Bewährungsstrafe = keine Strafe?

Hallo,

ich wundere mich immer, wenn ich in der Presse lese, dass jemand z.B. wegen eines Gewaltverbrechens zu zwei Jahren verurteilt worden ist - und dann heisst es, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, weil ja keine Vorstrafe bestand. Ich versteh diesen krassen Unterschied nicht zwischen zwei Jahren Knast und zwei Jahren gar nix. Warum sagt man dann nicht z.B. ein Jahr Knast? Oder ein halbes Jahr Knast und der Rest auf Bewährung?

Und heisst das nicht, jeder hat mal einen Versuch frei? So nach dem Motto: Du darfst ruhig mal jemand krankenhausreif schlagen, da kommst du nicht in den Knast für, nur danach musst du 'ne Zeitlang Ruhe geben.

Hab mal irgendwo gelesen, dass da dann noch zivilrechtliche Forderungen des Opfers dazukommen und das deshalb doch nicht so easy ist, aber erstens ist das was Anderes (Strafe != Schadensersatz), zweitens wird bei vielen Straftätern da eh nix zu holen sein
und drittens seh ich auch 'ne völlig falsche Signalwirkung, wenn jemand was Übles angestellt hat und alle den trotzdem frei rumlaufen sehen.

Kann mir das mal jemand erklären?

Hallo,

einerseits ist es richtig, dass es nirgendwo soviel Rabatt wie vor dem Strafrichter gibt. Andererseits muss man sich aber natürlich auch über die Folgen einer Inhaftierung im Klaren sein. Es geht ja nicht nur darum, dass jemand dann eine Weile eine andere Adresse hat, sondern darum, dass damit der Verlust des Arbeitsplatzes und des gesamten sozialen Umfelds vorprogrammiert ist. Im Knast kommt man dann noch in ganz andere Kreise, und die Chance hinterher wieder an ein vorher bestehendes Leben anknüpfen zu können, sind höchst gering. D.h. aus einem ansonsten braven Steuerzahler wird in einer großen Zahl der Fälle hinterher ein Leistungsempfänger, der dann ggf. auch noch eine kriminelle Karriere einschlägt.

Insoweit ist es vollkommen richtig, die Schwelle für eine Verurteilung ohne Bewährung entsprechend hoch anzusetzen.

Allerdings ist die Verurteilung mit Bewährung durchaus auch eine ernste Sache mit Konsequenzen. Denn die Aussetzung zur Bewährung kann im Falle des Falles natürlich auch widerrufen werden, und dann fährt man für die alte Tat doch noch ein. Angesichts der Gesamtstrafenbildung mit einer neuen Verurteilung wird das oftmals nicht so wahrgenommen, aber eine Bewährungsstrafe geht nicht einfach unter, wenn es zu einer neuen Verurteilung kommt. Insoweit baumelt da über dem Betroffenen schon ein ganz schönes Damoklesschwert für die Bewährungszeit, das oft genug seine Wirkung auch nicht verfehlt.

Gruß vom Wiz

Hallo!

… und dann heisst es, dass die Strafe
zur Bewährung ausgesetzt wird, weil ja keine Vorstrafe
bestand. Ich versteh diesen krassen Unterschied nicht zwischen
zwei Jahren Knast und zwei Jahren gar nix. Warum sagt man dann
nicht z.B. ein Jahr Knast? Oder ein halbes Jahr Knast und der
Rest auf Bewährung?

Dafür sollte/muß man überlegen, was im Einzelfall eine Freiheitsstrafe bewirken soll. Will man das Gemeinwesen vor einem Schläger schützen, muß man das Früchtchen wegsperren. Die Strafe hat einen Sinn. Aber so offenkundig klar liegen die Verhältnisse nicht immer. Mit einer Freiheitsstrafe kann sich das Gemeinwesen Schaden zufügen, ohne daß dem irgendein Nutzen gegenüber stünde. Es bleiben Rachegelüste, deren Befriedigung dramatisch teuer werden kann und so völlig sinnlos ist, wenn es sich um einen einsichtigen Täter handelt.

Wenn man einen Menschen, der eingesehen hat, Mist gebaut zu haben, der nach aller Voraussicht nicht wieder straffällig wird, wenn man ihn trotzdem einsperrt, wird die Tat nicht ungeschehen, aber weiterer Schaden wird entstehen. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung. Er steht nach ein oder zwei Jahren vor dem Nichts. Seine Haftzeit kostete ein Vermögen und hinterher fällt er vorhersehbar der Allgemeinheit zur Last.

Und heisst das nicht, jeder hat mal einen Versuch frei?

Ganz sicher nicht. Aber natürlich ist es ein Unterschied, ob der Täter mit dem Personal von Gerichten und Justizvollzugsanstalten per Du ist, weil er dauernd irgendwelche Straftaten begeht oder ob der ein Leben lang harmlose Pauschalreisende mit Bausparvertrag und stabilem sozialen Umfeld einmalig ausrastete.

Hab mal irgendwo gelesen, dass da dann noch zivilrechtliche
Forderungen des Opfers dazukommen und das deshalb doch nicht
so easy ist, aber erstens ist das was Anderes (Strafe !=
Schadensersatz), zweitens wird bei vielen Straftätern da eh
nix zu holen sein

Ja, ist so.

und drittens seh ich auch 'ne völlig falsche Signalwirkung,

Welches Signal?

Kann mir das mal jemand erklären?

Abgesehen von Fällen notorischer Straftäter, die kaum entlassen gleich die nächste Tat begehen, sollte man den Sinn von Strafen, insbesondere Freiheitsstrafen hinterfragen. Bessere Menschen schafft man so gewiß nicht. Gefängnisse sind Orte, an denen die Zukunft von Menschen belastet wird. Oft genug in einer Weise, daß sie nicht mehr auf die Füße kommen. Immerhin ist der Arbeitsmarkt (auch der Wohnungsmarkt) für Haftentlassene eher überschaubar, ebenso die Chance, von einem stabilisierenden sozialen Umfeld aufgefangen zu werden. Menschen auf diese Weise zu entwurzeln, kann kein vernünftiges gesellschaftliches Ziel sein.

Vielerorts wird für eine „härtere Gangart“ plädiert. Das hätten sich die Täter eben früher überlegen sollen, ist regelmäßig das einzige Argument. Daß man auf diese Weise Kriminaltät nicht senkt, aber Schaden letztlich auch für das Gemeinwesen anrichtet, wird gerne ausgeblendet.

Gruß
Wolfgang

Bewährungsauflagen
Hallo,

Bewährung wird in der Regel mit Auflagen und Weisungen verbunden - das können Arbeitstunden für gemeinnützige Zwecke sein, die Zahlung eines (hohen) Geldbetrages an eine wohltätige Organisation, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. So ganz ungeschoren kommt man also auch mit Bewährung nicht davon.

Bewährung gibt es übrigens nur bei einer Strafe bis zu zwei Jahren. Und da findest Du nicht nur „Verbrecher“, sondern auch Menschen wie Dich und mich, die bloß eine Dummheit gemacht haben, zum Beispiel im Straßenverkehr.

Gruß,
Max

Hallo Wolfgang,

Wenn man einen Menschen, der eingesehen hat, Mist gebaut zu haben, der nach aller Voraussicht nicht wieder straffällig wird, wenn man ihn trotzdem einsperrt, wird die Tat nicht ungeschehen, aber weiterer Schaden wird entstehen. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung. Er steht nach ein oder zwei Jahren vor dem Nichts. Seine Haftzeit kostete ein Vermögen und hinterher fällt er vorhersehbar der Allgemeinheit zur Last.

Wenn ich denn mal glauben sollte was Du hier von dir gibst,
dann hat der Herr Uli Hoeneß doch gar nicht so schlechte Karten
um eine Haftstrafe herum zu kommen.

Und wenn es doch dazu kommt,wird er bestimmt nicht seinen Arbeitsplatz
verlieren,nach zwei Jahren vor dem „Nichts“ stehen und der Allgemeinheit zu Last fallen.

Wenn ich mir aber die wiederholten Urteile auf Bewährung von „echten Ganoven“(die wohl ein jeder in seiner Umgebung kennt) ansehe,stellt sich bei mir oftmals die Frage nach dem Sinn (oder Unsinn) solcher Urteile.Eine erzieherische Maßnahme kann ich jedenfalls darin nicht erkennen.

