is es eher als Nachteil anzusehen wenn es nur so wenige
Parteien sind?Im Grunde müssten wir ja den Hauptanteil an
Reparaturen am Haus in dem sich die Wohung befindet tragen da
wir ja mehr Anteil an diesem Haben als der Besitzer unter uns
mit dem 1-Zimmer Apartement…

Das muss jeder fuer sich selbst entscheiden. Sicherlich ist eine Dachreparatur guenstiger fuer den einzelnen Eigentuemer wenn es sich um ein Hochhaus handelt. Allerdings ist auch die Wohnqualitaet eine andere…

Aber wenn das so geregelt ist, das Reparaturen am jeweiligen
Haus nur zu Lasten der Eigentümer der darin enthaltenen ETW`s
gehen,dürften im Umkehrschluss doch die Eigentümer des anderen
Hauses über Reparaturen z.B. am Dach des anderen Hauses gar
nicht miteintscheiden,oder??Für denn Fall das es 2
verschiedene Konten geben würde (1 pro Haus).Aus den
Jahresabrechnungen geht meiner Meinung nach jedoch nur 1 Konto
hervor…

Ich weiss jetzt nicht, was Du unter 1 Konto verstehst. Im Wirtschaftplan muesste genau aufgefuehrt werden, wie sich die Kosten und Ruecklagen etc. aufteilen. Sicherlich werden die Eigentuemer des anderen Hauses nicht ueber Eure Reparaturen entscheiden.

Noch ein Punkt:

Der Makler hat uns Unterrichtet das einer der Eigentümer
(besitzt von den 5 ETW`s 2 Stück) mit der Wohngeldzahlung von
2005 im Rückstand ist…2006 wurde wohl wieder bezahlt…Es geht
um ca.3500EUR
Der Verkäufer unserer Wohnung verpflichtet sich aber im
Kaufvertrag dazu,das er,falls die Zahlung nicht mehr eintrifft
und die Differenz auf alle Eigentümer umgelegt wird,den Betrag
noch übernimmt,sodaß die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs
frei von Altlasten ist…

Was haltet ihr davon??

Die Klausel im Notarvertrag ist sicherlich gut, nuetzt aber nichts, da Ihr nicht einschaetzen koennt, ob der Vorbesitzer auch solvent ist. Eine Umlage wird m.E. sowieso nicht erfolgen, da die Kosten ja bereits von den anderen Eigentuemern bevorschusst wurden und man jetzt hofft, das Geld irgendwann zurueckzubekommen. Fuer mich waere das ein schlagendes Argument dem Vorbesitzer nochmal deutlich zu machen, dass er seine Preisvorstellung nach unten korrigieren sollte. Im Gegenzug kann er auf die Klausel im Notarvertrag verzichten. Selbstverstaendlich ist auch weiterhin die Gefahr gegeben, dass der 2-Einheiten-Besitzer wieder nicht bezahlt und Ihr die Kosten fuer ihn mittragen muesst. Da er ein relativ grossen Anteil an dem Objekt besitzt, erachte ich das schon als geringe Wertminderung.

Gruss,
Alfred

Hallo,

bin zwischendurch nochmal kurz hier.

In den beiden letzten Protokollen der Eigentümerversammlung
ist nur das Anbringen eines Lüfters im Keller zum Entziehen
der Luftfeuchtigkeit vermerkt…

Das macht mich stutzig - ist der Keller so feucht ? Zu feucht ? Vorsicht, lieber nochmal nachfragen !

§7 Instandhaltung

In Ansehung der Tatsache,daß zwei getrennte Gebäude vorhanden
sind,gilt jedoch , daß bezüglich der Baulichkeiten und der
gesondert vorhandenen Einrichtungen wie Heizung pp. die
jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 und 2
nur bezüglich des Baukörpers betroffen sind, in dem sich diese
beiden Einheiten befinden.

Was versteht ihr darunter?

Heißt das wenn das Dach oder die Heizung bei unserem Haus
defekt wäre würde man die Reparaturkosten nur durch 2 teilen??

