Folgender Fall: Eine Frau wird von ihrem Ex-Mann terrorisiert ( Telefonterror, Drohmails usw. Sie ist nervlich so am Ende, dass sie Beruhigungsmittel braucht, aber ihre Hausärztin verschreibt ihr diese irgendwann nicht mehr, also fälscht sie Privatrezepte und wird erwischt. Sie hat eine Bewährungsstrafe bekommen und eine Therapie gemacht. Aber der Ex stellt ihr noch immer nach, deshalb hat sie in einer Mail etwas beleidigendes geschrieben, nachdem sie vor lauter Frust eine Flasche Wein getrunken hat. Nun hat sie der Ex angezeigt wegen Beleidigung. Muss die Frau jetzt ins Gefängnis? Denn sie hat ja die Bewährungsstrafe. Wie ist die Rechtslage? Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten.
Huhu!
Nun hat sie der Ex angezeigt wegen
Beleidigung. Muss die Frau jetzt ins Gefängnis?
Na klar, aber so hurtig wie geschwind!
Spaß beiseite: Beleidgungsanzeigen werden grundsätzlich immer eingestellt und der Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verwiesen. Der kostet richtig Geld und wird deshalb nur selten beschritten. Und wenn schon -
Denn sie hat
ja die Bewährungsstrafe.
Das heißt aber doch noch lange nicht, dass die Bewährung bei jedem kleinsten Verstößlein gegen die Rechtsordnung widerrufen wird.
Einen Anwalt
kann sie sich nicht leisten.
Schade. Aber vielleicht ist die Bewährungsstrafe ja höher als ein Jahr, dann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und es wird sich leicht ein Anwalt finden, der die Sache gerne übernimmt.