Gerade viele Bürger (mit Migrationshintergrung) lachen über unsere
laxe deutsche Gesetzgebung und sind froh,nicht für Ihre Taten(bzw.Untaten) im eigentlichen Heimatland vor Gericht stehen zu müssen.

LG Bollfried

PS:Manchmal habe ich dann wirklich den Eindruck in einer
„Kuschelrepublik für Straftäter“ zu wohnen,wenn notorisch Kriminellen (und damit meine ich auch unsere deutschen Mitbürger) ein höherer Status beigemessen wird als deren Opfer.

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Hallo,

bitte unterlass dieses stammtischgeschwätz, den gedanken der strafe gibts es kaum, wir urteilen zum zwecke der resozialisierung.

dein eintrug täuscht schon deswegen, weil die Medien gewisse Fälle einfach aufblasen bis zum geht nicht mehr, um die sensationsgier zu befriedigen.
auch wird sich kaum ein verbrecher von einen höheren strafe abhalten lassen, den kaum einer rechnet damit, erwischt zu werden.

hth

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Hallo!

… der Herr Uli Hoeneß … Und wenn es doch dazu kommt,wird er :bestimmt nicht seinen Arbeitsplatz verlieren,nach zwei Jahren vor :dem „Nichts“ stehen und der Allgemeinheit zu Last fallen.

Was bitte soll solcher Einzelfall zu Problematik und Sinn von Freiheitsstrafen beitragen?

Wenn ich mir aber die wiederholten Urteile auf Bewährung von
"echten Ganoven … ansehe

Deine Äußerungen lassen Zweifel aufkommen, daß dir auch nur ein einziges Urteil mit Urteilsbegründung im Detail bekannt ist.

… die wohl ein jeder in seiner Umgebung kennt

In meiner Umgebung sind mir keine Ganoven bekannt. Es geht aber nicht, jedenfalls nicht nur, um Leute, die der Volksmund als Ganoven bezeichnet. Etwa Fälle grober Fahrlässigkeit und/oder Augenblicksversagen gehen gleitend in den Bereich der Straftaten über, für die Freiheitsstrafen verhängt werden können. Das gilt auch für viele alltägliche Tatbestände im Wirtschaftsleben und im Straßen- und Schienenverkehr.

Ein finanziell mit dem Rücken an der Wand stehender Gastwirt hat Sozialabgaben nicht abgeführt. Dafür (266a StGB) kann man in den Bau wandern. Ein GmbH-Geschäftsführer hat nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet, ein klammer Ebay-Höker bestellt Ware, kann sie aber nicht bezahlen und das hätte er wissen müssen, ein ansonsten kreuzbraver Familienvater hat ein bißchen zu heftig gefeiert, gerät in in der Kneipe in einen Streit und ein anderer Zeitgenosse hinterzog Steuern …

Wer hat in den genannten Fällen etwas vom Einbuchten? Niemand hätte einen Nutzen, es gäbe nur Verlierer, vielleicht mit Ausnahme von ein paar selbstgerechten Leuten, die jemanden brauchen, auf den sie herabsehen können.

stellt sich bei mir oftmals die Frage nach dem Sinn
(oder Unsinn) solcher Urteile.Eine erzieherische Maßnahme kann
ich jedenfalls darin nicht erkennen.

Du glaubst hoffentlich selbst nicht, daß ein Gefängnisaufenthalt mit Zerstörung von beruflicher Existenz und sozialer Einbindung zur positiven Entwicklung und Resozialisierung eines Menschen geeignet ist. Freiheitsstrafen sind in vielen Fällen nicht minder unsinnig wie das Abhacken von Händen. Schaden wird angerichtet, aber nichts wird besser.

Etwa das Einbuchten eines Steuerhinterziehers wird in weitern Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung stoßen. Nur: Wer hat etwas davon? Der Steuersünder erwirschaftet im Gefängnis bestimmt keine Einkünfte, von denen das Gemeinwesen per Steuern partizipiert. Wenn die Existenz kaputt gemacht wurde, werden auch hinterher keine Steuern mehr kommen. Gefängnisstrafen sind in vielen Fällen für alle Beteiligten nur schädlich und Ausdruck von Hilf- und Ratlosigkeit. Bessere Methoden sind durchaus denkbar, aber das sprengt hier den Rahmen.

Gerade viele Bürger (mit Migrationshintergrung) lachen über
unsere laxe deutsche Gesetzgebung…

Wie kommst du auf „viele Bürger“? Es mögen Einzelfälle sein, aber selbst aus solchen Einzelfällen macht man im Gefängnis keine geläuterten Menschen.

PS:Manchmal habe ich dann wirklich den Eindruck in einer
„Kuschelrepublik für Straftäter“ zu wohnen …

Welchen Umgang mit Menschen, die gegen Gesetze verstießen, stellst du dir vor? Warum und mit welchem Ziel? Falls du antwortest, tue dir selbst den Gefallen und erzähle nichts von Abschreckung.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

normalerweise finde ich Deine Artikel ja super, aber meinst Du nicht, dass das

ob der ein Leben lang harmlose Pauschalreisende mit Bausparvertrag und stabilem sozialen Umfeld einmalig ausrastete.

ein bisschen viel an Pauschalvorurteilen ist?

Ich habe die beiden hervorgehobenen Eigenschaften bzw. Anlageform nicht. Bin ich deswegen sozial gefährdeter trotz festem Wohnsitz im Eigentum und stabilem sozialem Umfeld?

Gruß, Karin
die dem Rest Deines Artikels eigentlich zustimmt.

Hallo,

und warum sollte ein Ersttäter, der keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, und der künftig so unter Kontrolle der Finanzbehörden stehen wird, dass ihm sicher nicht einfällt noch einmal solchen Mist zu machen, einfahren? Weil an Stammtischen von Nicht-Bayern-Fanclubs dann Anlass besteht, einen zu heben? Wer hat was davon, wenn er einfährt? Welche Notwendigkeit besteht dafür? Ob ein bestimmter Täter bestimmte „unerwünschte Nebenfolgen“ einer Haftstrafe erleiden wird oder nicht, ist doch überhaupt nicht das Thema. Es wird niemand zu 2 Jahren + Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung und des sozialen Umfelds verurteilt, sondern was davon in welchem Umfang passiert ist für ein Gericht doch überhaupt nicht absehbar. Das gilt übrigens auch für die Frage, welche Folgen alleine schon das öffentliche Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens oder der Eröffnung eines wie auch immer dann ausgehenden Hauptverfahrens nach sich zieht.

Einen reichen Steuersünder hingegen mit saftigen Geldauflagen auf Bewährung frei rumlaufen zu lassen schadet keinem, verfehlt seine Wirkung durchaus nicht, und spült ordentlich Geld in die Staatskasse.

Und ansonsten bitte mal Stammtischgewäsch von Gerichtswirklichkeit unterscheiden. Natürlich gibt es Einzelfälle, in denen man sprachlos vor einer ellenlangen Kette von Verurteilungen steht, die die zu möglicher Haft ohne Bewährung geführt haben. Aber wie sieht denn die Masse der Verfahren aus? Wir reden hier von einem Massengeschäft mit einer unglaublichen Zahl einzelner Verfahren jedes Jahr bundesweit. Wenn da alle paar Wochen mal einer dabei ist, der schlecht genug gelaufen ist, dass Bild und RTL ihn fressen, und oft genug dabei nicht ansatzweise verstehen, dass ein bestimmtes Urteil zwar auf den ersten Blick skandalös wirken mag, bei genauerer Betrachtung hingegen durchaus angemessen ist, …

Gruß vom Wiz

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Hallo,

und warum sollte ein Ersttäter, der keine Gefahr für die
Allgemeinheit darstellt, und der künftig so unter Kontrolle
der Finanzbehörden stehen wird, dass ihm sicher nicht einfällt
noch einmal solchen Mist zu machen, einfahren?

der BGH hatte sich doch einmal diesbezüglich geäußert. Bei einem Hinterziehungsvolumen von 1 Mio. und mehr kann man ja nicht mehr von einem Versehen oder einer Bagatelle oder einem einmaligen Augenblicksversagen sprechen. Wenn das mit der Selbstanzeige nicht ganz sauber hingehauen hat, wird Hoeness also sehr wohl einfahren - und das mit höchstrichterlichem Segen.

