bewährungswiederruf Knast oder zuerstnoch verhand

Hallo leute
??? ich bin auf bewährung wegen KV und BTMG und jetzt werden sie einen test machen und ich bin positiv ?? was wird nun sein geh ich gleich wieder rein oder wird dass nochmalö verhandelt und dann das urteil gesprochen ???

Moin,
Ein positiver Test verursacht keinen Bewährungswiderruf :wink: Bewährung heißt daß man keine Straftat begehen darf und nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen darf.
Selbst wenn man die auflage zu einer ambulanten therapie hat und ein test positiv ausfällt heißt dass nicht das man ein Bewährungsversager ist.selbst wenn man aus der therapie rausfliegt und das ein Grund zum Widerruf wäre besteht noch die möglichkeit sich zeitnahe einen anderen Platz zu regeln.man wäre dann ein therapieversager aber kein Bewährungsversager.
Wie kommt man denn zu veranlassung ein screening zu machen? wer will den denn machen und warum? es ist ja nicht so das so ein test nichts kostet. wenn man mir nähere Hintergründe und details gibt kann ich sicherlich weiterhelfen.
Ansonsten läuft es so, dass bei einer straftat die Bewährungshilfe informiert wird, bei kleinen sachen gibt es eine Anhörung z.b Verstoß gegen Auflagen, ansonsten kommt es wegen der straftat zur Verhandlung. In diesem Termin würde das Gericht entscheiden ob die Bewährung widerrufen wird.Je nach fall kann diese widerrufen, oder aber auch verlängert werden.

Bei Rückfragen gerne!
mfg
kaisen

Ja ich habe auflagen dass ich 2 jahre kein alkohol und keine illigalen drogen zu mir negem darf und somit darf die plolizei zu mir unangeküngt kommen bis zu 10 mal im kahr und darf von mir urintests nehem und was passiert da jetzt wenn ich positiv bin auf thc denn die haben mich erwischt und deswegen hab ich die auflage bekommen und davor war ich auch schon auf bewährung wegen KV also mein problem ist jetzt bekomm ich gleich den haftantritt zettel oder hab ich nochmal verhandlun dennn ich bin im 2ten lehrjar hab ne freundin und es passt einfach alles ganz im gegenteil wie vor meiner haft und gerraussen bin ich jetzt seit märz 11 und erster vorfall war 7 monate später wegen 1,1 hasch haha und dort bekomm ich meine 2te bewährung ! Aslo wie schauts aus ???

Frag was du noch wissen willst oder musst aber denk dass reicht :wink:
Wäre sehr nett um mehr und weiter hilfe bzw. erklärungen :smile:

In diesem Fall hast du ja klare Anweisung bekommen, nun hast du mit feuer gespielt (im wahrsten sinne des wortes^^) und hast dich verbrannt.
Aber deshalb ist nichts verloren.
Die werden jedoch deine Schlinge enger zuziehen.
Du hast also gegen die auflage verstoßen,dementsprechend kann es zu einer Anhörung kommen(sozusagen eine Bewährungsverhandlung). Hier entscheidet das Gericht ob man die Bewährung widerrufen wird oder nicht. Die Chance, dass die Bewährung komplett widerrufen wird, schätze ich als gering ein, denn gegen Bewährungsauflagen muss man schon öfter, absichtlich und beharrlich verstoßen.
Um 100%ig heile davon zu kommen, empfehle ich nen termin bei der drobs, bock hat da keiner drauf, aber man kann besser paar(3-4) Gesprächsbescheinigungen holen(das sind 4 std.) als erstma alles zu verlieren und das nur weil einen geraucht hast. Das Gericht erwartet auch das man sich um sein Problem kümmert, denn im jgg steht der erziehungsgedanke im vordergrund, wegsperren is das letzte mittel,wenn die tat zu heftig war oder wenn du das Gericht in deren Augen verarschen willst…Du solltest denen schon einen grund liefern,die Bewährung nicht zu widerrufen.ein gutes Arbeitszeugnis und ähnliches sin auch immer gut,denn ein Gericht interessiert es natürlich ob sich nach der haft alles im Großen und Ganzen gut entwickelt hat, oder ob sich nichts geändert hat und man weiter mist macht. Die folgende Anhörung solltest du jedoch lieber als deine letzte chance betrachten!und vergiss nicht, dass gerade thc im urin sehr lange nachzuweisen ist.also ich sags mal so: wenn du samstags einen einzigen kopf rauchst, kann die uk montags noch postiv sein. Bei regelmäßigen rauchern, kann es bis zu 6 wochen dauern dass alles raus ist. 1,1g sind im übrigen geringfügig und eigenbedarf, da gibts eigentlich nur einstellungen oder kleine geldstrafen…

mfg

eben nicht habe wegen den 1.1g eine 2te bewährung bekommen denn wenn er mir selbst nur einmonat gegeben hätte wäre ich über 2jahre gekommen dass heisst ich hätte gleich reinmüssen weil mehr wie 2 jahre bekommt man nicht auf bewährung und deswegen habe ich jetzt 2 bewährung auf gleiche zeit laufen das heisst einmal 3jahre auf 8 monate restestrafe und einmal 3 jahre auf 7monate die erste ist wegen schwerer KV und gef. KV und die 2te nun wegen 1,1g … okay du hast mir soweit weiter herrvoragend weitergeholfen ich bedanke mich Und hoffe dass das alles so laufen wirds ich nochmal eine chance bekomme denn ich hab kein bock n wieder in den Fucking knast zu wandern das hat mir gereicht .

mfg marco

Wenn die deine Bewährung schon aufgestockt haben,empfehle ich dir aufzuhören mit rauchen.
hört sich blöd an, isses auch, es ist jedoch so, dass Gerichte bei dir die erziehung übernehmen um zwar radikal, sie geben dir die chance auf die zu hören und das leben klar zu kriegen, hört man nicht auf die und rebelliert, gibts stubenarrest :smile:…und die justiz interessiert das nich ob du irgendwo sitzt. Du hast nur 2 Möglichkeiten: Bong gegen wand schmeissen und ne woche schlecht schlafen, aber dafür frei sein, oder weiter rauchen gut schlafen aber erwischt werden.
Wenn du schlau bist, gehst du den unangenehmen Weg :wink:, denn in bau wanderst du nicht wegen der KV- sondern weil ein geraucht hast, und wenn gefragt wirst,warum du da bist?„weil ein geraucht hast“ Das is doch peinlich, oder? Und birgt auch diesen typischen jugendlichen Leichtsinn und Unüberlegtheit…Also lass es gar nicht erst zu!!! Beweise denen das du es kapiert hast,und es dein letzter ausrutscher war,i-welche papiere woran die sehen das du das problem auch ernst nimmst, denn wenn dir das egal ist,ist es denen erst recht egal! die lassen sich nicht ewig auffer nase rumtanzen…und es sind doch nur 3 jahre :wink:
Wenn die dir die Bewährung widerrufen sollten, solltest du gleichzeitig einen antrag zur verlegung in den offenen Vollzug stellen. §35BtmG lohnt sich erst ab 18Monate jahre haft.

mfg
kaisen