So verstehe ich das auch, aaaaber: das bedeutet im Normalfall auch, dass nicht gerade wenige Positionen nicht von der gemeinsamen Rücklage getragen werden. Sprich, wenn das Dach fällig ist (bei Bj. 97 eher unwahrscheinlich) oder die Fassade (das wird vermutlich als nächstes kommen, je nach Lage), dann zahlt ihr das zu zweit…

Was uns noch verwundert…
Es sind (Stand 31.12.2005) wohl derzeit nur knapp 4000EUR
Rücklagen angespart worden.
Den genauen Stand werden wir uns noch schriftlich geben
lassen…

Das ist lächerlich wenig. Warum ? Wurde in den letzten Jahren etwas größeres an dem Haus gemacht, so dass diese geringen Rücklagen schlüssig erklärbar sind, oder sind die Eigentümer von der Sorte, die sich um die Rücklagenbildung gerne drückt, und dann in spätestens 5 Jahren andauernd Sonderumlagen benötigen wird ?

Mußte vielleicht ein Schimmelproblem im Keller teuer behoben werden ?

Zur sinnvollen Rücklagenbildung schau hier:

http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/__28.html

nicht bindend für privaten Wohnraum, aber eine gute Orientierung. Schau mal im Wirtschaftsplan, wie hoch die Rücklagenzuführung pro Jahr ist.

Viele Grüße,
Insel

Hallo,

Kein Bänker oder Vermittler wird zur KfW raten, da verdient
man nämlich nichts daran und hat nur Arbeit (ich habe früher
beruflich Baufinanzierungen gemacht, KfW war seeeehr unbeliebt
unter den Kollegen).

Da muss ich dich korrigieren. Diese Aussage mag für Deinen ehemaligen Arbeitgeber und Kollegen gelten, ist aber sicherlich nicht allgemeingültig und wohl kaum im Interesse des Kunden. Als Makler kann man sich das auch gar nicht erlauben.

Soll übrigens sogar Leute geben, die auf lokale Förderprogramme hinweisen… ts ts ts … Sachen gibt’s.

Frank Wilke

Hallo nochmal,

Is es eher als Nachteil anzusehen wenn es nur so wenige
Parteien sind?Im Grunde müssten wir ja den Hauptanteil an
Reparaturen am Haus in dem sich die Wohung befindet tragen da
wir ja mehr Anteil an diesem Haben als der Besitzer unter uns
mit dem 1-Zimmer Apartement…

Geschmacksache. Einerseits habt ihr dadurch „fast“ ein eigenes Haus und weniger Leute, die mit bestimmen, andereseits deutlich höhere Kosten.

Aber wenn das so geregelt ist, das Reparaturen am jeweiligen
Haus nur zu Lasten der Eigentümer der darin enthaltenen ETW`s
gehen,dürften im Umkehrschluss doch die Eigentümer des anderen
Hauses über Reparaturen z.B. am Dach des anderen Hauses gar
nicht miteintscheiden,oder??Für denn Fall das es 2
verschiedene Konten geben würde (1 pro Haus).Aus den
Jahresabrechnungen geht meiner Meinung nach jedoch nur 1 Konto
hervor…
Wobei ich das sicherheithalber nochmal nachfrage…

Das Stimmrecht müßte dann in der Teilungserklärung entsprechend geregelt sein.

Noch ein Punkt:

Der Makler hat uns Unterrichtet das einer der Eigentümer
(besitzt von den 5 ETW`s 2 Stück) mit der Wohngeldzahlung von
2005 im Rückstand ist…2006 wurde wohl wieder bezahlt…Es geht
um ca.3500EUR

Das ist ein sehr hoher Rückstand für so ein kleines Objekt ! Da würde ich auch noch einmal nachhaken, warum der Eigentümer nicht bezahlt hat (Arbeitslosigkeit, die inzwischen erledigt ist ?) - falls du das herausbekommst.