Gruß
C.

Hallo,

klar, blühen kann ihm dies durchaus. Aber ob der konkrete Herr H. nach sicherlich endlosem Verfahren dann einfahren wird oder nicht, ist mE aktuell nicht ansatzweise vorherzusehen. Der aktuelle Verfahrensstand und die öffentlich bekannten Informationen geben dazu viel zu wenig her.

Auf einem anderen Blatt steht dann noch die Frage, die ich eigentlich stellen wollte: Ob dazu - unabhängig von BGH-Meinung - eine zwingend logische Notwendigkeit bestehen würde, also ob es insbesondere aus spezialpräventiven Gründen zum Schutz der Allgemeinheit notwendig wäre. Und da tue ich mich bei Ersttätern mit günstiger Sozialprognose bei Delikten immer sehr schwer, die keine Gefahr für Leib- und Leben oder erhebliche Vermögenswerte der Opfer haben. Es ist da schon etwas anderes, ob ich 100 Kleinverdiener mit windigen Steuersparmodellen in den Ruin ohne Möglichkeit des Schadenersatzes stürze, oder Vater Staat die ein oder andere Mio. Steuern nicht zahle, die dann aber doch noch beigetrieben werden kann, und sogar noch Geld durch entsprechenden Auflagen in die Kasse kommt.

Gruß vom Wiz

Warum immer alle gegen Rache u. Abschreckung?

den gedanken der
strafe gibts es kaum, wir urteilen zum zwecke der
resozialisierung.

„wir“ - heisst das, du bist Richter?
Diese Aussage verwundert mich, und ich fände es auch falsch, wenn es so wäre. Ich halte Strafe, nenn es auch ruhig Rache, für richtig. Wenn jemand einem anderen Menschen etwas Schlimmes angetan hat, dann muss es auch eine Konsequenz dafür geben, einen Ausgleich, einfach Gerechtigkeit. Die Gesellschaft muss zeigen, dass sie dieses Verhalten nicht hinnimmt. Auch dem Opfer gegenüber. Was würdest du denn sagen, wenn dich einer grundlos so brutal zusammenschlägt, dass du den Rest deines Lebens darunter zu leiden haben wirst, und derjenige dann nur eine Pipifax-Strafe kriegt, verbunden mit ein paar mahnenden Worten? Wenn es nur um Resozialisierung ginge, hiesse das ja, es geht nur drum, dass er nicht wieder so was macht. Dass er es mit dir gemacht hat, spielte gar keine Rolle. Man würde dir nur zeigen, wie unwichtig du bist, wie egal dem Staat deine körperliche Unversehrtheit ist.

Ich denke, wir alle haben ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit bzw. nach Rache, egal ob das das Opfer von Kriegsverbrechern ist, das seine Peiniger in Den Haag sehen will, oder das Kind, das von anderen Kindern böse geschlagen wurde und sich wundert, wenn der Lehrer für die Täter nur ein paar laue Worte übrighat, oder der Kinobesucher, der sich freut, wenn der Bösewicht im Film am Ende eins auf die Mütze bekommt. Wenn ich richtig informiert bin, sollen Strafgesetze auch dazu dienen, eine Art Frieden in der Gesellschaft zu schaffen und eine für die Bevölkerung akzeptable Situation zu schaffen. Das heisst doch nichts Anderes, als dass der Staat diese Funktion der Rache / Bestrafung übernommen hat, was auch insofern gut ist, als eine unabhängige Instanz dann ermittelt und nach modernen Grundsätzen entscheidet, und nicht die Konfliktparteien, die überreagieren und im schlimmsten Fall in eine nicht endenwollende Gewaltspirale steuern können. Aber wenn der Staat diese Rolle übernimmt, dann muss er es auch richtig machen. Dann darf er die Strafe nicht danach bemessen, wieviel sie kostet. Diese ökonomischen Berechnungen, wem bringt es wieviel, wieviel Steuern wird er danach zahlen, was kostet der Gefängnisplatz, das sind doch alles Überlegungen, die mit der Tat und der Schuld überhaupt nichts zu tun haben. Ich finde es dem Opfer gegenüber nicht gerecht, wenn „nach Kassenlage“ gestraft wird.

Natürlich, wenn einer einsichtig ist, sich furchtbar schämt für das, was er getan hat und von sich aus alles ihm Mögliche anbietet, um es wiedergutzumachen, dann kann man von mir aus auch ganz von einer Strafe absehen. Das würde das Opfer ja auch vielleicht machen, wenn es sieht, dem tut es leid.
Das Problem dabei ist nur, dass dann die besten Schauspieler vor Gericht besonders gut weg kämen, insofern ist ein vorgegebener Strafrahmen schon nicht verkehrt.

Noch ein Wort zum Begriff Rache: Ich versteh nicht, warum immer so getan wird, als sei Strafe etwas Normales, aber Rache ganz übel und vorsintflutlich. Was ist denn Strafe anderes als letztlich Rache? Wenn mir jemand was antut und ich räche mich, dann sage ich doch: Mit mir kannst du das nicht machen, hier, sieh, was du davon hast. Wenn der Staat jemand bestraft, sagt er: du darfst das mit dem nicht machen, wir als Gesellschaft lassen uns das nicht bieten, hier, sieh, was du davon hast.
Warum sollte der Wunsch nach Rache/Ausgleich/Gerechtigkeit/Bestrafung des Täters schlechter sein als irgendeine andere Emotion, die uns Menschen angeboren ist?

Natürlich, befriedigend ist das nicht: A hat dem B das Leben zerstört, und dafür zerstören wir jetzt (teilweise) A das Leben. Wir bringen A auf Jahre in eine sehr unangenehme Lebenssituation (Knast), was sicher nichts Konstruktives ist. Aber trotzdem. Sollen wir B sagen, wir versuchen ausschließlich aus A einen besseren Menschen zu machen, damit er’s nicht wieder tut, aber wir tun ihm nichts, was ihn irgendwie ihn irgendwie in seiner Entfaltung einschränkt? Wohl nicht.

Noch ein Wort zu diesen „ökonomischen“ Überlegungen: Der Gedanke, wenn der jetzt in den Knast kommt, kommt er da in ein noch schlechteres Umfeld, zeigt eigentlich nur das Versagen unseres Strafsystems. Es müsste doch möglich sein, genau das zu verhindern. Warum müssen die eigentlich Kontakt miteinander haben im Knast? Warum kann man nicht Modelle ersinnen, wo der Häftling weitgehend isoliert ist, aber für Arbeit, Ausbildung, Therapie und Anti-Gewalt-Training etc. mit „normalen“ Leuten zusammenkommt? Oder von mir aus auch Modelle außerhalb des Gefängnisses, wo die positiven sozialen Aspekte bestehenbleiben, aber trotzdem eine wirksame Art der Bestrafung stattfinden kann. Vielleicht mit Fussfessel und täglichem Melden und zeitlichen Einschränkungen? Übrigens, ist Prügelstrafe eigentlich wirklich sooo böse? Klar, irgendwie archaisch und unzivilisiert und eher was für Länder wie Iran. Aber andererseits auch für alle sehr gut verständlich, schnell erledigt und sehr kostengünstig (wenn Ihr hier schon mit den Kosten argumentiert). Klar muss das Handeln des Staates Grenzen gegenüber dem Individuum haben. Aber wenn einer ein paar Jahre in den Knast geht, gibt es ja auch Auswirkungen auf seine körperliche und psychische Verfassung, die weit schlimmer sein können. Sind wir humaner, wenn wir die Qualen nur besser kaschieren? Wie wär denn die Idee, dass der Verurteilte in bestimmten Fällen eine Wahl hätte? Dass er den Schmerz statt des Eingesperrtseins wählen könnte? In so einem Fall fänd ich das gar nicht so unmenschlich.

Jedenfalls ist es irgendwie erbärmlich, wenn das Haupt-Bestrafungsmittel gleichzeitig wiederum so mit Mängeln behaftet ist, dass der Richter sich scheut, es zu nutzen. Das muss doch, mit etwas Fantasie, besser zu machen sein.

dein eintrug

Na, wohl doch kein Richter.

dein eintrug täuscht schon deswegen, weil die Medien gewisse
Fälle einfach aufblasen bis zum geht nicht mehr, um die
sensationsgier zu befriedigen.

