Hallo liebe Experten-Gemeinde,
mich interessiert ob eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO nötig ist wenn zB. ein Verein (nicht- e.V. siehe http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-… oder e.V.) (zB. Kampfsportverein, Bürger/-Nachbarschaftswache) Sicherheitsaufgaben gegen freiwilliger Spende oder Aufwandsendschädigung o.ä. anbietet, die normalerweise bei gewerblichen Sicherheitsdiensten unter §34 GewO fallen würden. Und wie sieht es aus wenn eine private Einzelperson Sicherheitsdienstleistungen gegen freiw. Spenden oder Aufwantsentschädigung anbietet?
Dankeschön und liebe Grüße!