Bewachungserlaubnis §34a GewO nötig?

Hallo liebe Experten-Gemeinde,

mich interessiert ob eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO nötig ist wenn zB. ein Verein (nicht- e.V. siehe http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-… oder e.V.) (zB. Kampfsportverein, Bürger/-Nachbarschaftswache) Sicherheitsaufgaben gegen freiwilliger Spende oder Aufwandsendschädigung o.ä. anbietet, die normalerweise bei gewerblichen Sicherheitsdiensten unter §34 GewO fallen würden. Und wie sieht es aus wenn eine private Einzelperson Sicherheitsdienstleistungen gegen freiw. Spenden oder Aufwantsentschädigung anbietet?

Dankeschön und liebe Grüße!

Wie sieht es aus, wenn die Leute die die Dienste dieses Vereins nutzen wollen, selber Mitglied (ZB „Nutzungsmitgliedschaft“ werden (u. entsprechend Gebühren zahlen)?

Ja,diese Erlaubnis ist zwingend notwendig,da der Gesetzgeber damit
Bürgerwehren und Selbsternannte Sherrifs verhindern will.
Außerdem wird man auch die größten Probleme mit der Versicherung bekommen,wenn unqualifiziertes Personal für Bewachungsaufgaben eingesetzt wird und es zu einem Schadenfall gekommen ist.