Ich sehe regelmäßig die Sendung „Domian“, wo auch öfters mal Menschen anrufen, die Opfer eines Gewaltverbrechens wurden und vom Strafprozess berichten. Ich kann in vielen Fällen nur den Kopf schütteln, wie milde geurteilt wird. Zwei Beispiele, die mir in Erinnnerung geblieben sind:
Beispiel 1: Ein Mann vergewaltigt ein 8jähriges Kind in der Nachbarschaft und ist schneller wieder draußen, als das Kind sich halbwegs psychisch erholt hat. (Ich glaube, nach 'nem guten Jahr oder anderthalb Jahren.) Dafür darf es ihm dann ständig über den Weg laufen und sich erinnern.
Beispiel 2: Ein Mann (Vater der Anruferin) ist so nett, zwei reisende Jugendliche aus Osteuropa bei sich übernachten zu lassen, weil sie abends keinen Bus mehr kriegen und kein Geld fürs Hotel haben oder kein Zimmer mehr finden. Ihr Dank besteht darin, ihn in seiner Wohnung zusammenzuschlagen, auszurauben und ihm zuletzt auch noch einen Fernseher auf den Kopf zu schmeissen, woran er später stirbt. Es gibt nur sehr geringe Strafen (ich glaube, für beide nur Bewährung), laut Tochter wohl auch aus dem Gedanken, dem deutschen Staat Kosten mit diesen ausländischen Jugendlichen zu ersparen. Da sind sie wieder, die Kostenüberlegungen.

Ich bin absolut kein Konservativer und kein Rechter, aber aufgrund dieser Storys, die ich immer wieder höre, bekomme ich auch den Eindruck, dass hier oft zu lax gehandelt wird. (Sagt Domian übrigens auch.) Es kommt mir vor wie in anderen Bereichen, wo Beamte arbeiten: Es ist ja nicht mein Geld, was kümmert’s mich. Hier: es ist ja keiner aus meiner Familie, dem etwas angetan wurde, da kann ich ja mal großzügig sein.

auch wird sich kaum ein verbrecher von einen höheren strafe
abhalten lassen, den kaum einer rechnet damit, erwischt zu
werden.

Ja, das wird immer behauptet: Abschreckung funktioniert nicht.

Ich frage mich, woher man das überhaupt wissen will. Wie will man das denn wissenschaftlich messen?

Ich behaupte mal, eine Kuh auf der Weide ist noch dümmer als die potentiellen Verbrecher. Und trotzdem wird sie sich vom Zaun fernhalten, wenn sie zweimal Strom gespürt hat. Wenn eine Kuh in der Lage ist, sich zwischen zwei Alternativen zu entscheiden, warum soll ein Mensch nicht in der Lage dazu sein?
Woher will man das denn wissen, dass die ALLE so blöd sind, dass KEINER davon so realistisch ist, dass er auch geschnappt werden kann und das dann evtl. ungemütlich wird? Und woher will man wissen, ob ohne Abschreckung nicht noch viel mehr Menschen Verbrechen begehen würden, eben auch die Schlaueren, die kapieren, dass es schief gehen kann?
Und ich behaupte mal: Es geht sehr wohl um Abschreckung, auch heute in unserem System. Denn wenn es gar keine Konsequenz gäbe, dann könnte jeder gescheiterte Bankräuber sogleich den nächsten Bankraub begehen. Klar ist das keine Garantie, dass er nicht doch irgendwann einen weiteren Bankraub verüben wird, aber er wird es sich zweimal überlegen, vielleicht solange warten, bis er ein „sicheres Ding“ findet (wodurch er schonmal weniger Banken überfällt und Kassierer traumatisiert) und vielleicht in der Zwischenzeit auch auf andere Gedanken kommen.

Bin gespannt auf eure Antworten.

das ist das schöne an meinungen, jeder darf eine haben.

ob du jetzt rache gut findest oder glaubst, das konditionierung das mittel der wahl ist, ist realtiv egal. unsere gesetze sehen das einfach nicht vor. wenn du das ändern willst, gründe eine partei, finde eine mehrheit und erlass andere gesetzen, ansonsten ist das nur das übliche stammtisch geschwätz.

da du aber der freund der rache bist, stell dir mal vor, ich würde dir „sauber auf die fresse hauen“, weil du einen tippfehler von mir so da gestellt hast, um mich damit herabwürdigen. da haben wir eine beleidigung die nicht nur im kleinen kreis, sondern vor vielen lesern passiert ist, da ist ein „peinliche (poena)“ handlung mehr als gerechtfertigt. da wäre dann aber das geschrei gross.
ich könnte auch bei damian anrufen und mich beschweren, das ich opfer von internetmobbing bin und ich es für ein frechheit halte, wieso solche leute nicht direkt 2-3 jahre knast bekommen und das ich deswegen schon gefühlt 5 Jahre in behaldlung bin.

und zuletzt, wir haben ein RECHTS System, das urteilt nach Gesetzten und nicht nach dem Gerechtigkeitsgefühl des MOBS, der von irgendwelchen medien wieder mal angestachelt wurde. überleg mal, was mit den opfern von straftaten im bereich des sexuellen mitbestimmungsrecht passieren würde, wenn sexueller missbrauch die selbe strafe wie sexueller missbrauch mit mord bestraft werden würde.

hth

Ob dazu - unabhängig von
BGH-Meinung - eine zwingend logische Notwendigkeit bestehen
würde, also ob es insbesondere aus spezialpräventiven Gründen
zum Schutz der Allgemeinheit notwendig wäre.

Ich denke, der hier wirklich einzig entscheidende Ansatz ist nicht die Spezial-, sondern die Generalprävention. Die ist zwar der schwächste Strafzweck (wenn überhaupt), aber hier der relevanteste.

Gruß
Dea

Ich denke, man sollte den Rachegedanken doch nicht so ganz abtun.

Es ist richtig, dass die Genugtuungsfunktion nicht den maßgeblichen Strafzwecken zugehörige ist, sie wird aber von der Notwendigkeit der Strafe nicht gelöst und kann das auch nicht. Zwar soll Strafe anerkannter Weise einen Erfolg herbeiführen, sei es bei dem Täter selbst oder auch zum Schutz der Gesellschaft. Die Genugtuungsfunktion ist aber dennoch Teil dieser und muss das auch, weil sie das staatliche Gewaltmonopol sichert.

Kurz gesagt: Rache ist ein ureigenstes Bedürfnis des Menschen und kann daher auch in einer Zivilgesellschaft nicht verdrängt werden. Tut der Staat das, läuft er Gefahr, die Ausschließlichkeit seiner Straflegitimation zu verlieren. Dass Rache immer eine untergeordnete Bedeutung hat, ist fraglos, das Bedürfnis der Gesellschaft nach Rache kann jedoch nicht ignoriert werden und das wird es tatsächlich auch nicht.

Gruß
Dea

Hallo,

genau darauf will ist ja hinaus. Bezogen auf den Täter selbst ist Haft bei solchen Delikten eine höchst „unintelligente“ und kaum begründbare Strafe. Die Stammtischsprüche gehen aber ja gerade genau in diese Richtung. Die wollen ja konkret Herrn H. einfahren sehen, damit der für seine Verfehlungen büßt, und nicht jeden x-beliebigen Steuersünder, damit sich künftig alle steuerehrlich verhalten. Ganz im Gegenteil wird ja an den Stammtischen immer geklagt, wie streng man doch mit den ganzen armen kleinen Sündern (Kritik an der Generalprävention) umgehen würde, wenn dann mal so ein prominenter Einzelfall ansteht. Und dann folgen doch auch gleich massenhaft die Beispiele der ganzen kleinen Kavaliersdelikte, bei denen man mehr Großzügigkeit und Milde verlangt hätte, und bei denen man gerade nicht einsieht, dass deren strenge Verfolgung zum Zwecke der Generalprävention durchaus angezeigt ist.

Gruß vom Wiz

hinnimmt. Auch dem Opfer gegenüber. Was würdest du denn sagen,
wenn dich einer grundlos so brutal zusammenschlägt, dass du
den Rest deines Lebens darunter zu leiden haben wirst, und
derjenige dann nur eine Pipifax-Strafe kriegt, verbunden mit
ein paar mahnenden Worten?

