bewährungsaufstieg

Hallo!

Ich arbeite bei einer Bundesbehörde, seid 2009 habe ich die E6 (Bewährung). Unsere Behörde wurde jetzt einer anderen Behörde zugeordnet und somit auch andere Tätigkeiten zugewiesen. Wenn ich nun eine Tätigkeit der E 5 ausüben muss, weil sie keine anderen Tätigkeiten meiner EG mehr zur Verfügung haben, sondern nur für die „richtige“ E6, kann ich dann wieder zurückgestuft werden und ab wann?