Ich wäre da schon alarmiert, denn grundsätzlich haften die anderen Eigentümer für Rückstände mit, das kann teuer werden. Weiß man denn, ob er nicht immer wieder phasenweise nicht bezahlen kann oder will ?

Der Verkäufer unserer Wohnung verpflichtet sich aber im
Kaufvertrag dazu,das er,falls die Zahlung nicht mehr eintrifft
und die Differenz auf alle Eigentümer umgelegt wird,den Betrag
noch übernimmt,sodaß die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs
frei von Altlasten ist…

Das ist natürlich dein Risiko, ob er das bis dahin auch bezahlen kann.

Gruß Insel

P.S.: Meine ganz persönliche Meinung: Die Wohnung ist nicht gerade billig, die Gewerbeeinheit darin kann ebenfalls irgendwann Probleme bringen, zwei der fünf Wohnungen gehören einem nicht zahlungsfähigen oder - willigen Eigentümer, der Keller ist feucht, die Rücklagen sind zu niedrig - da muss die Wohnung wirklich supersuperschön und in genialer Lage sein, um sich darauf einzulassen *find*.

Hallo Frank,

nein, ich behaupte NICHT, dass alle Makler und Bänker so sind (ich war ja auch nicht so). Aber sehr viele, das kann man leider nicht von der Hand weisen.

„Unser“ Bänker hat mir übrigens bei unserer Baufinanzierung (da war ich selbst schon lange nicht mehr bei der Bank, und ich war früher auch nicht dort Mitarbeiter, also „neutraler“ Kunde) vorgejammert, dass unsere Finanzierung für ihn eigentlich nur Aufwand sei - klar, Bausparvertrag, Versicherungen, Konten usw. waren alle da, und der KfW-Anteil so hoch wie möglich :wink: - nix mit cross-selling …

Gruß, Insel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bin zwischendurch nochmal kurz hier.

In den beiden letzten Protokollen der Eigentümerversammlung
ist nur das Anbringen eines Lüfters im Keller zum Entziehen
der Luftfeuchtigkeit vermerkt…

Das macht mich stutzig - ist der Keller so feucht ? Zu feucht
? Vorsicht, lieber nochmal nachfragen !

§7 Instandhaltung

In Ansehung der Tatsache,daß zwei getrennte Gebäude vorhanden
sind,gilt jedoch , daß bezüglich der Baulichkeiten und der
gesondert vorhandenen Einrichtungen wie Heizung pp. die
jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 und 2
nur bezüglich des Baukörpers betroffen sind, in dem sich diese
beiden Einheiten befinden.

Was versteht ihr darunter?

Heißt das wenn das Dach oder die Heizung bei unserem Haus
defekt wäre würde man die Reparaturkosten nur durch 2 teilen??

So verstehe ich das auch, aaaaber: das bedeutet im Normalfall
auch, dass nicht gerade wenige Positionen nicht von der
gemeinsamen Rücklage getragen werden. Sprich, wenn das Dach
fällig ist (bei Bj. 97 eher unwahrscheinlich) oder die Fassade
(das wird vermutlich als nächstes kommen, je nach Lage), dann
zahlt ihr das zu zweit…

Was uns noch verwundert…
Es sind (Stand 31.12.2005) wohl derzeit nur knapp 4000EUR
Rücklagen angespart worden.
Den genauen Stand werden wir uns noch schriftlich geben
lassen…

Das ist lächerlich wenig. Warum ? Wurde in den letzten Jahren
etwas größeres an dem Haus gemacht, so dass diese geringen
Rücklagen schlüssig erklärbar sind, oder sind die Eigentümer
von der Sorte, die sich um die Rücklagenbildung gerne drückt,
und dann in spätestens 5 Jahren andauernd Sonderumlagen
benötigen wird ?

Mußte vielleicht ein Schimmelproblem im Keller teuer behoben
werden ?