Das Problem ist, daß Du vollkommen willkürlich pauschalisierst. Klar: es kommt vor, daß ein Ladendieb auch beim x-ten mal nicht in den Knast kommt. Klar, es kommt vor, daß jemand mit Körperverletzung mit Todesfolge (bspw. bei einem Verkehrsunfall) nicht in den Knast kommt.

Aber gerade letzterer iste doch genau der Fall, der hier schon angesprochen wurde, nämlich daß ein ansonsten unbescholtener Bürger aufgrund von Augenblicksversagen oder einer Wespe im Auto eine Straftat fahrässig begeht, aber bei dem keine Gefahr besteht, daß er morgen mordend durch die Straßen rennt.

Jemand, der zum x-ten mal gefährliche bzw. schwere Körperverletzungen begeht, wird sich hingegen mit fast absoluter Sicher auf einen längeren Aufenthalt auf Staatskosten einstellen dürfen.

Ich halte Strafe, nenn es auch ruhig Rache, für richtig.
Wenn jemand einem anderen Menschen etwas
Schlimmes angetan hat, dann muss es auch eine Konsequenz dafür
geben, einen Ausgleich, einfach Gerechtigkeit. Die
Gesellschaft muss zeigen, dass sie dieses Verhalten nicht
hinnimmt. Auch dem Opfer gegenüber…

Bis dahin ist alles weitgehend unstrittig.

Wenn es nur um Resozialisierung ginge…

Es geht nicht nur, aber wo erforderlich eben auch um Resozialisierung. Immerhin ist in solchen Fällen gelungene Resozialisierung das einzig greifbare konstruktive Ergebnis.

Ich denke, wir alle haben ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit
bzw. nach Rache…

Ist auch weitgehend unstrittig.

Natürlich, befriedigend ist das nicht: A hat dem B das Leben
zerstört, und dafür zerstören wir jetzt (teilweise) A das
Leben. Wir bringen A auf Jahre in eine sehr unangenehme
Lebenssituation (Knast), was sicher nichts Konstruktives ist.

Du bemerkst offensichtlich selbst die konkurrierenden Ziele. Soll einerseits ein Täter für die Zukunft auf den richtigen Weg geführt, andererseits aber Rachegelüste befriedigt werden, sind beide Ziele jedenfalls mit Wegsperren nicht gleichzeitig zu haben.

Man verstellt sich den Blick für die Problematik, wenn man nur den vor Gericht stehenden Schläger und sein Opfer sieht. Solche in allen Medien dargestellte klare Konstellation ist aber die Ausnahme in den Millionen(!) Fällen, die alljährlich vor den Gerichten landen.

Da ist der Internethändler, der zahlreiche Kunden um jeweils ein paar Hunderter für nicht gelieferte iPhones betrogen hat. Er richtete insgesamt beträchtlichen Schaden an, hat aber nichts und niemanden zerstört. Da ist der Herr U. H. aus Bayern, der dem Fiskus einen Haufen Geld vorenthielt, aber niemanden zerstörte. Er tat im Grunde genau das, was ungezählte Leute im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der jährlichen Steuererklärung geradezu als Volkssport betreiben.

Da sitzt jemand vor Gericht, der sich das jeweils notdürftig zurechtgeflickte Wrack mehrmals nach provozierten Unfällen von Versicherungen bezahlen ließ. Der nächste Aspirant hat Sozialabgaben nicht abgeführt (kann 10 Jahre einbringen), ein anderer kassierte vorsätzlich und unberechtigt Sozialleistungen. Einer verschleppte die Insolvenz seiner GmbH (glaubte aber, die Bude samt Arbeitsplätzen retten zu können), der nächste haute gutgläubige Anleger übers Ohr und der Betreuer einer Jugendgruppe befummelte kleine Jungs. Einer widersetzte sich seiner Einvernahme durch die Polizei, ein anderer wurde wiederholt ohne Führerschein und/oder alkoholisiert am Steuer erwischt.

Ein stadtbekannter Schläger hat wieder einmal ein Nasenbein auf dem Gewissen, eine Ehefrau schlug ihren Göttergatten krankenhausreif (beim letzten Auftritt vor Gericht war es umgekehrt), ein Schwarzfahrer oder Ladendieb wurde zum x-sten Mal erwischt und ein als Wasserwerker getarnter Dieb, der etlichen älteren Leuten ihr Bares aus der Kaffeedose klaute, muß sich verantworten. Außerdem steht ein Busfahrer/Lokführer vor Gericht, dessen haarsträubendes Versagen zu Toten, Verstümmelten und riesigem Sachschaden führte, der aber bis dahin ein Vorbild an Verantwortungsbewußtsein war.

In all diesen Fällen, wobei die Masse des unspektakulären Krams nicht einmal als Dreizeiler in der Ortspostille auftaucht, muß im Namen des Volkes Recht gesprochen werden. Daß sie Mist gebaut haben und soetwas nicht wiederholen sollten, wissen viele Beschuldigte, begreifen es spätestens vor Gericht. In vielen Fällen sind die Angeklagten mindestens genau so gut sozialisiert wie Staatsanwalt und Richter. Sie haben einen Fehler gemacht, aber mit Rachegedanken kann man nichts rückgängig machen, allenfalls den Schaden vergrößern. Der Steuersünder ist stigmatisiert, seine Akte erfreut sich künftig besonderer Aufmerksamkei, er macht’s bestimmt nicht noch einmal. Der Lokführer wird auch ohne Gefängnis seines Lebens nicht mehr froh. Niemand hat etwas davon, ihn einzubuchten. Auf die Leute mit nicht bezahlten oder unrechtmäßig bezogenen Sozialleistungen kommen hohe Forderungen zu. Man kann den Schaden vergrößern, indem man die Leute einfahren läßt. Wem ist damit geholfen?

Beim 20-jährigen Schläger, der schon zum wiederholten Mal vor dem Richter steht, weil er einen Menschen übel zugerichtet und traumatisiert hat, wird es schwierig. Er braucht mehr als nur einen Schuß vor den Bug und die Allgemeinheit muß vor ihm geschützt werden. Wenn man ihn aber für lange Zeit einsperrt, kommt er als endgültig kaputter Typ wieder heraus. Er müßte sozialisiert, vermutlich auch ausgebildet werden. Der Protest, man würde sich mehr um Täter als um Opfer kümmern, ist dabei von vornherein sicher. Aber wo bitte ist eine zielführende Alternative? Wir müssen damit leben, daß es in vielen Fällen keine einfachen Lösungen gibt.

Übrigens, ist Prügelstrafe eigentlich wirklich sooo böse? Klar, irgendwie archaisch und unzivilisiert
Aber andererseits auch für alle sehr gut verständlich…
Klar muss das Handeln des Staates Grenzen gegenüber dem Individuum :haben…

Eben drum. Alles andere ist mit elementaren Menschenrechten und der Verfassung unvereinbar. Daß sich Maßnahmen an Menschenbild, Verständnis und Horizont auch der letzten Deppen zu orientieren haben, ist wiederum kein Verfassungsgebot.

Jedenfalls ist es irgendwie erbärmlich, wenn das
Haupt-Bestrafungsmittel gleichzeitig wiederum so mit Mängeln
behaftet ist, dass der Richter sich scheut, es zu nutzen. Das
muss doch, mit etwas Fantasie, besser zu machen sein.

Im Strafrecht der DDR gab es Ansätze, die auf soziale Kontrolle hinauslaufen, in unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung aber so nicht realisierbar sind. Vorausschicken muß ich, daß ich darüber nur angelesenes Wissen habe, aber keine Kenntnisse der damaligen Realität. So erhielten aus der Strafhaft Entlassene in einem Kombinat einen Arbeitsplatz und eine Unterkunft. Sie wurden einer Brigade zugeordnet und es wurde jemand benannt, der als Ansprechpartner und Verantwortlicher für den Entlassenen als eine Art Bewährungshelfer fungierte. Ziel war jedenfalls, für ein soziales Umfeld, Wohnung und Arbeit zu sorgen.

Ich weiß nicht, inwieweit die Praxis tatsächlich funktionierte. Aber unabhängig davon ist das Bestreben vernünftig, Straftäter zu verträglichen Mitgliedern des Gemeinwesens zu machen, ihnen zumindest diesen Weg nicht zu verbauen. Dafür darf man bei der Urteilsfindung nicht oder nicht nur Rache und Abschreckung sehen. Es wäre zwar schön einfach und würde Deppen einleuchten, aber im Ergebnis würden die Folgen von Straftaten verschlimmert.

