Bewährungshelfer

Hallo
Oft ist es ja so, das wenn jemand das erste mal Straftätig wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.
Dann wird einem ja ein Bewährungshelfer gestellt.

Wie muß ich mir so etwas eigentlich vorstellen? Ist dies jemand, der den Verurteilten mit Rat und Tat zur Seite steht, oder fungiert er eher als „Bewacher“ (wo sich der Verurteilte also öfters melden muß und so).

Oder kann der Verurteilte mit dem Bewährungshelfer „über alles reden“, ohne das es gleich Nachteile für ihn ergibt.

Zum Beispiel(!) wurde dem Verurteilten zwei Einbrüche nachgewiesen und dafür verurteilt.
Kann er dem Bewährungshelfer dann sagen, das er bei zwei weiteren Einbrüchen mitgewirkt hat, oder beinahe begangen hat?
Oder kann dies nachträglich zu irgendwelchen Konsequenten führen, das z.B. die Bewährung doch aufgehoben wird oder die Verhandlungen neu aufgenommen werden müssen.

Oder fungiert ein Bewährungshelfer im Grund wie ein Anwalt, der zwar alles wissen darf, aber nichts sagen muß/soll und nur auf den Verurteilten einreden kann, das er sich stellen soll oder so…

Oder das der Verurteilte mit ihm offen über seine Einbrüche (oder sonstigen Straftaten) reden kann um zu erklären, warum das so war, wie er dazu gekommen ist und wie er da wohl am besten wieder herauskommt.

Setzt sich der Bewährungshelfer auch sonst irgendwie für die Verurteilten ein? Zum Beispiel indem er ihm Jobs besorgt oder sowas?

Bei Wikipedia konnte ich zu dem Thema nicht viel interessantes erfahren.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Der Bewährungshelfer steht mit Rat und Tat zur Seite - so sollte es sein. Es kommt sehr auf die Persönlichkeit des konkreten Helfers an. Soweit es um Straftaten geht, die VOR der Verurteilung der Tat begangen worden sind, wegen derer die Bewährungsstrafe verhängt wurde, drohen für die laufende Bewährung keine Folgen. Ausnahme: Es handelt sich um derart schwere Straftaten, dass bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung die 2-Jahresgrenze überschritten wird und dadurch die Strafaussetzung hinfällig wird.

Man soll versuchen, ein Vertrauensverhältnis zum jew. Bewährungshelfer zu entwickeln, da dieser einem sehr gut weiterhelfen kann, insbesondere in Sucht- und Arbeits(losigkeits)-fragen.

Hallo

Danke für die Frage.

Aber ist ein Bewährungshelfer „verpflichtet“ irgendwelche „Straftaten“ sofort weiterzumelden, wenn der Verurteilte diese dem Bewährungshelfer im Vertrauen gesagt hat?

Mal als Beispiel (rein fiktiv) damit man es besser versteht.

Sagen wir mal der Mann wurde wegen Drogenmissbrauch verurteilt und ist nun „auf Bewährung“. Keine Ahnung, ob das überhaupt dazu käme, aber nehmen wir es mal als Beispiel.
So, der Mann ist also mit Drogen erwischt worden die aber nur für ihn waren. Nun ist er also auf Bewährung und braucht diese Drogen und wird wieder Rückfällig und holt sich welche. Das bereut er dann aber anschließend und geht zu seinem Bewährungshelfer um diesen zu sagen, das er wieder rückfällig geworden ist und das fürchterlich bereut und dass das bisherige Vorgehen (gegen diese Sucht) nicht erfolgreich war.

Hätte er damit nicht gegen die Bewährungsauflagen verstossen und die Bewährung würde in Gefängnis umgewandelt oder würde der Bewährungshelfer in Eigenermessen die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit des Verurteilten voran stellen und weiter mit ihm gegen seine Sucht arbeiten??

Wie gesagt. Rein fiktives Beispiel. Also nicht drüber aufregen, das jemand wegen Drogenbesitzes für sich selbst mit Gefängnis rechnen muß (vielleicht ja doch - keine Ahnung).

Gruß
Andreas

Hätte er damit nicht gegen die Bewährungsauflagen verstossen
und die Bewährung würde in Gefängnis umgewandelt oder würde
der Bewährungshelfer in Eigenermessen die Ehrlichkeit und
Aufrichtigkeit des Verurteilten voran stellen und weiter mit
ihm gegen seine Sucht arbeiten??

Es ist richtig, dass gegen die Bewährungsauflage verstoßen wurde. Im Vordergrund steht für den BewHelfer aber das Bemühen, den Probanden zu einem straffreien Leben zu verhelfen, wozu Rückfälle nahezu dazugehören und zu überwinden sind. Der BewHelfer wird davon ggf. dem Gericht berichten, das Gericht ggf. den Bericht an die StA weiterleiten.
Dennoch sollte man offen zum Bewährungshelfer sein. Solange man die Details weglässt (Mengen, Art, Ort) wird auch kein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Niemand ist zur Selbstbelastung verpflichtet. Es reicht ggf. schon aus zu sagen, dass man einen Rückfall hatte, in welchem Umfang und Dauer, damit er das einschätzen kann.

Soweit weitere Verstöße gegen Bewährungsauflagen ausbleiben und insbesondere keine neue Straftaten begangen werden (die auch abgeurteilt werden), wird eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht widerrufen. Aber übetreiben darf man es natürlich auch nicht.

Also: Wer es ehrlich meint, sollte zu seinem Bewährungshelfer offen sein. Dieser hat kein Interesse daran, dass man schnell in den Knast kommt, sondern sein Ziel ist es, den Probanden nachhaltig auf den richtigen Weg zu bringen und auch Rückschläge zu meistern.

Gruß 53/12