Zur sinnvollen Rücklagenbildung schau hier:

http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/__28.html

nicht bindend für privaten Wohnraum, aber eine gute
Orientierung. Schau mal im Wirtschaftsplan, wie hoch die
Rücklagenzuführung pro Jahr ist.

Die Rücklagenzufuhr beträt für die 5 Parteien 2500EUR pro Jahr…Was aber auch komisch ist,ist die Tatsache das es erst seit 2003 einen neuen Verwalter gibt…Zu diesem Zeitpunkt war das Konto sogar im Minus…

Aufgrund der wirklich zahlreichen Tipps und Hilfestellungen hier,habe ich mich mit meiner Partnerin gegen die Wohung entschieden…
Nachdem wir den Wirtschaftsplan sehr genau studiert haben kommen uns einige der Kosten im Vergleich zur unserer Wohngeldabrechnung (unsere Mietwohung ist in einem 6-Parteien Haus,also vergleichbar)viel zu Hoch vor.Allein die Kosten für den Verwalter und die Gebäudeversicherung sind fast dreimal so hoch…Erst jetzt wurde das monatliche Wohngeld der ETW von 160EUR in 2006 auf 220EUR in 2007 angehoben…

Irgendwie haben wir mehr und mehr Misstrauen…also nehmen wir Abstand vom Kauf der Wohnung…

Was mich mal interessieren würde:

kann man denn vorab unverbindlich prüfen lassen bei Banken wasm an sich genau leisten kann und wie die Finanzierung ausschauen würde??
Natürlich das ganze abgestimmt auf unsere Daten…Im Internet habe ich solche Berechnungen nur pauschal gefunden…
Prüfen die Banken so etwas kostenlos??

Und noch etwas zu dem Makler von oben genannte ETW…

Er hatte von uns verlangt eine Vereinbarung zu unterzeichnen,mit unserem Kaufpreisangebot an den Verkäufer.Dieses Angebot (bsp.180000EUR0 hätte er dem Verkäufer mitgeteilt…
Hätte der Verkäufer zugestimmt zu unserem Angebot und wir hätten uns dann doch noch gegen die Wohung entschieden wären wir 500EUR los gewesen…
Ist das bei Maklern eine gängige Methode??Ist uns das erste mal passiert.Er nannte es eine Art Sicherheit…sonst würde er unglaubhaft gegenüber dem Verkäufer werden…

Viele Grüße,

Patrick

Die Rücklagenzufuhr beträt für die 5 Parteien 2500EUR pro
Jahr…Was aber auch komisch ist,ist die Tatsache das es erst
seit 2003 einen neuen Verwalter gibt…Zu diesem Zeitpunkt war
das Konto sogar im Minus…

Dannn ist wohl schon mal was ausgegeben worden.

Aufgrund der wirklich zahlreichen Tipps und Hilfestellungen
hier,habe ich mich mit meiner Partnerin gegen die Wohung
entschieden…

klingt vernünftig

Nachdem wir den Wirtschaftsplan sehr genau studiert haben
kommen uns einige der Kosten im Vergleich zur unserer
Wohngeldabrechnung (unsere Mietwohung ist in einem 6-Parteien
Haus,also vergleichbar)viel zu Hoch vor.Allein die Kosten für
den Verwalter und die Gebäudeversicherung sind fast dreimal so
hoch…Erst jetzt wurde das monatliche Wohngeld der ETW von
160EUR in 2006 auf 220EUR in 2007 angehoben…

Ordentlich

Irgendwie haben wir mehr und mehr Misstrauen…also nehmen wir
Abstand vom Kauf der Wohnung…

Was mich mal interessieren würde:

kann man denn vorab unverbindlich prüfen lassen bei Banken
wasm an sich genau leisten kann und wie die Finanzierung
ausschauen würde??
Natürlich das ganze abgestimmt auf unsere Daten…Im Internet
habe ich solche Berechnungen nur pauschal gefunden…
Prüfen die Banken so etwas kostenlos??