Ja, das wird immer behauptet: Abschreckung funktioniert nicht.

Ich frage mich, woher man das überhaupt wissen will. Wie will
man das denn wissenschaftlich messen?

Gar kein Problem: Man kann sich Länder ansehen, die mit ihren Bürgern ruppig umgehen, wo geprügelt und gefoltert wird, wo deutlich längere Haftstrafen als hierzulande verhängt werden, wo das Überleben solcher Haftstrafe eher zweifelhaft ist. Und dann kann man sich ansehen, ob es in diesen Ländern weniger Kriminalität als hierzulande gibt. Spar dir die Mühe, ich verrate dir das Ergebnis: Kriminalität, zumal Gewaltkriminalität, läßt sich mit härteren Strafen nicht bekämpfen. Selbst in Ländern, die ihre Bürger für bestimmte Delikte umbringen, lebt es sich deutlich unsicherer, hat man eine höhere Chance, Opfer einer Gewalttat zu werden, als in Deutschland. Man kann daraus nur lernen, daß man mit Gewalt und harten Sanktionen kein friedliches Gemeinwesen schafft. Wer etwas gegen Gewaltkriminalität tun möchte, muß zunächst Armut, Chancenlosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen.

Im übrigen haben wir in D kein Problem mit Gewaltkriminalität. Natürlich gibt es sie, aber es ist eine vereinzelte Erscheinung. Es gibt nur wenige Länder mit vergleichbarer individueller Freiheit und ähnlich geringer Gewaltkriminalität. Die Aufklärungsquote bei Gewalttaten, insbesondere Tötungsdelikten, ist bei uns sehr hoch. Abstrus der Gedanke, durch harte, womöglich Körperstrafen, Gewalt eindämmen zu wollen. Oder würdest du Eltern empfehlen, ihre Kinder tüchtig zu prügeln, um sie zur Gewaltfreiheit zu erziehen? Aber genau darauf läuft das Stammtischgedröhne hinaus.

Mit Taten der Art, abgelegter Liebhaber bringt seine Ex und/oder ihren neuen Lover um, werden wir leben müssen, egal welche Sanktionen man sich ausdenkt. Auch im Suff passieren Dinge, die uns fassungslos werden und manche Leute nach härteren Strafen rufen läßt. Aber so sinnlos wie die Taten, so sinnlos sind die Strafen. Die in solchen Fällen von der Justiz verhängten Sanktionen sind Ausdruck von Hilflosigkeit. Wir müssen damit leben, daß man oft im Nachhinein mit Strafen nichts bewirken, nichts heilen, nur weiteren Schaden anrichten kann.

Gruß
Wolfgang

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da du aber der freund der rache bist

Meine These ist ja gerade, dass wir alle ein Stück weit Freunde der Rache sind, dass wir uns also aufregen, wenn auf ein Verbrechen keine angemessene Reaktion erfolgt. Und dass es verlogen ist, Strafen in der Justiz okay zu finden, Rache generell aber als etwas ganz Übles und Falsches darzustellen.

Dass man nun versuchen würde, mich in eine Ecke zu stellen und zum Stammtisch zu zählen, war mir übrigens vorher klar.

, stell dir mal vor, ich

würde dir „sauber auf die fresse hauen“, weil du einen
tippfehler von mir so da gestellt hast, um mich damit
herabwürdigen. da haben wir eine beleidigung die nicht nur im
kleinen kreis, sondern vor vielen lesern passiert ist, da ist
ein „peinliche (poena)“ handlung mehr als gerechtfertigt.

Da hätten wir ja dann gerade die Überreaktion des Rächenden bzw. eine völlig subjektive und verkehrte Bewertung der Vorfälle. Gerade deswegen ist es ja gut, eine neutrale, nach festgelegten Regeln urteilende Instanz zu haben. Das schrieb ich aber bereits.

Ich halte Strafe, nenn es auch ruhig Rache, für richtig.
Wenn jemand einem anderen Menschen etwas
Schlimmes angetan hat, dann muss es auch eine Konsequenz dafür
geben, einen Ausgleich, einfach Gerechtigkeit. Die
Gesellschaft muss zeigen, dass sie dieses Verhalten nicht
hinnimmt. Auch dem Opfer gegenüber…

Bis dahin ist alles weitgehend unstrittig.

Wenn es nur um Resozialisierung ginge…

Es geht nicht nur, aber wo erforderlich eben auch um
Resozialisierung. Immerhin ist in solchen Fällen gelungene
Resozialisierung das einzig greifbare konstruktive Ergebnis.

Dass Resozialisierung auch stattfinden sollte, ist auch unstrittig. Ich bezog mich ja auf die Aussage des Vorredners, dass sie das einzige Ziel sein sollte.
Die Strafe an sich mag auf den ersten Blick nicht konstruktiv sein, auf den zweiten vielleicht schon: Es wird ein Signal gegeben, was in unserer Gesellschaft zulässig ist und was nicht, dem Opfer wird gezeigt, dass ihm Unrecht getan wurde usw.

Ich denke, wir alle haben ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit
bzw. nach Rache…

Ist auch weitgehend unstrittig.

Natürlich, befriedigend ist das nicht: A hat dem B das Leben
zerstört, und dafür zerstören wir jetzt (teilweise) A das
Leben. Wir bringen A auf Jahre in eine sehr unangenehme
Lebenssituation (Knast), was sicher nichts Konstruktives ist.

Du bemerkst offensichtlich selbst die konkurrierenden Ziele.
Soll einerseits ein Täter für die Zukunft auf den richtigen
Weg geführt, andererseits aber Rachegelüste befriedigt werden,
sind beide Ziele jedenfalls mit Wegsperren nicht gleichzeitig
zu haben.

Ja, wobei „Rachegelüste“ ein sehr wertender Begriff ist. Die Frage ist, wie es besser zu machen wäre.

  1. Auf die Strafe/Konsequenz/Rache verzichten und sich nur auf die Resozialisierung konzentrieren? Das wäre politisch kaum vermittelbar, und was sollte man dann überhaupt noch machen wie in den Fällen, wo die Leute sowieso sozial integriert sind (wie bei dem Fussballmanager, den du erwähnst oder den meisten anderen geschilderten Fällen)? Und, wie gesagt, ich finde (und nehme an, fast jeder empfindet so), irgendeine Art von Konsequenz muss es geben.
  2. Eine Art von Strafe finden, die nicht dermaßen stigmatisiert und das weitere Leben verbaut? Was könnte das sein? Etwas, das die Umgebung des Verurteilten gar nicht mitkriegt?

Man verstellt sich den Blick für die Problematik, wenn man nur
den vor Gericht stehenden Schläger und sein Opfer sieht.
Solche in allen Medien dargestellte klare Konstellation ist
aber die Ausnahme in den Millionen(!) Fällen, die alljährlich
vor den Gerichten landen.

Da ist der Internethändler, der zahlreiche Kunden um jeweils
ein paar Hunderter für nicht gelieferte iPhones betrogen hat.
Er richtete insgesamt beträchtlichen Schaden an, hat aber
nichts und niemanden zerstört.

Was ist bei dieser Konstellation unklar?
Er hat niemanden zerstört, aber er hat andere Menschen beklaut, und zwar vorsätzlich und mit krimineller Energie, und er wusste, dass das verboten ist und bestraft wird. Und er hat seinen Opfern geschadet, wenn auch nur finanziell. Und er schadet der Gesellschaft insgesamt, weil Internetgeschäfte schwieriger werden, wenn man wegen solcher Fälle niemand mehr trauen kann.

Da ist der Herr U. H. aus
Bayern, der dem Fiskus einen Haufen Geld vorenthielt, aber
niemanden zerstörte. Er tat im Grunde genau das, was
ungezählte Leute im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der
jährlichen Steuererklärung geradezu als Volkssport betreiben.

Gerade bei solchen Fällen von Wirtschaftskriminalität wie den beiden letztgenannten Fällen kann ich mir übrigens durchaus vorstellen, dass es eine Art Abschreckung gibt: Wenn ich eine Summe X an Steuern hinterziehen kann, aber eine Strafe Y auf der anderen Seite droht, dann überlegt man es sich vielleicht schon. Gilt auch für Anlagebetrüger usw.

