Bewachungserlaubnis §34a GewO nötig?

Hallo liebe Experten-Gemeinde,

mich interessiert ob eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO nötig ist wenn zB. ein Verein (nicht- e.V. siehe http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-… oder e.V.) (zB. Kampfsportverein, Bürger/-Nachbarschaftswache) Sicherheitsaufgaben gegen freiwilliger Spende oder Aufwandsendschädigung o.ä. anbietet, die normalerweise bei gewerblichen Sicherheitsdiensten unter §34 GewO fallen würden. Und wie sieht es aus wenn eine private Einzelperson Sicherheitsdienstleistungen gegen freiw. Spenden oder Aufwantsentschädigung anbietet?

Dankeschön und liebe Grüße!

Ob eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung

nach §34a GewO nötig ist wenn zB. ein Verein :Sicherheitsaufgaben gegen freiwilliger Spende oder Aufwandsendschädigung o.ä. anbietet, die normalerweise bei gewerblichen Sicherheitsdiensten unter §34 GewO fallen würden.

Und wie sieht es aus wenn eine private Einzelperson

Sicherheitsdienstleistungen gegen freiw. Spenden oder
Aufwantsentschädigung anbietet?

Danke für die liebe Grüße, auch wenn die Antwort eher ernüchternd wirken wird. Wenn es so einfach wäre, bindende Vorschrift zu umgehen!

Ohne Entgeld wird wohl kaum einer Fragen, wer wen wie bewacht. „Spenden“ geht nur ohne Gegenleistung (geschenkt!), geht hier also nicht. Aufwandsentschädigung bei anerkannter Gemeinnützigkeit max 2.100,00 € im Jahr! Davon kann auch der sparsamste wohl nicht leben.

Also alles murks - so geht es leider nicht, weder als Verein noch als Einzelperson…

Da sich das Entgeltproblem so nicht lösen lässt, wird man sich wohl der Sachkundeprüfung etc. unterziehen müssen. Ist ja auch gut so.

MfG

Andreas Kleiner

Wie sieht es aus, wenn die Leute die die Dienste dieses Vereins nutzen wollen, selber Mitglied (ZB „Nutzungsmitgliedschaft“ werden (u. entsprechend Gebühren zahlen)?

Hallo jeydee,

danke für Ihre Anfrage an mich. Ich bitte um Nachsicht, aber mit dieser Art von Problematik kenne ich mich zu wenig aus, um etwas dazu sagen zu können. Hoffentlich wird Ihnen diese Frage noch anderweitig kompetent beantwortet.

Nun wünsche ich einen schönen Sonntag.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Sobald Geld fließt werden Sie gewerblich tätig und brauchen die gewerberechtliche Erlaubnis. Zudem riecht ihr Geschäftsmodell nach Steuerhinterziehung. Ich würde abraten…

Guten Abend jeydee,
ich habe ihr Anfrage erhalten und mir ihren Link angesehen.
Grundsätzlich gilt lt. Bewachungsverordnung, wer im Bereich Sicherheit tätig werden will, muß minimum das Unterrichtungsverfahren nachweisen können.
Siehe auch hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenber…

Natürlich haben Sie, so wie jeder deutsche Staatsbürger auch, nur die Jedermannsrechte. Und mehr nicht.

Nun zu Ihrem Verein:
Sicherlich können Sie einen Verein gründen. Ist auf der von Ihnen angegebenen Seite auch gut beschrieben.

Aber:
Sie müssen trotzdem, wenn Sie was bewachen wollen, eine " ERLAUBNIS nach § 34a der GewO " haben.
Alles was Sie hierfür benötigen finden Sie z.B. hier aufgelistet:
http://www.landkreis-lindau.de/PDF/Antrag_auf_Erteil…

Ich rate Ihnen NICHT einfach so loszulaufen und gegen eine kleine freiw. Spende was zu bewachen. Wenn Sie was bewachen und es entstehen Schäden, sind Sie voll haftbar… Sie müssen den Schaden sogar selbst bezahlen. Keine Versicherung haftet hier. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe.

Das einzige was Sie ohne die nötigen IHK-Nachweise machen dürfen, ist bei Verwandten und Bekannten z.B. auf das Haus aufzupassen, wenn sich diese im Urlaub befinden. Aber hier sollten Sie sich dann eine Vollmacht ausstellen lassen.( Falls ein Versicherungsfall ansteht )

Ich hoffe das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.
Mfg
BruderNumbsi

Hallo jeydee

Um Deine Dienstleistung, gegen welche Bezahlung auch immer, versichern zu können, musst Du beim Ordnungsamt angemeldet sein. Um Deine Anmeldung dort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bewilligt zu bekommen, musst Du den (Inhaber-) Kurs, z.B. bei der IHK besucht und abgeschlossen haben.

Wer ohne entsprechende Bewilligungen und/oder unversichert arbeitet, wer Steuern hinterzieht usw. bekommt Probleme mit dem Ordnungs- und anderen Ämtern.

->In diesem Sinne ist eine Bewachungserlaubnis §34a GewO definitiv notwendig.

(Übrigens ist der finanzielle und zeitliche Aufwand dafür gering und der Anspruch an Deine Vorkenntnisse minimal. Also hingehen, zuhören, Notizen machen und danach legal gegen normale Bezahlung arbeiten. -Ein guter Leumund vorausgesetzt.)

Viele Grüsse

Erich

Hallo kann dir nicht helfen.K.H.

Hallo,
da kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Grüße

Hallo,
falscher Ansprechpartner.
MfG
KKl

Hallo liebe Experten-Gemeinde,

mich interessiert ob eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung
nach §34a GewO nötig ist wenn zB. ein Verein (nicht- e.V.
siehe
http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-…
oder e.V.) (zB. Kampfsportverein, Bürger/-Nachbarschaftswache)
Sicherheitsaufgaben gegen freiwilliger Spende oder
Aufwandsendschädigung o.ä. anbietet, die normalerweise bei
gewerblichen Sicherheitsdiensten unter §34 GewO fallen würden.
Und wie sieht es aus wenn eine private Einzelperson
Sicherheitsdienstleistungen gegen freiw. Spenden oder
Aufwantsentschädigung anbietet?

Danke schön ,liebe Grüße!

Sorry, da halte ich mich raus!
Hans