Bewährungswiderruf wegen "Schludrigkeit"?

Hallo allerseits!

Mal angenommen jemand bekommt eine Haftstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt auf Bewährung. Eine Geldstrafe wird verhängt. Die kann der jemand aber nicht bezahlen, weshalb eine gewisse Anzahl Sozialstunden abzuleisten ist.

Die Strafe bewirkt daß dieser Jemand ein redliches Leben nun führt und sich bessert.

Nun passiert folgendes: dieser jemand ist aber mit dem Papierkram total überfordert und versteht die Schreiben nicht und außerdem ein rechter Schludrian. Er liest die Post nicht gleich oder vergisst sich zu melden. Nach Auskunft der Vermittlungsstelle für die Sozialstunden hat er lange Zeit um diese abzuleisten - also erstmal kein Druck, nichts passiert. 
Dann, nach einiger Zeit und doch etlichen Aufforderungen begibt sich dieser jemand sporatisch auf die Suche nach einer Stelle für die Sozialstunden, in Heimatortnähe. Aber da dieser jemand auf dem Land lebt, gestaltet sich die Suche schwieriger als erst angenommen. Dieser Jemand ist auch der Meinung die Strafe als Geldstrafe abbezahlen zu können und versucht auch eine gute Arbeitsstelle zu finden. Sporatisch gibt er der Vermittlungsstelle Rückmeldung über die Sozialstunden-Stellen die er angedacht hatte, die ihn aber doch nicht nehmen wollen. Dieser Schludrian lässt sich natürlich keine Ablehnung schriftlich bestätigen, sondern macht alles mündlich… Dann hat er plötzlich endlich wieder eine gute Arbeit und gar keine Zeit mehr um sich um den ganzen Kram zu kümmern.
Viel Zeit vergeht. Dann irgendwann geht doch der Haftbefehl raus - Polizei kommt aber nicht gleich. Zu diesem Zeitpunkt ist dieser Jemand gerade wieder gut im Arbeitsleben und resozialisiert,  und denkt sich er bezahlt die Strafe dann halt doch. Ein Schreiben mit Bitte um Ratenzahlung wird geschrieben, aber da die entsprechende Frist schon verstrichen ist, wird das abgelehnt (wieder mit so einem Schreiben welches dieser jemand nicht versteht). Dann stehen zu guter letzt doch die Polizisten vor der Tür und nehmen ihn mit.
Die Lebensgefährtin dieses Jemands überweist dann gleich einen Großteil der Geldstrafe und bittet wieder um Ratenzahlung des Restes.

  • Fragen:
  • Kommt dieser Jemand frei sobald komplett bezahlt wurde?
  • Hat es in diesem Stadium noch irgendwelche Aussicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wegen Schlupflöchern um doch noch irgendwie raus zu kommen.
  • Wäre der Pflichtverteidiger der diesem Jemand im Strafprozess zugestellt wurde ein möglicher Ansprechpartner - oder lieber einen anderen „besseren“ suchen?
  • Wie viel Freiheitsstrafe hat dieser Jemand dann abzusitzen? Ab jetzt die 2 Jahre voll oder nur noch die Restzeit bis die 2 Jahre voll sind, seit der Urteilsverkündung (Angenommen Urteilsverkündung Ende 2012, also noch in Haft bis Ende 2014, weil er ja nicht wieder straffällig wurde)?

So, jetzt warte ich begierig auf Eure Antworten! Schonmal vielen lieben Dank!

Mal angenommen jemand bekommt eine Haftstrafe von 2 Jahren,
ausgesetzt auf Bewährung. Eine Geldstrafe wird verhängt. Die
kann der jemand aber nicht bezahlen, weshalb eine gewisse
Anzahl Sozialstunden abzuleisten ist.

Verstehe ich nicht. Bewährungsstrafe UND Geldstrafe? Das wären ja zwei paar Schuhe.

Die Strafe bewirkt daß dieser Jemand ein redliches Leben nun
führt und sich bessert.

Das ist aus der nachfolgenden Schilderung aber nicht zu entnehmen. Vielmehr handelt es sich hier um einen klassischen Bewährungsversager, der sich um nichts kümmert, alles schleifen lässt, Termine nicht einhält und nach wie vor ein völlig ungeordnetes Leben führt. Angebotene Hilfe nimmt er auch nicht in Anspruch.

So ein Verhalten kenne ich, der jahrelang Strafprozessen beigewohnt hat, zur Genüge: Erstmal aufatmen, dass es nur eine Bewährungsstrafe wurde, dann wieder der alte Schlendrian, wenn die Wurst dann warm wird wieder so tun, als wenn ABER JETZT alles gut wäre usw. usw. So wiederholt sich die Geschichte immer wieder.

Die Lebensgefährtin dieses Jemands überweist dann gleich einen
Großteil der Geldstrafe und bittet wieder um Ratenzahlung des
Restes.

Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang zwischen Bewährungs- und Geldstrafe. Wurde beides verhängt, muss dass Geld bezahlt werden UND ein Leben nach Bewährungsauflagen geführt werden.

  • Fragen:
  • Kommt dieser Jemand frei sobald komplett bezahlt wurde?

Ohne die Antwort auf die entscheidende, bereits mehrfach gestellte Frage nach den Strafen, kann das keiner sagen.

  • Hat es in diesem Stadium noch irgendwelche Aussicht, einen
    Rechtsanwalt einzuschalten, wegen Schlupflöchern um doch noch
    irgendwie raus zu kommen.

Auf jeden Fall!!!

  • Wäre der Pflichtverteidiger der diesem Jemand im
    Strafprozess zugestellt wurde ein möglicher Ansprechpartner -
    oder lieber einen anderen „besseren“ suchen?

Wie hat der sich denn geschlagen? In der Regel sind Pflichtverteidiger keine schlechteren Anwälte sondern teilweise sehr gut und engagiert.

  • Wie viel Freiheitsstrafe hat dieser Jemand dann abzusitzen?
    Ab jetzt die 2 Jahre voll oder nur noch die Restzeit bis die 2
    Jahre voll sind, seit der Urteilsverkündung
    (Angenommen Urteilsverkündung Ende 2012, also noch in Haft bis
    Ende 2014, weil er ja nicht wieder straffällig wurde)?

So kann man das nicht rechnen.

So, jetzt warte ich begierig auf Eure Antworten! Schonmal
vielen lieben Dank!

Sofort zum Anwalt und zumindest erst mal erwirken, dass der Haftbefehl ausgesetzt wird. Dann weitersehen. Und vor allem: ENDLICH das Leben selbst auf die Reihe bekommen!