Daß sie Mist gebaut haben und soetwas nicht wiederholen
sollten, wissen viele Beschuldigte, begreifen es spätestens
vor Gericht. In vielen Fällen sind die Angeklagten mindestens
genau so gut sozialisiert wie Staatsanwalt und Richter. Sie
haben einen Fehler gemacht, aber mit Rachegedanken kann man
nichts rückgängig machen, allenfalls den Schaden vergrößern.
Der Steuersünder ist stigmatisiert, seine Akte erfreut sich
künftig besonderer Aufmerksamkei, er macht’s bestimmt nicht
noch einmal. Der Lokführer wird auch ohne Gefängnis seines
Lebens nicht mehr froh. Niemand hat etwas davon, ihn
einzubuchten. Auf die Leute mit nicht bezahlten oder
unrechtmäßig bezogenen Sozialleistungen kommen hohe
Forderungen zu. Man kann den Schaden vergrößern, indem man die
Leute einfahren läßt. Wem ist damit geholfen?

Sag ich ja gar nicht, dass man die alle einbuchten sollte. Überhaupt nicht. Ich bin ja durchaus dafür, alle Aspekte zu berücksichtigen, und ich schrieb ja bereits, dass man meinetwegen auch auf Strafe ganz verzichten kann, wenn der Täter einsichtig ist und Reue zeigt.

Bei vielen Fällen dürfte auch tatsächlich wichtiger sein, den Leuten beizubringen, anders klarzukommen (s. gegenseitig prügelndes Ehepaar).

Ich bleibe allerdings dabei, dass man sich als Opfer ziemlich „verarscht“ vorkommen wird, wenn weder eine glaubhafte Reue oder Wiedergutmachung erfolgt noch eine ernstzunehmende Strafe durch das Gericht ausgesprochen wird.

Meine ursprüngliche Frage, ob eine Bewährungsstrafe praktisch keine Strafe ist, wurde ja schon dahingehend beantwortet, dass das nicht so ist, weil es meist bestimmte Auflagen gibt. Es ist also nicht so, dass man „einen Versuch frei hat“.

Beim 20-jährigen Schläger, der schon zum wiederholten Mal vor
dem Richter steht, weil er einen Menschen übel zugerichtet und
traumatisiert hat, wird es schwierig. Er braucht mehr als nur
einen Schuß vor den Bug

Warum erst beim wiederholten Mal? Dass man einen anderen nicht übel zurichten darf, wusste er auch beim ersten Mal. Und auch sein erstes Opfer hat m.E. das Recht darauf, dass es eine richtige Konsequenz gibt. Das heisst ja nicht, dass die Strafe
a) übertrieben hart sein sollte - oft wird es auch so sein, dass die Täter eine bestimmte Strafe selber als angemessen empfinden. Wenn du als Kind etwas verbockt hast, hast du ja auch erwartet, dass etwas passiert als Konsequenz. Es sollte nicht so sein, dass ein Kind sich nicht mehr nach Hause traut, aber auch nicht so, dass es lernt, ich komm mit allem durch, was ich anstelle, weil ja sowieso nix passiert. Dasselbe gilt auch für jugendliche Straftäter. Mit zuviel Milde kann man auch falsch erziehen.
b) stigmatisieren und den weiteren Lebensweg verbauen sollte. Eine Strafe mit Sozialstunden und Meldepflichten o.ä. kann, denke ich, durchaus auch eine Strafe sein - wenn es denn auch wirklich durchgezogen wird.

Wenn man ihn aber für lange Zeit einsperrt,
kommt er als endgültig kaputter Typ wieder heraus. Er müßte
sozialisiert, vermutlich auch ausgebildet werden. Der Protest,
man würde sich mehr um Täter als um Opfer kümmern, ist dabei
von vornherein sicher. Aber wo bitte ist eine zielführende
Alternative?

Übrigens, ist Prügelstrafe eigentlich wirklich sooo böse? Klar, irgendwie archaisch und unzivilisiert
Aber andererseits auch für alle sehr gut verständlich…
Klar muss das Handeln des Staates Grenzen gegenüber dem Individuum :haben…

Eben drum. Alles andere ist mit elementaren Menschenrechten
und der Verfassung unvereinbar. Daß sich Maßnahmen an
Menschenbild, Verständnis und Horizont auch der letzten Deppen
zu orientieren haben, ist wiederum kein Verfassungsgebot.

Nein, das war aber auch nicht das Hauptargument. Das Hauptargument ist: auch mit Gefängnisstrafe greifen wir tief in den körperlichen und seelischen Zustand eines Menschen ein. Und das kostet einen Haufen Geld und macht den Wiedereinstieg für die Betroffenen in die Gesellschaft äußerst schwierig. Also ist die Frage, ob es nicht etwas Besseres gäbe. Das muss nicht eine körperlich schmerzende Strafe sein, aber mir fällt gerade nix Anderes ein. (Führerscheinentzug für Mord dürfte wohl nicht ausreichen.) Übrigens wäre die Grenze staatlichen Handelns ja immer noch gewahrt, wenn der Verurteilte selbst wählen könnte. Immerhin akzeptieren wir ja auch, dass Sexualstraftäter sich selbst „freiwillig“ chemisch kastrieren, um bessere Chancen auf Freilassung zu bekommen. Wobei ich da auch Bauchschmerzen bei habe, eben weil das „freiwillig“ in Anführungszeichen zu setzen ist.

Ich denke, meine Frage zur Prügelstrafe spitzt es nur zu: Wir würden einem Menschen Schmerz zufügen, und das kommt uns irgendwie falsch vor. (Wenn wir sein Verbrechen gesehen hätten, würden wir den körperlichen Schmerz vielleicht aber auch gar nicht so falsch finden.)Aber wenn wir ihn einsperren, fügen wir ihm ja auch Schmerz zu, wenn auch verdeckter oder eher seelischen Schmerz. Es ist m.E. nicht dadurch automatisch humaner oder aufgeklärter, dass der Schmerz nicht so sichtbar wird. Man könnte Guantanamo bestimmt auch so einrichten, dass es wie eine moderne Psychiatrie aussieht, aber trotzdem die Menschen dort würdelos behandelt werden. Und Haft 23 h am Tag auf kleinem Raum kann einen mehr kaputt machen, als für kurze Zeit heftigen Schmerz oder irgendeinen anderen unangenehmen Zustand ertragen zu müssen.

Eine richtige Antwort darauf hab ich auch nicht, aber ich wollte mal Meinungen dazu hören.

Kannst du das mit den elementaren Menschenrechten und der Verfassung mal noch genauer ausführen? Ich meine, die müssen ja auch irgendwie begründbar sein, speziell auf diese Frage bezogen. Ich finde es auch immer schwach, wenn in Folterdebatten immer nur abstrakte Verweise auf die Menschenrechte von den Foltergegnern kommen. Das muss man doch auch so formulieren können, dass „der Mann auf der Straße“ es versteht. Und ich denke, das kann man auch.

Im Strafrecht der DDR gab es Ansätze, die auf soziale
Kontrolle hinauslaufen, in unserer Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung aber so nicht realisierbar sind.
Vorausschicken muß ich, daß ich darüber nur angelesenes Wissen
habe, aber keine Kenntnisse der damaligen Realität. So
erhielten aus der Strafhaft Entlassene in einem Kombinat einen
Arbeitsplatz und eine Unterkunft. Sie wurden einer Brigade
zugeordnet und es wurde jemand benannt, der als
Ansprechpartner und Verantwortlicher für den Entlassenen als
eine Art Bewährungshelfer fungierte. Ziel war jedenfalls, für
ein soziales Umfeld, Wohnung und Arbeit zu sorgen.

Ja, das finde ich auch, dass der Wiedereinstieg unterstützt werden sollte. Auch da liegt, wenn man einem Anrufer bei Domian glauben kann, einiges im Argen bei uns.

Ich weiß nicht, inwieweit die Praxis tatsächlich
funktionierte. Aber unabhängig davon ist das Bestreben
vernünftig, Straftäter zu verträglichen Mitgliedern des
Gemeinwesens zu machen, ihnen zumindest diesen Weg nicht zu
verbauen. Dafür darf man bei der Urteilsfindung nicht oder
nicht nur Rache und Abschreckung sehen.