Wenn man weiß, an was die Leistung des Bankers gemessen wird, ergibt sich von selbst, dass das finanzierbare Darlehen lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt ist. Solch eine kostenlose Prüfung bieten sicher die meisten Banken, Makler oder Vertriebe auf ihrer Internetseite an, allerdings ist das Ergebnis nicht immer sooo viel wert.
Sie können es auch selbst ausrechnen.
Ich bin der Meinung, dass 8% Annuität mit dem zur Verfügung stehenden Kapital vorhanden sein sollten. Andernfalls ist die Darlehensrückzahlung ewig lange und das Risiko sehr hoch.
Haben Sie also ein Eigenkapital von 50.000€ und 1.300€ monatlich nur für die Finanzierung zur Verfügung, rechnen Sie wie folgt:
1.300€ * 12 = 15.600€ p.a.
15.600 / 8 * 100 = 195.000€ Darlehenshöhe
195.000€ + 50.000€ = 245.000€ Anschaffungskosten incl. Nebenkosten (rechnen Sie hier ruhig mit 10%)
Wenn Sie wirklich richtig viel EK zur Verfügung haben, können Sie auch das Darlehen etwas höher ansetzen, da kann man auch mit 7 oder 6% Annuität planen. Aber fragen Sie deswegen nicht bei der Bank, da kommen deutlich höhere Zahlen raus. Klar, mehr Kredit, mehr Umsatz.
Bedenken Sie bei der Planung, dass die Nebenkosten für das Objekt höher sind als bei einer vergleichbaren Mietwohnung. 3€ je m² ist sicher nicht zu hoch gegriffen.

Und noch etwas zu dem Makler von oben genannte ETW…

Er hatte von uns verlangt eine Vereinbarung zu
unterzeichnen,mit unserem Kaufpreisangebot an den
Verkäufer.Dieses Angebot (bsp.180000EUR0 hätte er dem
Verkäufer mitgeteilt…
Hätte der Verkäufer zugestimmt zu unserem Angebot und wir
hätten uns dann doch noch gegen die Wohung entschieden wären
wir 500EUR los gewesen…
Ist das bei Maklern eine gängige Methode??Ist uns das erste
mal passiert.Er nannte es eine Art Sicherheit…sonst würde er
unglaubhaft gegenüber dem Verkäufer werden…

Ein Gauner!

Viele Grüße,

Patrick

Schönen Sonntag noch

Da muss ich dich korrigieren. Diese Aussage mag für Deinen
ehemaligen Arbeitgeber und Kollegen gelten, ist aber
sicherlich nicht allgemeingültig und wohl kaum im Interesse
des Kunden. Als Makler kann man sich das auch gar nicht
erlauben.

Soll übrigens sogar Leute geben, die auf lokale
Förderprogramme hinweisen… ts ts ts … Sachen gibt’s.

Frank Wilke

Bei den meisten „Beratern“ in der Baufinanzierung ist es leider üblich, bei KfW immer auf die 30%, nicht sooo sehr niedrige Zinsen, fehlende Sondertilgungen und nur 10-jährige Zinsbindungen hinzuweißen.
Stimmt, allerdings kennen diese „Berater“ auch nur dieses eine Programm.
Und es fällt sehr schwer zu glauben, dass ein Provisionsberater von sich aus seinen Umsatz schmälert, wenn nicht genau danach gefragt wird. Und leider ist es so, mit diesen oben genannten Argumenten wird sehr viel von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten schlicht und einfach abgewürgt.
Natürlich gibt es eine verschwindend geringe Zahl von Vermittlern, die sich mit dem Thema gewissenhaft auseinandersetzen. Aber leider zu wenig.

Hi,

Du musst bei der Anfrage bei Banken u.ä. darauf achten, das die Schufaabfrage als „Konditionenabfrage“ gestellt wird. Dann hat sie keinen Einfluss auf die Konditionen anderer Banken - aber auch nur dann! Da diese Abfragemöglichkeit recht neu ist, vergessen sie die ABnken scheinbar gern mal…

Gruß,
Jaku

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]