Bin eben einen Artikel gestoßen. Darin ging es um Verurteilung eines Straftäters zu lebenslang.
Nun weiß ich, dass im Regelfall (keine Schuldschwere) der Täter nach 15 Jahren Haft entlassen werden muss, wenn verantwortbar im Sicherheitsinteresse und der Täter zustimmt.
Er wird zur Bewährung entlassen, die Bewährungszeit dauert 5 Jahre. Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe gibt es ja ständig (50- 100 Fälle pro Jahr). Meine Frage: Was passiert nun, wenn der Täter in der Bewährungszeit straffällig wird? Was würde der Widerruf bedeuten, wirklich Knast ein Leben lang? Oder hätte er abermals ein Recht auf Bewährung in soundsoviel Jahren? Gab es solch einen Fall schon (Widerruf der Strafaussetzung bei lebenslang Verurteilten)?
Hallo,
Nun weiß ich, dass im Regelfall (keine Schuldschwere) der
Täter nach 15 Jahren Haft entlassen werden muss, wenn
verantwortbar im Sicherheitsinteresse und der Täter zustimmt.
das ist eines der Ammenmärchen, die scheinbar nicht auszurotten sind. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren unter bestimmten Umständen (§57/58 StGB) zur Bewährung ausgesetzt werden. Es ist aber nicht, wie gerne von der Boulevard Presse immer wieder kommuniziert, dass jeder Schwerverbrecher automatisch nach 15 Jahren entlassen wird, also Lebenslänglich = 15 Jahre Haft sind.
Gruß
S.J.
Naja, eben wie ich schrieb.
Lebenslange Freiheitsstrafe heißt im Grunde tatsächlich ein Leben lang.
Das BVerG hat 1977 entschieden, dass es mit Menschenwürde nur vereinbar sei, wenn auch der zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter Aussicht auf ein Lebensende in Freiheit hat. Die bloße Möglichkeit eines Gnadengesuchs genügte hierzu nicht.
Daraufhin wurde ein Gesetz eingeführt, dass die Haftentlassung zur Bewährung für zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter regelte.
Ich wiederhole trotzdem noch einmal, der Täter MUSS entlassen werden nach 15 Jahren, wenn 1) vom Tatrichter keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist 2) das im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit zu verantworten ist 3) der Täter einwilligt.
Es gab Initiativen, die die Mindesthaft zwecks Abhebung von zeitiger Freiheitsstrafe etc. auf 20 Jahre anheben wollten. Die Durchschnittsdauer der lebenslangen Haft beträgt etwa 18 Jahre. Bei besonderer Schwere der Schuld erhöht sich dies auf 23-25 Jahre. Wird besondere Schuldschwere (z.B. wegen besonderer Grausamkeit, mehrerer Mordmotive usw.) festgestellt, entscheidet die Strafvollstreckungskammer, wie lange der Verurteilte mindestens in Haft bleiben muss (bei Christian Klar waren es 26 Jahre; sogenannte Mindestverbüßungsdauer). Deutschlandweiter Rekord waren 37 Jahre (soweit ich weiß) - Sicherungsverwahrung hiervon ausgenommen.
Meine Frage war allerdings eine andre, wie es mit Bewährungswiderruf aussieht. Ist der Zug dann endgültig abgefahren?