„nicht“: nicht einverstanden
„nicht nur“: völlig einverstanden

Das Problem liegt u.a. in der Stigmatisierung, aber wie will man das umgehen? Ich bin ja der Meinung, wenn die Strafe abgesessen ist, Schwamm drüber, und jeder hat eine zweite Chance verdient. (Weshalb ich es auch nicht richtig finde, dass Sicherungsverwahrte in haftähnlichen Zuständen gehalten werden. Ich finde es empörend, wenn Politik / Boulevardpresse / Teile der Gesellschaft dieses Abstandsgebot nicht anerkennen wollen.) Aber die Ablehnung beruht ja nicht direkt darauf, dass man weiss, der war im Knast, sondern dass man dann denkt: der hat mal was Schlimmes ausgefressen. Wenn der Mollath im Knast gewesen wäre, würd ich dem trotzdem eine Wohnung vermieten.
Und dann ist das Problem auch, dass man als Vermieter oder Arbeitgeber vielleicht denkt, jeder hat eine zweite Chance verdient, aber ich such mir die bestmöglichen Mieter/Mitarbeiter aus, die ich kriegen kann. Also soll er seine zweite Chance mal schön woanders versuchen.

Ja, das wird immer behauptet: Abschreckung funktioniert nicht.

Ich frage mich, woher man das überhaupt wissen will. Wie will
man das denn wissenschaftlich messen?

Gar kein Problem: Man kann sich Länder ansehen, die mit ihren
Bürgern ruppig umgehen, wo geprügelt und gefoltert wird, wo
deutlich längere Haftstrafen als hierzulande verhängt werden,
wo das Überleben solcher Haftstrafe eher zweifelhaft ist. Und
dann kann man sich ansehen, ob es in diesen Ländern weniger
Kriminalität als hierzulande gibt.

Dann vergleicht man aber Äpfel mit Birnen. Denn es gibt ja noch viele andere Unterschiede zwischen den Ländern, die ja die Kriminalitätsrate erklären könnte, bspw. Land X ist weniger entwickelt und rückständiger, also einerseits mehr Armut und Not, andererseits auch rückständigeres Strafsystem und autoritärere Gesellschaft.

Spar dir die Mühe, ich
verrate dir das Ergebnis: Kriminalität, zumal
Gewaltkriminalität, läßt sich mit härteren Strafen nicht
bekämpfen. Selbst in Ländern, die ihre Bürger für bestimmte
Delikte umbringen, lebt es sich deutlich unsicherer, hat man
eine höhere Chance, Opfer einer Gewalttat zu werden, als in
Deutschland. Man kann daraus nur lernen, daß man mit Gewalt
und harten Sanktionen kein friedliches Gemeinwesen schafft.
Wer etwas gegen Gewaltkriminalität tun möchte, muß zunächst
Armut, Chancenlosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen.

Man kann aus deinen Aussagen aber nur schlussfolgern: Höhere Strafe funktioniert nicht besser zur Abschreckung als eine Strafe wie bei uns üblich. Man kann nicht daraus ableiten: Abschreckung funktioniert grundsätzlich überhaupt nicht. Dafür müsste man vergleichen zwischen Gesellschaften mit einem Strafsystem (was der Normalfall ist) und Gesellschaften ohne, bzw. mit Situationen, wo es möglich war/ist, völlig ungestraft Verbrechen zu begehen. Und da fallen mir grade zwei Situationen ein: Der Blackout (Stromausfall), den es mal in einer amerikanischen Großstadt gab und wo es innerhalb kurzer Zeit zu Plünderungen und anderen Verbrechen kam. Und der Krieg, wo ja angeblich auch brave Familienväter innerhalb kurzer Zeit zu Monstern werden (was man aber auch nicht richtig vergleichen kann, weil der Krieg an sich ja verroht und ein Ausnahmezustand ist).

Darum ging es mir aber: dass ich die Aussage „Abschreckung funktioniert nicht“ und „Es geht sowieso nur um Resozialisierung“ nicht verstehen kann. Ich bin offen für weitere Argumente, aber bin ich nicht überzeugt, dass Abschreckung gar nicht funktioniert. Dass Straftäter generell ihre Entscheidung, z.B. die Tankstelle zu überfallen oder nicht, nicht an ein paar Jahren Knast weniger oder mehr festmachen, glaub ich gern. Aber nicht, dass man es genausogut ganz straffrei stellen könnte.

Im übrigen haben wir in D kein Problem mit Gewaltkriminalität.
Natürlich gibt es sie, aber es ist eine vereinzelte
Erscheinung. Es gibt nur wenige Länder mit vergleichbarer
individueller Freiheit und ähnlich geringer
Gewaltkriminalität. Die Aufklärungsquote bei Gewalttaten,
insbesondere Tötungsdelikten, ist bei uns sehr hoch. Abstrus
der Gedanke, durch harte, womöglich Körperstrafen, Gewalt
eindämmen zu wollen.

Nein, das war auch nicht mein Gedanke. Das mit der Körperstrafe war als Alternative zum Knast als Idee geäußert, zu der ich Meinungen hören wollte, warum das (nicht) geht oder ob so was denkbar wäre. Aber nicht zur höheren Abschreckung, sondern um die negativen Aspekte der Haft zu umgehen.

Oder würdest du Eltern empfehlen, ihre
Kinder tüchtig zu prügeln, um sie zur Gewaltfreiheit zu
erziehen? Aber genau darauf läuft das Stammtischgedröhne
hinaus.

Ich hoffe, dass sich meine Ausführungen von Stammtischgedröhne unterscheiden, auch wenn das manche Mitdiskutanten hier nicht wahrnehmen können oder wollen. (Danke übrigens für deine ernsthafte und differenzierende Anwort.)
Ich würde Eltern aber schon empfehlen, nicht immer Konsequenzen anzudrohen bzw. Verbot auszusprechen, ohne dann auch Konsequenzen folgen zu lassen. Solche Eltern gibt es nämlich auch, und solche Fälle in der Justiz gab es auch schon. Zu milde bzw. inkonsequent zu sein, kann auch schädlich für einen jungen Menschen sein. Liebevoll, aber konsequent. Oder streng, aber gerecht. So in etwa.

Mit Taten der Art, abgelegter Liebhaber bringt seine Ex
und/oder ihren neuen Lover um, werden wir leben müssen, egal
welche Sanktionen man sich ausdenkt. Auch im Suff passieren
Dinge, die uns fassungslos werden und manche Leute nach
härteren Strafen rufen läßt. Aber so sinnlos wie die Taten, so
sinnlos sind die Strafen. Die in solchen Fällen von der Justiz
verhängten Sanktionen sind Ausdruck von Hilflosigkeit. Wir
müssen damit leben, daß man oft im Nachhinein mit Strafen
nichts bewirken, nichts heilen, nur weiteren Schaden anrichten
kann.

Sinnlos würde ich nicht sagen. Es bleibt das Signal an die Hinterbliebenen und die Gesellschaft. Es bleibt, dass man einem, der kurz vorm Ausrasten ist, sagen kann: Komm runter, du machst dich selbst unglücklich.
Ansonsten stimme ich zu, man kann nichts heilen damit.

In anderen Gesellschaften war es übrigens ja üblich, dass dem Opfer oder seiner Familie beim Strafprozess eine wichtigere Rolle zukam: Zum Beispiel dass eine Entschädigungszahlung geleistet werden musste für einen Totschlag. Oder dass die Familie des Opfers entscheiden durfte, ob der Täter weiterleben durfte. Das ist natürlich überzogen, aber von der Richtung her ist es mir nicht unsympathisch. Bei uns ist es ja so, dass Beamte des Staates die Sache des Opfers wahrnehmen. Und dass Beamte nicht immer sehr engagiert arbeiten, ist bekannt. Evtl. spielen dann Dinge eine Rolle, die gar nicht zur Sache gehören. Und was man so liest und hört, werden die Opfer bei Gericht noch mitunter mies behandelt, während die Herren und Damen Juristen sich wichtig machen und ihre Macht auskosten. Letzteres nicht nur zu Ungunsten von Opfern, sondern auch von Angeklagten, siehe z.B. Fall Mollath. Aber das ist vielleicht ein anderes Thema.