Mein Sohn hat eine Bewährungsstrafe von 15 Monate plus 100 Sozialstunden erhalten, weil er wiederholt ohne Führerschein Moped gefahren ist.
Nun ist er der Meinung, dass evtl. nochmals eine Gerichtsverhandlung wg. Schwarzfahrens ansteht, was aber vor der letzten Verhandlung war.
Er hat einen Bewährungshelfer bekommen, kennt ihn aber noch nicht.
Ist die Bewährungsstrafe dann hinfällig?
Hallo Ciiiity
werde nicht ganz schlau aus deinem Schreiben. Dein Sohn hat eine Verhandlung mit Bewährungsstrafe bekommen, weil er ohne Führerschein gefahren ist.
Das Schwarzfahren heißt jetzt- dass er auch ohne Führerschein oder in der Bahn schwarz gefahren ist?
Vor der Verhandlung aber schwarz gefahren- ohne Führerschein Moped, müßte ja mit abgehandelt worden sein. Die Bewährungsstrafe würde dann nicht hinfällig.
Ein anderes Mißverhalten wegen Schwarzfahren in der Bahn könnte dann tatsächlich eine andere Verhandlung ergeben. Die Bewährungsstrafe die er bekommen hat, wird nicht hinfällig, das andere Ergebnis wurde dazugerechnet. Dann könnte es Inhaftierung bedeuten. Hoffe sehr, dass er inzwischen den Bewährungshelfer kennt, der sollte ihn informieren können.
Viel Glück!
Fips