Guten Abend jeydee,
ich habe ihr Anfrage erhalten und mir ihren Link angesehen.
Grundsätzlich gilt lt. Bewachungsverordnung, wer im Bereich Sicherheit tätig werden will, muß minimum das Unterrichtungsverfahren nachweisen können.
Siehe auch hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenber…
Natürlich haben Sie, so wie jeder deutsche Staatsbürger auch, nur die Jedermannsrechte. Und mehr nicht.
Nun zu Ihrem Verein:
Sicherlich können Sie einen Verein gründen. Ist auf der von Ihnen angegebenen Seite auch gut beschrieben.
Aber:
Sie müssen trotzdem, wenn Sie was bewachen wollen, eine " ERLAUBNIS nach § 34a der GewO " haben.
Alles was Sie hierfür benötigen finden Sie z.B. hier aufgelistet:
http://www.landkreis-lindau.de/PDF/Antrag_auf_Erteil…
Ich rate Ihnen NICHT einfach so loszulaufen und gegen eine kleine freiw. Spende was zu bewachen. Wenn Sie was bewachen und es entstehen Schäden, sind Sie voll haftbar… Sie müssen den Schaden sogar selbst bezahlen. Keine Versicherung haftet hier. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe.
Das einzige was Sie ohne die nötigen IHK-Nachweise machen dürfen, ist bei Verwandten und Bekannten z.B. auf das Haus aufzupassen, wenn sich diese im Urlaub befinden. Aber hier sollten Sie sich dann eine Vollmacht ausstellen lassen.( Falls ein Versicherungsfall ansteht )
Ich hoffe das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.
Mfg
BruderNumbsi