Hallo… Ich habe folgendes Problem mein Freund war vor 3 Jahren 6 Monate im Gefängnis und wurde wegen guter Führung auf 2 Jahre bewährung frei gelassen. Seine bewährung Würde im Oktober enden jetzt kam ein Brief das seine ex freundin ihn wegen Beleidigung und Diebstahl angezeigt hat obwohl er mit ihr seit langem kein Kontakt mehr hat. Die Beiden haben ein gemeinsames Kind was zurzeit in einer pflegefamilie lebt ( es wurde der ex Freundin vom Jugendamt weg genommen) nun wurde vom Jugendamt beschlossen das das Kind bei den Eltern von Meinen Freund aufwachsen soll. Weil sie das nicht akzeptieren kann und ihn wieder hinter Gitter bringen will ( sie weis das er auf bewährung ist kam jetzt die anzeige) muss er jetzt wieder ins Gefängniss obwohl er unschuldig ist ?
wenn ihm keine Straftat nachgewiesen wird, wird er auch nicht verurteilt und muss dann natürlich auch nicht in den Bau.
Hallo,
nun, das ist durchaus etwas komplizierter,
Selbstverständlich gilt zunächst die Unschuldsvermutung; ob es eine Straftat war, muss ein Gericht entscheiden, wenn es überhaupt so weit kommen sollte. Würde er in einem Verfahren verurteilt, ist die Bewährung in jedem Fall weg…
Es darf allerdings auch nicht vergessen werden, ob er, selbst ohne Straftat, nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.
Gruß